Richtungsweisendes Urteil: Keine Schadensersatz-Zahlung für tödliche Kuh-Attacke in Tirol

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Nach einer tödlichen Kuh-Attacke fällt das Oberlandesgericht Innsbruck ein Urteil. Die Entscheidung betrifft sowohl Wanderer als auch Landwirte.

Erl – Die Haltung von Kühen auf der Weide ist artgerecht und hilft beim Erhalt der Artenvielfalt. Gerade in Bergregionen sind offene Weideflächen üblich – durch die auch Wanderwege führen. Trotz der normalerweise harmlosen Natur der Tiere kann eine Begegnung mit Wanderinnen und Wanderern aber auch gefährlich werden.

So verlor eine Wanderin 2017 in Österreich durch eine Kuh-Attacke ihr Leben. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat nun ein Urteil zu diesem bedauerlichen Vorfall gefällt.

Almwirt muss nach tödlicher Kuh-Attacke keinen Schadensersatz zahlen

2017 wanderte eine Ortsansässige auf der Kranzhorn-Alm im Tiroler Erl, Bezirk Kufstein, durch ein offenes Almgebiet. Die 70-Jährige hatte ihren Hund dabei und näherte sich den Tieren für ein Foto. Daraufhin wurden die Kühe aggressiv. Als die Frau zu fliehen versuchte, stolperte sie und wurde von den Tieren überrannt. Die Hinterbliebenen verlangten Schadensersatz, den das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck in erster Instanz auch gewährte: 80.000 Euro plus Zinsen, zahlbar an den Ehemann, die Tochter und die Enkelin der Verstorbenen.

Der Almwirt legte jedoch Berufung ein und bekam jetzt Recht. Denn: Weide- und Almflächen müssen nicht unbedingt eingezäunt sein. Die einzige Ausnahme wäre, wenn es in der Vergangenheit bereits Vorfälle mit den Tieren gegeben hätte. Dies war jedoch nicht der Fall, so das OLG. Es fügte hinzu, dass es auch einen durch einen Zaun gesicherten Ausweichweg gegeben hätte.

Entscheidung zu Kuh-Attacke Einzelfall oder Wegweiser für die Almwirtschaft?

Der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer, Josef Hechenberger, begrüßte „trotz der tragischen Umstände“ die Entscheidung des Gerichts. Er bezeichnete sie als wegweisend für die Almwirtschaft. Der Sprecher des OLG erklärte: „Das ist eine Einzelfall-Entscheidung. Es kommt immer auf die Umstände an. Das Urteil ist weder für Landwirte noch für Wanderer eine Art Persilschein.“.

Immer wieder gibt es Berichte zu verletzten Wanderinnen und Wanderern durch weidende Tiere. Bereits 2014 gab es einen ähnlichen Vorfall im Tiroler Pinnistal. Eine 45-jährige Deutsche aus Bad Dürkheim und ihr Hund wurden von Kühen angegriffen und getötet. In diesem Fall entschied das Gericht anders und gab sowohl dem Opfer als auch dem Bauern eine Teilschuld. Es wurde festgestellt, dass der Landwirt wusste, dass seine Mutterkühe empfindlich und aggressiv auf Hunde reagierten.

Wanderer gehen an einer Kuh auf einem Wanderweg vorbei.
Wer durch offenes Weidegebiet wandert, sollte vorsichtig sein. (Symbolbild) © Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa/picture alliance

So verhalten Sie sich auf einem Weg durch Weidegebiet

Wanderinnen und Wanderer, die durch offenes Weidegebiet gehen, sollten einige Verhaltensweisen beachten, um Unfälle zu vermeiden. Empfehlungen gibt es beispielsweise bei berchtesgarden.de und Südtirol News.

  • Meiden Sie direkten Kontakt mit den Tieren, halten Sie Abstand und machen Sie keine Selfies mit den Tieren.
  • Herden mit Kälbern sind unruhiger, denn Kühe schützen ihre Kälber.
  • Gehen Sie langsam durch die Weide und machen Sie keine hektischen Bewegungen.
  • Machen Sie keinen Lärm.
  • Trennen Sie einzelne Tiere nicht von der Herde.
  • Leinen Sie Hunde an.
  • Achten Sie auf Warnsignale der Kühe und drehen Sie ihnen nicht den Rücken zu.
  • Kühe haben ein ausgeprägtes seitliches Sichtfeld, nähern Sie sich also nicht von vorne, müssen Sie passieren.

Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien. (jh/dpa)

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