Lauterbach-Plan zur Notfallversorgung in Deutschland – Änderungen sollen ab 2025 gelten
Krankenhaus-Personal arbeitet am Limit, Notaufnahmen sind voll: Karl Lauterbach will die Notfallversorgung reformieren. Doch was bedeutet das konkret?
München – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will stundenlanges Warten in der Notaufnahme beenden und der Telemedizin eine größere Bedeutung zukommen lassen. Das soll nicht nur Geld sparen, sondern auch die medizinische Versorgung in Deutschland verbessern. Der SPD-Politiker plant eine umfassende Krankenhaus-Reform.
Karl Lauterbachs Krankenhaus-Reform: So soll die Versorgung in Notfallzentren aussehen
Vor allem die Notfallversorgung soll sich ändern. Künftig soll es Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern geben – eins pro 400.000 Einwohner. Dazu soll eine ambulante Notdienstpraxis gehören. Wo Patienten mit akuten Beschwerden behandelt werden, soll an einem gemeinsamen Tresen entschieden werden.
Damit sollen Patienten seltener in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden. Einer Modellrechnung des GKV-Spitzenverbandes zufolge seien bundesweit rund 730 integrierte Notfallzentren nötig. Laut Lauterbachs Eckpunkten sind auch Notfallzentren für Kinder und Jugendliche geplant.
In den Notfallzentren sollen Patienten auch die Möglichkeit bekommen, Termine für eine Weiterbehandlung zu erhalten. Geplant ist darüber hinaus die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln. Wer künftig also akute Beschwerden hat, muss sich in einem Notfallzentrum vorstellen. Dort wird dann über das weitere Vorgehen entschieden.
Lauterbach-Plan zur Reform der Notfallversorgung: Notnummern sollen vernetzt werden
Zugleich sollen Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut und mit Notrufleitstellen vernetzt werden. So soll es künftig egal sein, ob man die 116 117 oder die 112 wählt. Notfallpatienten sollen auch über die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Krankenwagen geschickt bekommen können und müssten nicht nochmal gesondert den Notruf wählen. Auf der anderen Seiten soll ein Anruf bei der 112 auch in einem Besuch einer Arztpraxis münden können.

Ausbau der Telemedizin: Lauterbachs Reform der Notfallversorgung kommt
Lauterbach will mit seiner Krankenhaus-Reform auch die Telemedizin ausbauen. Erst kürzlich löste das E-Rezept die Papierrezepte ab. Wenn Ärzte telefonisch oder per Video einen Praxis- oder Klinikbesuch als nicht nötig erachten, kann ein solches Rezept oder auch eine elektronische Krankschreibung ausgestellt werden.
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Der große Vorteil: Kranke müssen nicht erst das Haus verlassen und sich ins volle Wartezimmer schleppen, um behandelt zu werden. Auch in den Notfallzentren oder beim Hausbesuch soll die Ausstellung einer Krankmeldung ermöglicht sein. So müssen Patienten nach einer Behandlung in einer Notdienstpraxis nicht nochmal die Hausarztpraxis aufsuchen. Bis die Reform auf den Weg gebracht wird, dauert es aber noch etwas. Die Änderungen sollen ab Anfang 2025 gelten. (kas/dpa)