Familienzwist führt zu dramatischer Wende im Bauernhof-Einbruchsprozess
Nächste Wende im Prozess um einen Einbruch in einen Bauernhof, der blutig endete: Jetzt gehen auf Täterseite die Familienmitglieder aufeinander los.
Im Zuge des Einbruchs hatte der Hausherr mit einer Taschenlampe einen Schlag auf den Kopf erhalten. Bis dato galt ein 21-Jähriger Rumäne als Täter. Am vierten Verhandlungstag der Neuauflage – der Bundesgerichtshof hatte das erstinstanzliche Urteil gegen die mutmaßlichen Täter aufgehoben – benannte dieser am Dienstag nun erstmals seinen fünf Jahre älteren Bruder als den Einbrecher, der in der Nacht zum 10. Februar 2020 zugeschlagen haben soll.
Der 21-Jährige habe die Schuld damals auf sich genommen, weil sein Bruder ein kleines Kind gehabt habe. Der unmittelbar neben ihm auf der Anklagebank sitzende 26-Jährige rang sichtlich um Fassung – und sagte dann: „Er will seinen eigenen Arsch retten, weil ihm das seine Frau so eingeflüstert hat.“
Opfer erleidet Schädelbruch
Wie berichtet, waren die Brüder im März 2022 zu Bewährungsstrafen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl beziehungsweise Beihilfe verurteilt worden. Ein versuchter Mord konnte aus Sicht der Jugendkammer nicht nachgewiesen werden. Fakt ist jedoch, dass der 55-jährige Landwirt von dem Schlag ein offenes Schädelhirntrauma mit Schädelbruch davongetragen hat.
Laut Anklage waren zwei Einbrecher in sein Haus eingedrungen, um die Zimmer nach Geld und Wertgegenständen zu durchsuchen. Dabei machten sie nicht mal vor dem Schlafzimmer halt. Als der Hausherr erwachte, kam es zu dem Schlag. Der 55-Jährige hatte am letzten Verhandlungstag erneut bestätigt, dass es sich bei den Einbrechern um seinen ehemaligen Angestellten und dessen älteren Bruder gehandelt habe.
Der 21-jährige Ex-Angestellte hatte dem im ersten Prozess teils widersprochen. Über seinen Verteidiger Nicolas Frühsorger hatte er verlauten lassen, dass er zusammen mit einem Landsmann in das Anwesen eingedrungen sei, während sein Bruder sie nur zum Tatort gefahren habe. Der Bekannte sei es auch gewesen, der zugeschlagen habe.
Alle waren erschrocken, und dann wurde zugeschlagen.
Dieser sitzt nun ebenfalls auf der Anklagebank. Der 24-Jährige bestätigte zwar, dass er noch in der Tatnacht mit den Brüdern nach Rumänien gefahren sei. Seine Anwesenheit auf dem Reiterhof bestritt er jedoch. Der 21-Jährige wiederum hatte zuvor für ein Raunen im Sitzungssaal gesorgt, als er erstmals angab, man sei zu dritt ins Anwesen eingedrungen. Auf Vorhalt von Vorsitzendem Richter Ralph Reiter, der Geschädigte habe von zwei Tätern berichtet, meinte er, die dritte Person sei eben außerhalb des Sichtfeldes gestanden.
Schnapsidee mit sechs Bier intus
Der 21-Jährige berichtete, dass sie an dem Abend betrunken gewesen seien. Man habe zuhause binnen einer Stunde je fünf, sechs Bier getrunken. „Dabei sind wir auf die blöde Idee gekommen, schnell mal Geld zu besorgen.“ Vor Ort habe man etliche Zimmer durchsucht. Dann sei man zu dritt ins Schlafzimmer und habe dort eine Geldbörse eingesteckt. Einer von ihnen habe aus Versehen den Lichtschalter gedrückt. Der Geschädigte sei aufgewacht. „Alle waren erschrocken. Und dann wurde zugeschlagen.“ Auf Nachfrage, wer zugeschlagen hat, sagte der 21-Jährige: „mein Bruder“. Und der Geschädigte? „Der hat sich zurück hingelegt.“
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Er habe damals seinen Bruder als jungen Vater schützen wollen, erklärte der Angeklagte. Nun habe er selbst ein Kind. Der Säugling habe kürzlich operiert werden müssen. Das sei sehr teuer gewesen. Den Zusammenhang zwischen OP und veränderter Aussage erklärte der nun Beschuldigte: Sein Bruder werde von dessen Frau jetzt „wegen der Kohle“ gebraucht. „Wenn er im Knast sitzt, kann er nicht arbeiten.“
Ex-Freundin belastet Bruder ebenfalls
Belastet wurde der 26-Jährige aber auch von seiner Ex-Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes. Als sie nachgehakt habe, was in der Nacht eigentlich passiert sei, habe ihr der 26-Jährige berichtet, dass er auf den Betreiber des Reiterhofs eingeschlagen habe. Der jüngere Bruder würde aber die Schuld auf sich nehmen – wegen des kleinen Kindes.