Wohnen an der Banater Straße: Klagen beschäftigen Gerichte weiterhin

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Gewerbe und Wohnen in direkter Nachbarschaft: Das neue Wohnquartier „OPUS.G“ grenzt an die Firma Bauer (lang gezogene Halle im Hintergrund). Das Bild aus der Vogelperspektive entstand Ende des vergangenen Jahres. © Hans Lippert

Die Gebäude im neuen Quartier an der Banater Straße wachsen stetig in die Höhe. Im Hintergrund schwelt allerdings immer noch ein Rechtsstreit um das Bauprojekt „OPUS.G“.

Geretsried – Der Rohbau des ersten Bauabschnitts des derzeit größten Wohnbauprojekts im Oberland steht, die Ausbauarbeiten laufen auf Hochtouren. Im Hintergrund schwelt allerdings immer noch ein Rechtsstreit um das Bauprojekt „OPUS.G“ der Krämmel-Unternehmensgruppe. Der direkt angrenzende Industriebetrieb Bauer hatte im Herbst 2020 mehrere Klagen eingereicht, weil er Konflikte mit den neuen Nachbarn fürchtet.

770 Wohnungen sollen im Geretsrieder Norden entstehen

770 Wohnungen will Krämmel auf dem ehemaligen Lorenz-Areal zwischen Banater und Elbestraße im Geretsrieder Ortsteil Gartenberg errichten. 342 Wohnungen stehen bereits. Wie Geschäftsführer Korbinian Krämmel zum Jahreswechsel im Interview mit unserer Zeitung berichtete, „laufen die Ausbauarbeiten auf Hochtouren“. Die Bayern-Heim, ein Unternehmen des Freistaats, hält 159 geförderte Wohnungen und 40 frei finanzierte Mietwohnungen, die restlichen 143 Einheiten will die Krämmel-Unternehmensgruppe als Eigentumswohnungen veräußern.

Klagen beschäftigen die Gerichte

Derweil sind beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München noch die Klagen der Firma Bauer anhängig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) beschäftigt sich seit November 2020 mit einer Normenkontrollklage. Beklagte in dem Verfahren ist die Stadt Geretsried, Gegenstand des Rechtsstreits ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Projekt. Das Verfahren sei mehrfach geladen gewesen, heißt es auf Nachfrage unserer Zeitung aus der Pressestelle. „Das heißt, ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde angesetzt“, konkretisiert ein Sprecher. „Die Termine mussten jedoch deshalb abgeladen werden, weil die Stadt zweimal in ein ergänzendes Verfahren eingetreten ist beziehungsweise das klägerische Unternehmern einmal seinen Rechtsanwalt gewechselt hat.“ Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, plant der VGH für heuer einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.

Kein Prognose zum Vertriebsstart

Ende des vergangenen Jahres hatte die Firma Krämmel in einem Newsletter Interessentinnen und Interessenten darüber informiert: Vorerst werden die Immobilien im Quartier „OPUS.G“ nicht vermarktet – wie berichtet hat die Bayern-Heim 199 Wohnungen erworben, die vermietet werden sollen, und die restlichen 143 Wohnungen des ersten Bauabschnitts will die Firma Krämmel veräußern.

„Das große Interesse und die zahlreichen Vormerker haben uns die Entscheidung umso schwerer gemacht, vorerst nicht in die Vermarktung zu gehen“, heißt es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Darin geht die Firma auch auf die Klagen des benachbarten Betriebs ein. Nach Einbeziehung „umfassender juristischer Expertise“ sei klar, „dass die Einwände der Bauer Comp Holding keinerlei Substanz und demnach keine Auswirkungen auf unser Projekt haben werden“, heißt es in dem Schreiben weiter. „Gleichzeitig ist uns bewusst, dass eine anhängende Klage Unsicherheiten verursachen kann.“

Des Weiteren wird versichert, dass die Wohnungen im ersten Bauabschnitt wie geplant fertiggestellt werden und voraussichtlich im Frühjahr 2025 bezugsfertig sind. „Wann wir in den Vertrieb der Eigentumswohnungen starten, hängt von mehreren Faktoren ab“, hält sich Korbinian Krämmel auf Nachfrage unserer Zeitung bedeckt. „Derzeit können wir keine Prognose abgeben.“ Unterdessen laufen die Bauarbeiten laut dem Geschäftsführer wie geplant weiter. „Der Bauabschnitt Silva befindet sich voll im Ausbau, und die Bauabschnitte Aqua und Viva bereiten wir derzeit vor.“

Neben der Normenkontrollklage gibt es Anfechtungsklagen, die die Firma Bauer im September 2020 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht hat. In diesem Fall ist der Freistaat, vertreten durch das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, der Beklagte. Aufgrund einer möglichen Berührung ihrer rechtlichen Interessen sei die Krämmel Wohn- und Gewerbebau GmbH beigeladen, erklärt Joel Hollaender, Richter und Pressesprecher des VGH. Gegenstand des Rechtsstreits sind die Baugenehmigungen, die das Landratsamt erteilt hat.

Noch gibt es keinen Verhandlungstermin

Auch in diesem Fall gibt es noch keinen Verhandlungstermin. Hollaender: „Eine Terminierung hängt von vielen Faktoren ab.“ Dazu würden insbesondere vorrangige und ältere Verfahren zählen, die Lage, die Notwendigkeit eines Ortstermins und das Verhalten der Beteiligten. Auch möglicherweise bestehende Auswirkungen anderer Verfahren können laut dem Pressesprecher eine Rolle spielen.

nej

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