Mann mietet für 124.000 Euro über 20 Jahre Mordwohnung seiner Frau – damit Spuren nicht verwischt werden

Liebe bis über den Tod hinaus: Am 13. November 1999 wurde die japanische Hausfrau Namiko Takaba tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Sie war mehrfach mit einem scharfen Gegenstand in den Hals gestochen worden; ihr zweijähriger Sohn blieb unverletzt an ihrer Seite zurück. 

Der Fall sorgte für Aufsehen: Die Behörden setzten 100.000 Polizisten ein und verhörten 5000 Menschen, jedoch ohne Erfolg, wie die "South China Morning Post" berichtete. 

Mann mietet die Mordwohnung seiner Frau für über 20 Jahre: Ehemalige Klassenkameradin stellte sich 

Ihr Mann wollte sich damit nicht abfinden und mietete die leerstehende Mordwohnung über 20 Jahre lang. Insgesamt zahlte er 22 Millionen Yen (124.000 Euro) Miete. Sein Ziel war es, den Tatort unverändert zu lassen, um möglicherweise neue Hinweise zur Aufklärung des Mordes zu finden. Er weigerte sich auch, die Blutflecken beseitigen zu lassen.

Tatsächlich wurde der Fall laut "SCMP" im letzten Jahr wieder aufgenommen. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf Personen aus dem Umfeld der Familie. Schließlich stellte sich eine ehemalige Klassenkameradin des Mannes der Polizei. Ein DNA-Test bestätigte, dass das Blut am Tatort von ihr stammte. 

"Jedes Jahr am 13. November fühlte ich mich ängstlich und deprimiert"

"In den letzten zwei Jahrzehnten habe ich mir jeden Tag Sorgen gemacht. Ich wagte es nicht, die Nachrichtenberichte über diesen Fall zu sehen. Jedes Jahr am 13. November fühlte ich mich ängstlich und deprimiert", gestand die Täterin der Polizei.

Der Mann konnte kaum glauben, dass die Mörderin seiner Frau jemand war, den er aus der Vergangenheit kannte. Zu Lebzeiten hatte diese ihm ihre Zuneigung gezeigt, indem sie ihm zum Valentinstag Schokolade und einen Brief schickte. Er hätte niemals vermutet, dass sie die Täterin sein könnte. 

"Es hat sich also gelohnt, so viele Jahre lang die Miete für das Haus zu zahlen. Es ist überraschend, dass der Mörder jemand ist, den ich kenne. Es tut mir so leid für Namiko", so der Japaner gegenüber der  "SCMP".

Mord verjährt in Japan nicht nicht 

In Japan gibt es keine Verjährungsfrist für die Verfolgung von Mord. Die Strafverfolgung kann auch nach vielen Jahren oder Jahrzehnten noch erfolgen. Mord ist – neben Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch - auch nach deutschem Recht die einzige Straftat, die niemals verjährt.