Nach Unfall in den Wald geflüchtet – Auto ohne Kennzeichen und volle Koffer hinterlassen

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Die Polizei war nach einer Unfallflucht im Einsatz (Symbolbild) © Symbolfoto/dpa

Nach einem Unfall bei Bernbeuren flüchten die Insassen in den Wald. Sie hinterlassen allerdings mehrere Hinweise und können von der Polizei schnell identifiziert werden.

Bernbeuren - Von einer „Unfallflucht mit Folgen“ berichtet die Polizei Schongau. Am Mittwoch, 22. Januar, gegen 15 Uhr meldeten Verkehrsteilnehmer demnach einen verunfallten blauen Pkw im Bereich Holzwiesen/Hinterklausmen (Bernbeuren) auf der Kreisstraße WM3, kurz nach der Landkreisgrenze. Das Auto war laut Polizei aus Richtung des Landkreises Ostallgäu gekommen und nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Dabei sei es gegen einen hölzernen Mast der Deutschen Telekom gestoßen. Der Mast brach ab und wurde lediglich noch vom Kabel gehalten.

Das Fahrzeug wurde an der gesamten Front beschädigt, zudem lief etwas Kühlerflüssigkeit aus, heißt es im Polizeibericht. Der entstandene Sachschaden belaufe sich am Auto auf ca. 3.000 Euro und am Masten auf mindestens 2000 Euro.

Auto-Insassen fliehen nach Unfall in den Wald

Nach dem Unfall verließen die beiden Insassen das Fahrzeug und liefen sofort in nördliche Richtung in ein Waldgebiet. Zeugen beschrieben zwei ca. 20-25 Jahre alte Männer, ca. 180 cm groß, mit dunkler Bekleidung und weißer Mütze.

Die erste Polizeistreife stellte vor Ort fest, dass am Auto keine Kennzeichen angebracht waren. Im Fahrzeug befanden sich zwei volle Koffer mit Bekleidung, ein defektes Mobiltelefon und eine polnische Bankkarte. Zudem wurden noch Arbeitshandschuhe und eine Sturmmaske aufgefunden. Eine Fahndung nach den beiden Insassen im Umfeld der Unfallstelle verlief zunächst negativ. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und abgeschleppt.

Über die Fahrgestellnummer konnte schließlich die polnische Zulassung des Kleinwagens ermittelt werden. Zudem wurde über die Bankkarte der mutmaßliche Fahrzeugführer ermittelt. Bei diesem handelt es sich um einen 21-jährigen Ukrainer, der als Monteur in Deutschland arbeitet und in einer Arbeiterunterkunft im SOG wohnt. Auch dessen Beifahrer wurde ermittelt, es handelt sich um einen 20-jährigen Ukrainer, ebenfalls als Monteur in Deutschland beschäftigt und auch in der Arbeiterunterkunft wohnhaft.

Unfallverursacher in Unterkunft angetroffen - Unbeteiligter mischt sich ein und wird in Gewahrsam genommen

Als die beiden Herren am späten Abend in ihrer Unterkunft angetroffen wurden, gab der 21-Jährige zu, den Unfall verursacht zu haben. Da er stark alkoholisiert war, musste eine Blutentnahme durchgeführt werden, sein Führerschein wurde laut Polizei sichergestellt.

Bei seinem Beifahrer stellte sich heraus, dass er zwar einen tschechischen Aufenthaltstitel besitzt, jedoch über keine Dokumente verfügt, die ihn in Deutschland zur Arbeit berechtigen. Gleiches gilt analog für den Fahrer, der auch nicht über die entsprechenden Papiere verfügt. 

Während der Ermittlungen in der Arbeiterunterkunft mischte sich ein bislang völlig unbeteiligter 36-jähriger Lette, ein Arbeitskollege der Ukrainer, in die Ermittlungen der Polizei ein. Der Lette war stark alkoholisiert, wollte die polizeilichen Maßnahmen stören und filmte die Polizeibeamten. Den mehrfachen Aufforderungen, sich zu beruhigen und das Filmen einzustellen, kam der Mann nicht nach, weshalb er in Gewahrsam genommen werden musste, heißt es im Polizeibericht. Hierbei habe er Widerstand gelistet und habe gefesselt werden müssen. Seinen Rausch schlief er bei der Polizei aus. Die Ukrainer verhielten sich weitgehend kooperativ.

Zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen drei Personen eingeleitet

Letztlich mussten einige Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Gegen den Fahrer wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Störung von Telekommunikationsanlagen und einem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Den Beifahrer erwartet ebenfalls ein Strafverfahren gegen das Aufenthaltsgesetz. Hierin dürfte unter anderem der Grund für die „Flucht“ vom Unfallort zu suchen sein. Der ursprünglich unbeteiligte Lette muss sich wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes verantworten.

Alle Polizeimeldungen aus der Region Weilheim-Schongau gibt es in unserem Blaulichtticker.

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