Ein 60-jähriger Mann aus Neuruppin wurde auf der A20 bei Grimmen wegen eines schweren Abstandsverstoßes gestoppt. Der Verkehrssünder fuhr mit fast 170 Kilometer pro Stunde und hielt nur 13 Meter Abstand. Was er nicht wusste: Das Auto, das er von der linken Fahrspur drängeln wollte, war ein Videowagen der Polizei.
Mercedes rauscht mit 250 Kilometer pro Stunde an Polizei vorbei
Der Vorfall ereignete sich am 26. November 2024 auf der A20 zwischen Grimmen West und Grimmen Ost. Nach dem Verkehrsverstoß machte das Polizeifahrtzeug dem Raser Platz und die Besatzung informierte ihre Kollegen. Obwohl der Mercedes mit 250 Kilometer pro Stunde vorbeizischte, konnten Beamte den Raser auf dem Rügenzubringer anhalten und kontrollieren.
Die Polizei Stralsund erklärte: „Ein angemessener Abstand bei dieser Geschwindigkeit beträgt mindestens 85 Meter.“ Dies entspräche der Faustregel, einen Sicherheitsabstand vom halben Tachometer-Wert in Metern zu halten.
Raser dachte, linke Spur nur ab 200 Stundenkilometer
Der Videowagen der Polizei Stralsund dokumentierte den gefährlichen Abstand des Mercedes-Fahrers. Die Beamten gaben später an, dass der Fahrer sich offensichtlich nicht bewusst war, wie gefährlich sein Verhalten war. „Während der Kontrolle vermittelte der Temposünder den Eindruck, dass die linke Fahrspur einer unbegrenzten Autobahn nur für Fahrzeuge gedacht sei, die mindestens 200 km/h fahren“, schreibt die Polizei in ihrer Mitteilung.
Laut Bußgeldkatalog erwarten den Drängler mindestens 320 Euro Strafe und ein Fahrverbot von zwei Monaten. Die Polizei Stralsund nutzte diese Gelegenheit, um den Verkehrsteilnehmer über die Risiken von zu geringem Abstand bei hohen Geschwindigkeiten zu sensibilisieren.
So verhalten Sie sich bei einer Polizeikontrolle richtig
Selten ist die Schuldfrage bei einer Polizeikontrolle so eindeutig wie beim von der Polizei Stralsund beschriebenen Fall. Oft nutzen die Beamten Tricks und Fangfragen, um kontrollierten Personen Informationen zu entlocken.
- Die Frage aller Fragen: Oft fragen Polizisten: "Wissen Sie, warum sie angehalten wurden?" Darauf müssen Kontrollierte aber nicht antworten. Wer sich verplappert, ist selbst schuld.
- Fahrziel: Ebenso wenig müssen Autofahrer angeben, woher sie kommen oder wohin sie fahren.
- Blenden mit Taschenlampe: Als Test für einen Anfangsverdacht auf Betäubungsmittel-Konsum leuchten Beamte oft in das Gesicht von Kontrollierten. Das ist jedoch nicht zulässig.
- Dokumente unterschreiben: Es besteht keine Pflicht, Protokolle zu unterschreiben. Lassen Sie sich diese lieber zuschicken, um sie in Ruhe lesen zu können.
- Durchsuchungen: Fahrzeughalter müssen der Durchsuchung ihres Autos zustimmen. Auch ein schneller Blick in den Kofferraum ist verboten, wenn es dafür keinen Grund gibt.