Dringender Süßigkeiten-Rückruf: Es drohen Koma und Krämpfe – Warnung vor „Fliegenpilz-Gift“ in Gummibärchen
Dringender Süßigkeiten-Rückruf: Es drohen Koma und Krämpfe – Warnung vor „Fliegenpilz-Gift“
Das Bundesamt warnt vor bestimmten Gummibärchen, die eine zu hohe Dosis Muscimol enthalten. Dabei handelt es sich um Fliegenpilz-Gift, das sogar ein Koma auslösen kann.
München – Aroma-Gummis sind bei vielen Verbrauchern beliebt, doch nicht immer sind sie unbedenklich. So gibt es aktuell einen Rückruf – bereits im Sommer 2024 gab es Probleme bei einem solchen Produkt. Denn der Konsum kann die Psyche tiefgreifend beeinflussen und zu „gefährlichen Wirkungen“ führen, wie lebensmittelwarnung.de schreibt.
Gummibärchen wegen gesundheitsschädlicher Substanz zurückgerufen
Betroffen sind die Muscimol Aroma-Gummis der CWE Holding Europe GmbH, die nur im Onlinehandel unter HANF.com erhältlich sind. Auch in Einzelhandelsgeschäften in Bayern wurden die betroffenen Packungen mit einem oder drei Stück und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.06.2025 verkauft. Der Grund für den Rückruf: „Eine gesundheitsschädliche Substanz im Produkt.“ Dabei ist es geplant, dass Muscimol in den Gummibärchen enthalten ist – der Konsum ist aufgrund der Dosierung allerdings sehr gefährlich.

In seinem Produktrückruf schreibt hanf.com: „Der Artikel wurde vom Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe durch zwei Gutachten vom 27.08.2024 aufgrund des deklarierten Gehaltes an Muscimol als gesundheitsschädlich und damit nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs. 2 lit. a) VO (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.“ Die Gummibärchen mit Muscimol werden daher aus dem Verkauf genommen.
Gummibärchen-Rückruf: Die Details in der Übersicht
Hersteller | CWE Holding Europe GmbH, Neue Poststraße 7, 85598 Baldham |
Produkt | Muscimol Aromagummis |
Verpackungseinheit | 1 Stück je Packung; 3 Stück je Packung |
Barcodes | 4202345438296; 4202345438302 |
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 30.06.2025 |
Verkaufsgebiete | Bayern |
„Ernsthafte gesundheitliche Probleme“: Warnung vor dem Verzehr
Das Portal des Bundes warnt eindringlich vor dem Verzehr der Aroma-Gummis. Denn der Konsum von Muscimol in hoher Dosis kann zu „ernsthaften gesundheitlichen Problemen“ führen.
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Wie die Deutsche Apotheker-Zeitung informiert, handelt es sich bei Muscimol um einen Inhaltsstoff, der auch im Fliegenpilz zu finden ist. Es wirkt wie ein halluzinogen, allerdings aber eben „auch schnell mal giftig“. Dort heißt es, dass Muscimol, wenn es über einen Pilz konsumiert wird, etwa nach 30 Minuten bis zwei Stunden wirkt und diese für vier bis acht Stunden anhält. Für Menschen sollen Vergiftungen ab einer oralen Aufnahme von 6 mg Muscimol auftreten, so das Blatt. Bereits im Oktober 2024 mussten Muscimol-Gummis zurückgerufen werden.
Auch die Fachleute der Verbraucherzentrale Hessen sprechen eine Warnung aus: „Jugendliche und Erwachsene sollten dringend auf die gesundheitsschädlichen Süßigkeiten verzichten“. Die Zentrale erklärt, dass schon kleine Mengen, zwischen sechs und zehn Milligramm Muscimol, Halluzinationen und Vergiftungen hervorrufen könnten. Besonders für junge Menschen bestehe das Risiko, diese Produkte mit herkömmlichen Süßigkeiten zu verwechseln.
Symptome einer Muscimol-Vergiftung
Eine erhöhte Aufnahme macht sich auf jeden Fall sowohl körperlich als auch psychisch bemerkbar. Das Bundesamt warnt vor Verwirrtheit, Desorientierung, Angstzustände, Halluzinationen, Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schläfrigkeit bis hin zum Koma, Krämpfe und verlangsamte Herzfrequenz. Besonders gefährdet sind Personen mit Vorerkrankungen oder einer niedrigen Toleranz gegenüber solchen Substanzen.
Sollten Verbraucher eines der betroffenen Produkte zu Hause haben, kann es gegen Erstattung des Kaufpreises in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Dafür ist kein Kassenbon notwendig. (jh)