Mehrmals vergaß ein 21-jähriger Auszubildender sein Ticket zu stempeln. Dadurch handelte sich der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro ein.
Wolfratshausen – Der Angeklagte zeigte sich einsichtig. „Es tut mir wirklich leid. Ich muss daran denken, beim Einstieg immer direkt zu stempeln.“ Weil er gerne mal vergessen hatte, bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sein Ticket zu entwerten, hatte sich der Wolfratshauser ein Verfahren wegen Erschleichen von Leistungen in drei Fällen eingehandelt. Zu den dreimal 60 Euro, die der Auszubildende (21) als „erhöhtes Beförderungsentgelt“ berappen musste, kommen nun noch einmal 750 Euro Strafe.
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„Ich hatte eine Streifenkarte, aber immer vergessen zu stempeln“, erläuterte der Angeklagte. Der Kontrolleur habe ihm immer zu verstehen gegeben: „Es gibt nix zu diskutieren.“ Insgesamt 11,70 Euro hatte sich der angehende Medizinische Fachangestellte damit gespart. „Einmal kann man Ihnen vielleicht glauben, aber noch zweimal Schwarzfahren, dann ist das keine gute Ausrede mehr“, bestätigte Richterin Friederike Kirschstein-Freund.
Bereits acht Verfahren hinter sich
Womöglich wäre es trotzdem angesichts des vergleichsweisen geringen Schadens keine große Sache gewesen, hätte der Wolfratshauser nicht in seinen jungen Jahren schon acht Verfahren hinter sich. „Er macht einen guten Eindruck“, berichtete Andreas Dlugosch aus den Gesprächen mit dem Angeklagten. „Leider kommen immer wieder Straftaten dazwischen, die zerstören die Idylle.“
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Während sich der Jugendgerichtshelfer gegen eine Verfahrenseinstellung, wie sie von der Richterin in den Raum gestellt worden war, nicht gesträubt hätte, beharrte der Staatsanwalt auf einem Urteil. „Das war völlig unnötig. Man hat ihnen viele Chancen gegeben. Aber sie haben acht Warnschüsse nicht gehört“, ereiferte sich der Anklagevertreter und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro. Der Verteidiger hielt für diesen Fall „unterster Normalo-Kriminalität“ eine Summe in Höhe von 500 Euro für ausreichend.
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