Altstadtfibel: Schongau will Bauherren Fahrplan für altstadtgerechtes Sanieren an die Hand geben

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Auch der Bereich östlich der Altstadt soll mit in der Ortsgestaltungssatzung erfasst werden, allerdings ohne die dortigen Supermärkte. © Hans-Helmut Herold

„Das Herzensprojekt des Kreisheimatpflegers“, wie Stadtbaumeister Sebastian Dietrich es nennt, will der Stadtrat umsetzen: Wer in und um die historische Altstadt Wohneigentum besitzt, soll künftig eine Art Gestaltungsfibel an die Hand bekommen und vieles in der Ortsgestaltungssatzung geregelt werden.

Schongau – Die Anregung zur Ortsgestaltungssatzung für den Bereich der Historischen Altstadt und angrenzende zum Ensembleschutz passende Gebäude stammt von Kreisheimatpfleger Jürgen Erhard, aber es gebe mehrere Väter des Projekts, so der Stadtbaumeister Sebastian Dietrich auf Anfrage der Schongauer Nachrichten. Er nannte neben dem scheidenden Kreisbaumeister Horst Nadler auch Hubertus Heinrich und Sabine Timmer von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt. „Und natürlich die Stadt“, so Dietrich. Auch die Stadträte hatten das Projekt auf ihrer Priorisierungsliste recht weit nach oben gesetzt – und stimmten in der jüngsten Sitzung auch geschlossen für die Umsetzung.

Die Stadt möchte für Bauherrn und Eigentümer alles für altstadtgerechte Sanierung zusammenfassen

Was genau ist geplant? Die Stadt Schongau möchte für Bauherrn und Eigentümern von Wohneinheiten in und um die Schongauer Altstadt herum alle wichtigen Punkte zusammenfassen für eine altstadtgerechte Sanierung bzw. den Erhalt von Wohnungen und Gebäuden im Ensembleschutz. Alle Architekturelemente der Fassaden und des Dachs sollen beschrieben, die wesentlichen Dinge, die für jeden Bauherrn gelten, zusammengefasst werden. Die Farbgebung der Häuser soll dabei ebenso eine Rolle spielen wie die Möglichkeit der Dacheindeckung. „Alles wird durchdekliniert, um Missverständnisse schon im Vorfeld ausräumen zu können“, so Dietrich. Gespickt werden soll der Gestaltungsleitfaden samt Handbuch auch immer mit positiven Beispielen.

„Es wird sich gar nicht so viel ändern“, sagt der Stadtbaumeister

„Es wird sich gar nicht so viel ändern“, erklärt Dietrich, im Prinzip sei schon fast alles über den Denkmalschutz geregelt. Aber es soll alles klarer formuliert und dadurch besser nachvollziehbar werden. Als Beispiel nennt der Stadtbaumeister altstadtgerechte Holzfenster mit ihren vorgegebenen Unterteilungen. Wie diese zu sanieren sind, soll nicht nur in einem Text festgeschrieben werden, sondern auch bebildert und erläutert werden, damit sich Eigentümer, Bauherrn und Planungsbüros schon im Vorfeld intensiv damit auseinandersetzen könnten. Vorbeugen will man damit bösen Überraschungen, die am Ende auch noch teuer werden, wenn der Denkmalschutz den Rückbau verlangt. Nicht zuletzt soll auf bereits bestehende Regelungen wie die Werbesatzung oder die Möglichkeit der Solaranlagenplanung in der Altstadt hingewiesen werden.

Nicht alle Häuser sind Einzeldenkmäler

Nicht alle Häuser in der Altstadt sind Einzeldenkmäler, aber alle stehen unter Ensembleschutz. Der Umgriff für die Satzung soll aber nach Wunsch der Verwaltung über die Altstadt hinausgehen und auch das Stadtmauerumfeld mit einzelnen markanten Gebäuden in der Nähe umfassen. Unbedingt mit dazu gehören für Dietrich etwa die Villen im Osten im ehemaligen Vorstadtquartier zwischen Bahnhof und Stadtgraben. „Der Vorschlag für den Umgriff ist aber noch nicht in Stein gemeißelt“, erläutert der Stadtbaumeister gegenüber den Schongauer Nachrichten. Das genaue Gebiet festzusetzen sei Teil der Auseinandersetzung, die nun im Bau- und Umweltausschuss folgen müsse.

Nachfragen hierzu – beispielsweise von Ilona Böse (SPD) – hatte es auch in der Sitzung gegeben. Auch Bettina Buresch wünschte sich, dass ein größerer Bereich erfasst werde: „Durch Gebäude, die zu nah an der Altstadt stehen wie Supermärkte, wird der Ensembleschutz gefährdet“, meinte die Grünen-Stadträtin. Sie schlug vor, den kompletten Hangfuß der Altstadt wie auch den Bereich Volksfestplatz dazuzunehmen. Er könne sich gut vorstellen, etwa die Blumenstraße samt Dreifaltigkeitskirche aufzunehmen, für neuere Gebäude hingegen mache dies wenig Sinn. „Neuzeitliche Bauten und historischen Baubestand in einer gemeinsamen Satzung unter einen Hut zu kriegen, da werden wir uns schwertun“, schätzt Dietrich. Für die Supermärkte außerhalb der Altstadt gebe es einen Bebauungsplan, über den alles geregelt sei.

Planungsbüro ist bereits ausgesucht

Wie geht es nun weiter? Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung Ende Februar in nicht öffentlicher Sitzung das Planungsbüro AKFU Architekten und Stadtplaner aus Germering mit der Ausarbeitung der Ortsgestaltungssatzung beauftragt. Die Mitarbeiter des Büros seien in diesem Bereich erfahren, hätten sie doch bereits Pläne für Murnau, Bad Tölz oder Eichstätt erstellt, erklärte der Stadtbaumeister. Und auch die Bewilligung der Regierung, die die Maßnahme im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Lebendige Zentren“ mit einer Höhe von 29 000 Euro fördert, liege bereits vor. Insgesamt liegen die Kosten bei voraussichtlich 48 400 Euro.

Schongaus Standortförderin Tina Birke, Stadtbaumeister Sebastian Dietrich und Kreisheimatpfleger Jürgen Erhard führten vor rund einem Jahr durch die Schongauer Altstadt. Auch den Leerstand möchte man mit verschiedenen Maßnahmen in den Griff bekommen.

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