Gericht gibt Gemeinde Rudelzhausen Recht: Jägerin muss Hunde anleinen
Zwei ihrer Hunde muss eine Jägerin aus Hohenkammer an der Leine führen, solange sie in Rudelzhausen unterwegs ist. So hatte es die Gemeinde verfügt. Dagegen ging die Frau jetzt vor Gericht vor – und unterlag.
Rudelzhausen/München – Die Frau, die vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Gemeinde Rudelzhausen klagte, war am Donnerstag unpässlich. Sie musste in die Tierklinik, teilte ihr Anwalt Bernd Wadenspanner mit. Ihre Hündin Angel bekam Junge, bei der Geburt gab es Komplikationen.
Ein länger zurückliegender Vorfall mit Angel ist auch der Anlass, aus dem die Gemeinde im Dezember 2023 eine Verfügung gegen die Frau erlassen hatte (wir berichteten): Auf dem gesamten Gemeindegebiet darf sie Angel und einen weiteren Hund demnach nur angeleint ausführen, bei Verstößen wird eine Geldbuße von 500 Euro fällig. Das fand die Halterin ungerecht. Sie klagte – und unterlag. Die Verfügung ist rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht.
Ausgangspunkt war ein Geschehen, das bis heute nicht eindeutig belegt ist. Die Klägerin wohnt mit ihren sechs Hunden, die meisten davon zur Rasse der Großen Münsterländer gehörig, im nahen Hohenkammer. Sie ist passionierte Jägerin und setzt die Tiere bei Jagden im Gebiet Grünberg ein. Dabei scheuchen die Hunde Tiere wie Fasane oder Hasen auf, um sie vor die Flinte zu treiben.
Im Mai 2023 trainierte die Frau mit den Hunden auf einer Wiese in Rudelzhausen für die Brauchbarkeitsprüfung des Jagdverbands, bei der es auch um den Gehorsam der Tiere geht. Dann kam ein Fahrradfahrer vorbei, dem nicht passte, dass die Hunde ohne Leine herumliefen. Es kam zu einer Diskussion. Währenddessen liefen die Hunde Angel und Age auf ihn zu. Für den Mann endete das Zusammentreffen mit einer Verletzung – einem Hundebiss, wie er später bei der Gemeinde behauptete. In Wahrheit habe er sich am Fahrrad selbst verletzt, sagte die Halterin gegenüber dem FT. Sie habe noch Verbandsmaterial aus dem Auto geholt und die Verletzung versorgt. Ins Krankenhaus oder zur Polizei ging der Passant nicht.
Im September desselben Jahres ereignete sich dem Zeugen zufolge „ein ähnlicher Vorfall am gleichen Ort“, wie einer der Richter in München mitteilte. Was genau passierte: unklar. Die Halterin will davon nichts mitbekommen haben. Erst danach jedenfalls wurde der Fahrradfahrer bei der Gemeinde vorstellig und beschwerte sich. Daraufhin erging der Leinenzwang für Angel und Age.
Für die Halterin ist das untragbar, denn bei der Jagd sind Hunde entweder nicht angeleint oder an einer sogenannten Schweißleine mit zehn Metern Länge unterwegs. Die Verfügung der Gemeinde Rudelzhausen verlangt jedoch eine höchstens zwei Meter lange Leine, aus Sicherheitsgründen. Auch ein Maulkorb, den die Vorsitzende Richterin Martina Scherl als Alternative vorschlug, sei nicht zweckmäßig.
Weitere Kompromissvorschläge der Richterin, wie eine Befristung der Verfügung bis Ende des Jahres, lehnte die Gemeinde ab. „Was tun wir, wenn wieder was passiert?“, fragte Rudelzhausens Bürgermeister Michael Krumbucher, der an der Verhandlung teilnahm. Die Sorge vor Hundebissen ist offensichtlich groß: In diesem Jahr habe die Gemeinde bereits drei ähnliche Leinenverfügungen erlassen, teilte er mit. Bislang hätten sie auch alle Hundehalter akzeptiert.
Für die Frau aus Hohenkammer gibt es dennoch Hoffnung: Angel und Age legen im Herbst mehrere Prüfungen ab, bei denen ihr Gehorsam getestet wird. Die Zeugnisse kann die Halterin bei der Gemeinde vorlegen, dann kann die Verfügung geändert oder sogar aufgehoben werden.
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Vorerst gilt das Münchner Urteil. Ob die Klägerin Berufung dagegen einlegen will, sei noch nicht entschieden, sagte Anwalt Wadenspanner dem FT. Abzuwarten sei erst einmal eine Beratung mit der Mandantin – und natürlich die Geburt der Hundebabys.