Sozialverband fordert schärfere Regeln für E-Scooter: Das gilt in München
Viele Menschen finden E-Scooter problematisch und störend. VdK-Präsidentin Bentele fordert nun strengere Regeln. Das gilt bereits in München.
München – E-Scooter spalten seit mehr als fünf Jahren die Gesellschaft. Seitdem sind die Tretroller auf den Straßen zugelassen. Die einen finden sie super praktisch, um schnell und unkompliziert von A nach B zu kommen, besonders in den Städten. Die anderen empfinden sie als störend und im Weg stehend. Nun hat der Sozialverband VdK strengere Regeln im Umgang mit den elektrischen Tretrollern gefordert.
Forderung für E-Scooter: Strengere Regeln bis hin zu Verbot
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „In Deutschland sind E-Scooter eingeführt worden, ohne genaue Regeln, wo sie zum Beispiel geparkt und abgestellt werden dürfen.“ Insbesondere blinde und alte Personen seien durch herumliegende E-Scooter stark im Alltag beeinträchtigt und gefährdet.

Die VdK-Präsidentin hat selbst eine Sehbehinderung. Deswegen sei sie über die Tretroller „schon öfter gestolpert“. Sollte es keine Regelung geben, die nachhaltig die Verkehrswege freihalte und die Sicherheit gewährleiste, „dann wäre ich für ein Verbot“, fügte Bentele hinzu.
Deutschlandweit kam es laut Statistischem Bundesamt 2023 zu 9425 Unfällen mit den elektrischen Tretrollern. Dabei starben 22 Menschen – doppelt so viel wie 2022. Die Hauptursachen für die Unfälle seien die falsche Nutzung der Fahrbahn sowie Alkohol. In Bayern kam es 2023 zu 1249 Unfällen mit E-Scootern, davon endeten zwei tödlich, berichtet der Bayerische Rundfunk. Rund 40 Prozent der Unfallopfer seien unter 25.
Weitere Abstellflächen für E-Scooter in München geplant
„In München gibt es derzeit 17.512 ausleihbare E-Tretroller“, sagte eine Sprecherin des Mobilitätsreferats auf Anfrage. Da die beliebten Fortbewegungsmittel häufig kreuz und quer auf Gehsteigen geparkt werden, soll es im ganzen Stadtgebiet insgesamt 675 feste Abstellflächen geben. „Diese sollen weitestgehend bis Ende 2025 errichtet werden.“ Vor allem in Bereichen, die stark frequentiert sind.
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Die Verkehrssicherheit soll dadurch erhöht werden – insbesondere für Fußgänger mit Seh- oder Geheinschränkungen. Dabei sei vor allem die Gehwegsituation zu berücksichtigen. Die Flächen sollen nicht dort hinkommen, wo Fußgänger beeinträchtigt werden, so die Sprecherin. Allerdings könnten durch die geplanten Flächen PKW-Parkplätze in Abstellplätze für die Tretroller umgewandelt werden. Und Parkplätze sind im Stadtgebiet ohnehin schon rar.
Regeln in München: E-Scooter dürfen nicht mit in Bus, U-Bahn und Tram
E-Scooter dürfen seit April nicht mehr in Busse, U-Bahnen oder Trambahnen der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) mitgenommen werden. Das hatte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) aus Sicherheitsgründen empfohlen. Auch zahlreiche andere Städte haben das Verbot durchgesetzt, wie Augsburg, Nürnberg und Leipzig.

Der VDV verwies darauf, dass die in den Tretrollern verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen. Daher gebe es ein erhöhtes Risiko von Akku-Bränden und sogar Explosionen. Solche Fälle habe es bereits in Städten wie London und Barcelona gegeben. Übrigens haben bereits mehrere Städte E-Scooter komplett verboten, darunter Madrid, Paris, Montréal und Melbourne.
Nutzer von E-Scootern dürfen außerdem die 0,5-Promille-Grenze nicht überschreiten. Nur eine Person darf den Tretroller nutzen und dabei nur Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder Seitenstreifen befahren. Sollte beispielsweise kein Radweg vorhanden sein, muss auf die Straße ausgewichen werden. Es ist nicht erlaubt, mit dem E-Scooter auf Gehwegen oder durch Fußgängerzonen zu fahren.
Weitere Bestimmungen: Das plant die Bundesregierung
Da die elektrischen Tretroller immer wieder in Unfälle im Straßenverkehr verwickelt sind, plant die Bundesregierung neue Regeln. Ein Entwurf sieht unterem verpflichtende Blinker vor, und zwar ab 2027. Zudem wird laut Ministerium vorgeschlagen, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ dann auch für die Tretroller gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. (fwe mit dpa)