Frau von Kuh in Tirol tödlich überrannt – Urteil hat weitreichende Folgen
In Tirol wurde eine Wanderin von einer Kuh getötet. Das Oberlandesgericht entscheidet, dass der Wirt keinen Schadensersatz zahlen muss.
Erl – Beim Wandern in den Alpen, aber auch auf Almen im Gebirge führen viele Wege durch offenes Weidegebiet. Grundsätzlich sind Kühe zwar sehr friedliche Tiere, vor denen man keine Angst zu haben braucht. Trotzdem kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen. So starb 2017 eine Wanderin durch eine Kuh-Attacke in Österreich. Das Oberlandesgericht Innsbruck traf dazu jetzt ein Urteil.
Frau wurde 2017 von Kuh auf offener Weidefläche überrannt
Der Vorfall ereignete sich schon 2017 auf der Kranzhorn-Alm im Tiroler Erl, Bezirk Kufstein. Eine 70-jährige Einheimische war damals mit ihrem Hund durch freies Almgelände gelaufen und von Kühen zu Tode getrampelt worden. Wie ein Gerichtssprecher berichtet, machte sie Fotos von den Tieren und näherte sich diesen dazu. Die Kühe seien dann aggressiv geworden. Als die Wanderin fliehen wollte, stürzte sie und wurde überrannt.
Oberlandesgericht gibt Almwirt recht: keine Schadensersatz-Zahlung wegen Kuh-Attacke
Die Hinterbliebenen forderten daraufhin Schadensersatz, welches das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck in der Erstinstanz auch verhängte: 80.000 Euro plus Zinsen – zu zahlen an Ehemann, Tochter und Enkelin der Verstorbenen. Der Almwirt ging jedoch in Berufung und bekam nun Recht, denn Weide- und Almflächen müssen nicht zwingend abgezäunt sein.
Einzige Ausnahme wäre, wenn es in der Vergangenheit schon einmal zu Vorfällen mit den Tieren gekommen wäre. Das war nicht der Fall, argumentierte das OLG und fügte hinzu, es hätte auch einen durch einen Zaun abgesicherten Ausweichweg gegeben.

Der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer, Josef Hechenberger, begrüßte „trotz der tragischen Umstände“ die Entscheidung des Gerichts. Diese sei richtungsweisend für die Almwirtschaft. Der OLG-Sprecher erklärte: „Das ist eine Einzelfall-Entscheidung. Es kommt immer auf die Umstände an. Das Urteil ist weder für Landwirte noch für Wanderer eine Art Persilschein.“
Meine news
Weg durch offenes Weidegebiet: So verhalten Sie sich richtig
Wer als Wanderer durch offenes Weidegebiet geht, sollte einige Verhaltensweisen beachten, die berchtesgarden.de zusammenfasst.
- Meiden Sie direkten Kontakt mit den Tieren, halten Sie Abstand und machen Sie keine Selfies mit den Tieren.
- Herden mit Kälbern sind unruhiger, denn Kühe schützen ihre Jungtiere.
- Gehen Sie langsam durch die Weide und machen Sie keine hektischen Bewegungen.
- Machen Sie keinen Lärm.
- Trennen Sie einzelne Tiere nicht von der Herde.
- Leinen Sie Hunde an.
- Achten Sie auf Warnsignale der Kühe und drehen Sie ihnen nicht den Rücken zu.
- Kühe haben ein ausgeprägtes seitliches Sichtfeld, nähern Sie sich also nicht von vorne, müssen Sie passieren.
Ähnlicher Fall kommt zu einem unterschiedlichen Ergebnis
Auch 2014 gab es einen ähnlichen Zwischenfall in den Bergen im Tiroler Pinnistal, bei dem eine 45-jährige Deutsche aus Bad Dürkheim und ihr Hund von Kühen attackiert und getötet wurden. Damals entschied das Gericht anders und gab Opfer und Bauer jeweils eine Teilschuld. Es hieß, dem Landwirt sei bekannt gewesen, dass seine Mutterkühe sensibel und aggressiv auf Hunde reagierten. Auch in Südtirol sorgte eine Kuh-Attacke auf Wanderer für Aufsehen. (jh mit dpa)