Biber sorgt weiter für Ärger: Landratsamt bezieht Stellung - und klärt auf
Auf einigen Waldflächen im Landkreis ist der Biber sehr aktiv, zum Ärger der Betroffenen. Ansprechpartner in solchen Fällen ist das Landratsamt. Doch die Hilfsmöglichkeiten der Behörde sind begrenzt.
Egling - Ausgewachsen wird er etwa 1,30 Meter lang, wiegt 20 bis 30 Kilogramm – und sorgt in der Region zum Teil für beträchtlichen Ärger: Die Rede ist vom Biber. Auf einigen Waldflächen ist der Nager sehr aktiv, zum Ärger der Betroffenen. Besonders schlimm trifft es wie berichtet etwa Landwirte am Thanninger Weiher.
Biberproblem in der Region: Landwirte verzweifelt
Letztendlich können sie nur zusehen, wie das Tier immer mehr von ihrem Wald zerfrisst. Zuständiger Ansprechpartner in solchen Fällen ist das Landratsamt, genauer die Biberberater. Hilfen, die die Behörde in solchen Fällen anbieten können, sind zwar vielfältig, aber auch begrenzt, wie Landratsamts-Pressesprecherin Marlis Peischer verdeutlicht. Und die Wünsche der Betroffenen sind nicht einfach in die Tat umzusetzen.
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In besagtem Gebiet am Thanninger Weiher liegt die Entnahmegenehmigung für Biber bei drei Stück pro Jagdjahr. Bei einer Ortsbegehung mit unserer Zeitung forderten die Landwirte etwa, diese zu erhöhen. „Allerdings wurden dort im vergangenen Jagdjahr nur zwei Tiere entnommen. Also eins weniger als erlaubt“, berichtet Peischer. Denn es sei gar nicht so einfach, die scheuen Nager zu fassen. Im aktuellen Jagdjahr sei bislang kein Einziger erwischt worden.
Biberproblem: Vorschläge von Landwirten nicht einfach umsetzbar
Als zweiten Lösungsvorschlag schlugen die Betroffenen vor, die Biber in Lebendfallen zu fangen und in Gebiete umzusiedeln, in denen sie keinen Schaden anrichten. Diese Anregung sei nicht umsetzbar, so die Pressesprecherin. Zum einen gebe es im Landkreis keine dafür geeignete freien Reviere. „Zum anderen darf man Wildtiere wie den Biber nicht einfach einfangen und woanders aussetzen. Das ist genehmigungspflichtig.“
Etwas verwundert zeigt sich die Behörde darüber, dass bei der Waldbegehung mit unserer Zeitung ein Jagdberater mit vor Ort war. „Biber fallen nicht in das Jagdrecht. Sprich: Die Jagdbehörde ist dafür nicht zuständig, sondern der Biberberater“, stellt Peischer klar. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen existieren viele Moore und Gewässer.
Für den Biber sind das ideale Lebensbedingungen, weiß die Landratsamt-Mitarbeiterin. „Deshalb gibt es bei uns auch viele davon.“ Sie zeigt durchaus Verständnis für die frustrierten Geschädigten. Doch ihre Behörde müsse sich bei der Thematik an die rechtlichen Vorgaben halten.
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Biberschäden in Bayern: Ausgleichszahlungen gesetzlich geregelt
Gesetzlich geregelt sind die Ausgleichszahlungen für Schäden durch den Nager im Freistaat in den sogenannten „Grundsätzen des Bibermanagements in Bayern“. Nicht der reine Holzwert werde hier ersetzt, sondern nur der Schadensersatz an sich am Baum, erklärt Peischer.
Diese freiwilligen finanziellen Entschädigungen in Bayern – pro Jahr liegt die Gesamtsumme bei 660 000 Euro – seien keine Selbstverständlichkeit, betont sie. Im Nachbarland Baden-Württemberg etwa gebe es keine solchen Fonds. Peischer: „Für die Lösung der Biberproblematik gibt es nicht das eine generelle Mittel. Das kommt immer auf die Situation vor Ort an.“ Und genau die zu erkennen, sei Aufgabe des Biberberaters. kof