Autofahrer aufpassen: Diese Jahrgänge müssen ihren Führerschein im Januar umzutauschen
Autofahrer aufpassen: Diese Jahrgänge müssen ihren Führerschein im Januar umtauschen
Viele Führerscheine verlieren bald ihre Gültigkeit und müssen noch im Januar umgetauscht werden. Wir erklären, welche Fristen gelten und was zu beachten ist.
München — Der einheitliche EU-Führerschein wurde vor rund zehn Jahren eingeführt. Jüngere Autofahrer, die ihren Führerschein nach 2013 gemacht haben, besitzen diesen bereits. Alle anderen sind verpflichtet, ihren alten Führerschein bei der Behörde ihres aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Der Stichtag rückt für Menschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, immer näher. Diese Jahrgänge müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Sollten sie diese Frist verpassen, fällt ein Bußgeld von 10 Euro an.
Diese Fristen gelten beim Führerscheinumtausch
Das Bundesverkehrsministerium informiert darüber, dass alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in den aktuellen EU-Führerschein umgetauscht werden müssen. Liegt das Ausstellungsdatum des Führerscheins vor dem 31. Dezember 1998, ist das Geburtsjahr des Autofahrers für die Frist ausschlaggebend:
Geburtsjahr Umtauschfrist
vor 1953 | Umtausch bis 19. Januar 2033 |
1953 - 1958 | Umtausch bis 19. Januar 2022 |
1959 - 1964 | Umtausch bis 19. Januar 2023 |
1965 - 1970 | Umtausch bis 19. Januar 2024 |
1970 oder später | Umtausch bis 19. Januar 2025 |
Ab 1999 hängt die Frist dann vom Ausstellungsdatum des Führerscheins ab. Dieses ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. Durch die unterschiedliche Fristfestsetzung sollen Behörden entlastet und lange Wartezeiten verhindert werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die Umtauschfrist in manchen Landkreisen aufgrund eines Hackerangriffs verlängert.
Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999 bis 2001 | Umtausch bis 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | Umtausch bis 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | Umtausch bis 19. Januar 2028 |
2008 | Umtausch bis 19. Januar 2029 |
2009 | Umtausch bis 19. Januar 2030 |
2010 | Umtausch bis 19. Januar 2031 |
Meine news
2011 | Umtausch bis 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | Umtausch bis 19. Januar 2033 |
Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit 15 Jahre nach der Ausstellung. Danach müssen diese erneuert werden.
So tauschen Sie Ihren Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde um
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich lediglich um eine Verwaltungsangelegenheit. Dieser sollte ohne Probleme bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts durchführbar sein. Dazu sind weder zusätzliche ärztliche Untersuchungen noch die Wiederholung der Fahrprüfung erforderlich. Benötigt wird lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein. Außerdem fällt eine Gebühr von 25 Euro an.

Sollte der abgelaufene Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt worden sein, muss zudem eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde vorgelegt werden. Diese kann telefonisch, online oder auch per Post beantragt werden.
Durch einheitlichen EU-Führerscheine soll Fälschung verhindert werden
Die Vereinheitlichung der Führerscheine in der EU soll Führerschein-Fälschungen verhindern. Denn dadurch sind Polizisten aller Mitgliedsländer in der Lage, unechte Dokumente leichter zu erkennen. Zusätzlich erschwert die befristete Gültigkeit die Möglichkeit, den Führerschein zu fälschen.
Demnächst könnte eine weitere Veränderung auf Autofahrer zukommen. Die EU-Kommission gab schon 2020 bekannt, einen Digital Führerschein einführen zu wollen. Dieser wird auf dem Smartphone gespeichert sein und würde so Verkehrskontrollen erleichtern. Das Projekt wird derzeit noch im Detail konzipiert.
Andere Führerschein-Pläne der EU schlagen derzeit hohe Wellen. Diese sehen strengere Richtlinien besonders für junge Menschen und Senioren vor. Der Verbund European Automobile Clubs (EAC) nennt den Gesetzentwurf der Europäischen Kommission „unverhältnismäßig und bevormundend.“ Auch andere Änderungen beim Bürgergeld, der Mehrwertsteuer und Vaterschaftsurlaub sollen im Laufe des Jahres eingeführt werden. (jus)