Trump vor Gericht: Könnte er sich bald selbst begnadigen?
Donald Trump muss sich noch in zahlreichen Anklagepunkten vor Gericht verantworten. Ob er sich bei einer Wiederwahl selbst begnadigen könnte, ist rechtlich umstritten.
Washington, D.C. – Donald Trumps zahlreiche Begnadigungen kurz bevor er das Weiße Haus an Präsident Joe Biden übergeben musste, waren an sich nichts Ungewöhnliches. Dass er die Begnadigungen allerdings vor allem für die Straftaten seiner engen Vertrauten benutzte, ist ein Novum. Während seiner Amtszeit machte sich der 77-Jährige auch für eine Selbstbegnadigung wiederholt stark. Ein neuer Fall zeigt das Problem solcher Begnadigungen durch den Präsidenten auf.
Die Begnadigung ist mit das mächtigste Instrument, das dem amtierenden Machthaber der USA zur Verfügung steht. Durch die Begnadigung kann der Präsident das judikative System übertrumpfen, vorausgesetzt man wurde unter föderalem Recht verurteilt. Könnte sich Donald Trump im Falle einer Wiederwahl selbst begnadigen? Die Frage ist noch nicht abschließend beantwortet und auch das Problem einer normalen Begnadigung ist Anlass reger Diskussion.
Supreme Court könnte Trump von der US-Wahl ausschließen
Trumps Begnadigungen haben einen Haken
Die Straftaten-Historie spielt bei einer Verurteilung unbedingt eine Rolle. So sehen das auch die Richter im Fall Jesse Benton. Benton wurde unter einem föderalen Gericht zuvor für die Fälschung von Dokumenten, bei der Wahl 2012 verurteilt und wurde von Trump hierfür 2016 begnadigt. Es gibt allerdings einen Haken. David Levine, ein Professor für Recht an der University of California, gab seine Einschätzung in einem Exklusivinterview auf The DailyBeast: „Es ist nicht so, als würde man ein Verbrechen komplett aus den Büchern streichen.“ Die Begnadigung „ist sehr wertvoll – solange man nicht wieder in Schwierigkeiten gerät“.
Der Fall Benton zeigt: Trumps Begnadigungen sind nur begrenzt wirksam
Jesse Benton wurde laut Berichten auf CNN zufolge abermals in einem Verfahren um Wahlbetrug verurteilt, da er 2016 Spenden eines russischen Geschäftsmanns für Trumps Präsidentschaftskandidatur angenommen hatte. Seine frühere Straftat der Dokumentenfälschung wurde berücksichtigt, obwohl Trump ihn dafür begnadigt hatte. Benton ging in Berufung. Diesen Montag (12. Februar) untersuchte das Berufungsgericht den Fall und reagierte skeptisch auf Bentons Begründungen, wie Bloomberg Law berichtete. Ein finales Urteil steht noch aus.
Dieses Schicksal könnte somit auch anderen von Trump begnadigten Straftätern widerfahren. Die Frage, ob Trump sich selbst im Amt von Straftaten reinwaschen könnte, ist eine schwierigere Frage. Hier gibt es größtenteils zwei Meinungen unter Rechtsexperten.
Kann sich Trump als Präsident selbst begnadigen? Zwei Verfassungsrechtler klären auf
Ein Artikel auf Axios, einer US-Nachrichtenwebsite, schildert die zwei Sichtweisen amerikanischer Verfassungsrechtler in der Diskussion um die Selbstbegnadigung eines Präsidenten. Einige der US-Verfassungsrechtler sind der Auffassung, dass eine Selbstbegnadigung nicht explizit durch die Formulierung des zweiten Artikels der Verfassung ausgeschlossen ist. Über diesen Artikel wird dem Präsidenten das Recht auf Begnadigung gewährt. Die einzige explizit erwähnte Ausnahme ist hier ein Amtsenthebungsverfahren. John Yoo, Professor für Recht in Berkeley, beispielsweise argumentiert, dass ein Präsident durchaus die Befugnis hätte, sich selbst zu begnadigen.
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Andererseits sehen Verfassungsrechtler wie Frank Bowman einen klaren Ausschluss einer Selbstbegnadigung in der Formulierung des Verfassungstextes. Bowman, ein Dozent für Strafrecht an der University of Missouri, begründet, dass die Wörter „Begnadigung“ und „gewähren“ einen Austausch zweier Parteien impliziert. Somit wäre eine Selbstbegnadigung ausgeschlossen.
Amtsenthebungsverfahren könnte Trump einen Strich durch die Rechnung machen
Trotz dieser zwei unterschiedlichen Sichtweisen besteht ein wissenschaftlicher Konsens darin, ob sich ein Präsident auch selbst begnadigen sollte. Gerade im aktuellen politischen Klima der USA wäre eine Selbstbegnadigung des amerikanischen Präsidenten eine Untergrabung sämtlicher Rechtsstaatlichkeit und würde die demokratischen Institutionen des Landes infrage stellen. Außerdem könnte der Präsident immer noch durch das Amtsenthebungsverfahren seines Präsidentschaftsamts enthoben werden. Auch solche Verfahren hat Trump schon hinter sich. (Simon Schröder)