Bekommen Mitglieder nun Geld zurück? Amazon-Preiserhöhung für Millionen Kunden laut Gerichtsurteil ungültig
Verbraucherschützer bekamen vor Gericht Recht: Die Preiserhöhung von Amazon Prime 2022 war in dieser Form ungültig. Amazon prüft eine Berufung.
München – Im September 2022 erhöhte Amazon die Preise seines Streaming-Dienstes Prime, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Das mündet nun in einem voraussichtlich längeren Rechtsstreit. Denn zuerst kippte das Gericht die entsprechende Erhöhungs-Klausel in den Amazon Vertragsbedingungen. Daraufhin prüft der Konzern jetzt wiederum rechtliche Schritte gegen das Urteil. Indes planen Verbraucherschützer bereits eine Sammelklage.
Amazon zog Prime-Preise schon 2022 an – Mit einer neuen Klausel in den Vertragsbedingungen
Alles startete 2022, als Amazon die Gebühren für seinen Streamingdienst Prime erhöhte. Bei einer monatlichen Zahlung erhöhte der US-Konzern die Gebühren auf 8,99 Euro statt 7,99 Euro, bei jährlicher Zahlung von 69 Euro auf 89,90 Euro. Amazon begründete die Preisänderung damals mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation, die auf von uns nicht beeinflussbaren äußeren Umständen beruhen“.

Das Ganze fußte wiederum auf einer neuen Klausel in den Vertragsbedingungen, durch die sich Amazon selbst das Recht gibt, Preise zu erhöhen. Darin heißt es: „Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen“. Zu den „objektiven Kriterien“ sollten laut Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen gehören. Kundinnen und Kunden waren natürlich wenig begeistert.
Landgericht entscheidet: Klausel ungültig – Amazon sieht sich im Recht
Nun teilte eine Gerichtssprecherin des Landgerichts Düsseldorf in einem ersten Urteil mit, dass die Klausel ungültig sei. Ein erster Erfolg, doch er ist noch nicht rechtskräftig.
Der Konzern sieht sich im Recht. Eine Unternehmenssprecherin erklärte: „Wir haben Kundinnen und Kunden transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert“. Es gebe jederzeit das Recht, die Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. Amazon habe dazu wiederholt klare Informationen bereitgestellt. „Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen“, hieß es. Gemeint ist damit eine Berufung.
Verbraucherzentrale plant Sammelklage – Kriegen Betroffene bald ihr Geld zurück?
Die Verbraucherzentrale NRW versucht derweil, die deutliche Preiserhöhung mit einer Sammelklage zu stoppen. Sie wollen erreichen, dass Amazon die Preiserhöhung rückgängig macht und die Differenz an die Verbraucherinnen und Verbraucher erstattet. Für Amazon könnte es laut den Expertinnen und Experten um eine Summe im dreistelligen Millionenbereich gehen.
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In einigen Punkten holte die Verbraucherzentrale vor dem Landesgericht allerdings keinen Erfolg. Ihrer Meinung nach hätte Amazon die Prime-Abonnementen in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen – diese Klage-Punkte wurden aber abgewiesen.
Es ist nicht das erste Massenverfahren einer Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern: Seit dem vergangenen Jahr läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls im Zusammenhang mit dem Prime-Abodienst. Dabei geht es um die Frage, ob das Unternehmen einen Aufpreis dafür verlangen darf, Prime ohne Werbung anzubieten. Dabei ist Amazon nicht der einzige Streaming-Riese, der Abo-Modelle mit Werbung führt. Auch beispielsweise Netflix bietet diese seit 2022 an. (jh/dpa)