„Ist das falsche Mittel“: Geretsrieder Bauausschuss lehnt Asylunterkunft erneut ab

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In der Filigranhalle leben seit 2016 Flüchtlinge. Für eine weitere Unterkunft direkt daneben hat der Bau- und Umweltausschuss erneut das gemeindliche Einvernehmen versagt. © sh/Archiv

Wieder einmal ging es im Geretsrieder Bauausschuss um Asylunterkünfte an der Blumenstraße. Wieder einmal lehnte der Ausschuss ein Vorhaben ab.

Geretsried – Mit einem altbekannten Thema beschäftigten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses am Dienstagabend. In zwei verschiedenen Tagesordnungspunkten ging es wieder einmal um Asylunterkünfte an der Blumenstraße.

Zum einen lag dem Ausschuss ein Antrag auf Vorbescheid für die Erstellung einer mobilen Asylunterkunft in Modulbauweise für 243 Personen befristet auf drei Jahre vor. Sie soll an der Blumenstraße 15 entstehen. Wie Rathausmitarbeiterin Andrea Hirland erklärte, gehe es nun um die Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

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Einvernehmen in der Vergangenheit verweigert

Rückblick: Im Juli 2023 hat der Stadtrat eine Veränderungssperre erlassen und den Bebauungsplan dahingehend geändert, dass Wohnnutzung in dem Gebiet um die Blumenstraße künftig ausgeschlossen ist. Anschließend verweigerte der Bau- und Umweltausschuss sein Einvernehmen, als es um die Errichtung einer Asylunterkunft ging. Im Dezember 2023 wurden geänderte Pläne mit geänderter Fragestellung vorgelegt. Daraufhin verweigerte die Stadt im März 2024 erneut das gemeindliche Einvernehmen. Auch als die Laufzeit der Unterkunft im September vergangenen Jahres auf drei Jahre verkürzt wurde, versagte der Fachausschuss seine Zustimmung. Zwischenzeitlich wurde der Antrag dahingehend geändert, dass es jetzt um eine „mobile“ Asylunterkunft geht. Obwohl das Gremium die Anträge immer abgelehnt hatte, ist damit zu rechnen, dass sie am Ende doch umgesetzt werden.

„Entgegen der Auffassung des Landratsamts besteht von Seiten der Stadt nach wie vor keine unaufschiebbare Dringlichkeit“, betonte Hirland. Die Verwaltung frage sich, ob ein Antrag in Form eines Vorbescheids der richtige Weg im Sinne einer Dringlichkeit nach dem Baugesetzbuch sei. Denn „nach der Genehmigung eines Vorbescheids ist noch ein vollumfängliches Baugenehmigungsverfahren nötig“, so die Rathausmitarbeiterin. „Besteht also tatsächlich diese Dringlichkeit, die das Landratsamt anführt?“

Aus Sicht der Stadt besteht keine Dringlichkeit

Würde man die Fristen aneinanderreihen, die der Vorbescheid und dann vielleicht noch ein Bauantrag nach sich zögen, „wäre man bei einem Horizont zwischen sieben und 15 Jahren“, rechnete Stadtbaurat Rainer Goldstein vor. „Der Antrag auf Vorbescheid ist aus unserer Sicht nicht das richtige Mittel, um dringend benötigte Unterkünfte zu schaffen“, so der Stadtbaurat. „Wenn, dann soll bitte ein Bauantrag gestellt werden. Aber der Vorbescheid ist das falsche Mittel.“ Goldstein verwies auch darauf, dass kürzlich mehrere hundert neue Plätze für Asylbewerber im Landkreis, etwa in Dietramszell, Benediktbeuern und Reichersbeuern, entstanden sind. „Aus unserer Sicht besteht keine Dringlichkeit“, unterstrich er nochmals. Einstimmig verweigerte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen.

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Im zweiten Antrag ging es um die Verlängerung der Genehmigung für die Asylunterkunft in der Filigranhalle. Die Nutzungsänderung der Lagerhalle in Asylplätze für 110 Personen wurde ursprünglich für fünf Jahre genehmigt. Nun soll sie um weitere drei Jahre verlängert werden. Auch hier hatte sich der Ausschuss bereits in der Vergangenheit dagegen gesperrt. „Wir haben uns hinlänglich geäußert“, sagte Goldstein. Abgestimmt wurde nicht, der Punkt diente lediglich als Information. Wie Hirland erklärte, gilt eine Genehmigung als erteilt, wenn sie nicht binnen zwei Monaten verweigert wird. „Dann läge es in der Hand der Behörde, darüber zu bestimmen“, sagte sie.

Geretsried zählt im Landkreis zu den Übererfüllern

Auf den ganzen Landkreis gesehen zählt Geretsried zu den Übererfüllern, was die Asylunterkünfte anbelangt. Der sogenannten Königsteiner Schlüssel regelt, wie viele Flüchtlinge eine Gemeinde aufnehmen müsste. Die drei Städte im Landkreis – neben Geretsried Bad Tölz und Wolfratshausen – haben deutlich mehr Plätze geschaffen als sie müssten.

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