Clever in den Ruhestand: Wer früher in Rente geht, zahlt weniger Steuern
Das Datum für den Renteneintritt sollte gut überlegt sein: Wer den richtigen Zeitpunkt erwischt, kann nicht nur Steuern sparen – sondern profitiert auch langfristig finanziell von der Entscheidung.
München – Der Zeitpunkt des Renteneintritts hat mehr Einfluss als viele denken: Neben der Rentenhöhe spielt auch der steuerliche Aspekt eine große Rolle. Wer den richtigen Monat wählt, kann über die gesamte Rentenzeit Geld sparen. So entscheidet bereits der Monat über die Höhe des Rentenfreibetrags, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) mitteilt.
Zeitpunkt bei der Rente entscheidend: Eintrittsdatum kann Steuerlast senken
Ein Beispiel: Wer 2024 in Rente geht, unterliegt einem Freibetrag von 17 Prozent. Verschiebt sich der Rentenbeginn aber ins Jahr 2025, sinkt der Freibetrag auf 16,5 Prozent. Mit jedem weiteren Jahr verringert sich dieser Betrag um 0,5 Prozentpunkte.
Doch was bedeutet das finanziell? Bei einer Durchschnittsrente von 1.550 Euro beträgt die jährliche Steuerersparnis für einen höheren Freibetrag rund 33 Euro. Über 20 Jahre summiert sich das auf 660 Euro. Die Faustformel: Je höher die Rente, desto größer fällt die Ersparnis aus. Ein früherer Rentenbeginn kann sich also durchaus steuerlich lohnen. Entscheidend ist dabei nicht nur der Renteneintritt selbst, sondern auch der Zeitpunkt des Antrags.

Wer also beispielsweise zum 1. Dezember 2024 in Rente gehen möchte, hat bis Ende Februar 2025 Zeit, den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einzureichen. Automatisch erhalten sie also gar nichts. Erfolgt der Antrag frist- und ordnungsgemäß, zahlt die DRV die Rentenbezüge rückwirkend aus. Lassen Arbeitnehmer die Dreimonatsfrist verstreichen, gehen ihre Ansprüche verloren.
Rentner profitieren: Zwei Voraussetzungen für den Vorruhestand – mit Vorteilen für den Steuerfreibetrag
Wer noch flexibler agieren und schon vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in den Ruhestand gehen möchte, muss mit zwei Voraussetzungen leben.
Meine news
- Mindestens 35 Versicherungsjahre eingezahlt und ein Alter von 63 erreicht haben.
- Einen Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat, den man früher berentet wird, entrichten – lebenslang.
Ein Beispiel: Geht jemand zwei Monate vorzeitig in Rente, reduziert sich die Rente um 0,6 Prozent. Dem gegenüber steht ein Steuervorteil von 0,5 Prozent durch den höheren Freibetrag. Dennoch bleibt ein kleiner finanzieller Nachteil. Dennoch steht unterm Strich ein Minus, das sich je nach Renteneintritt noch vergrößern kann.
Doch auch hier gibt es eine Lösung zur Abmilderung: die Teilrente. Dabei bezieht der Rentner zunächst nur einen Teil seiner Rente, mindestens 10 Prozent. Die Abschläge gelten dann nur für diesen exakten Anteil. Konkret: Bei einer Teilrente von 10 Prozent und zwei Monaten vorzeitigem Renteneintritt reduziert sich die Zahlung lediglich um 0,06 Prozent. Bei der Durchschnittsrente von 1.550 Euro wären das gerade einmal 93 Cent pro Monat. Die Vollrente kann einfach zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, während der höhere Freibetrag gesichert bleibt.