Stadt Füssen sagt Zweitwohnungen den Kampf an

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Die Stadt Füssen verbietet in bestimmten Bereichen Zweitwohnungen jetzt per Bebauungsplan. © Archiv/Knoll

Ferienwohnungen sind der Politik in Füssen schon lange ein Dorn im Auge. Gegen Zweitwohnungen war sie bisher aber machtlos. Das hat sich nun geändert.

Füssen – Nach den Ferienwohnungen sagt die Stadt Füssen jetzt auch Zweitwohnungen den Kampf an. Möglich macht das ein Gerichtsurteil aus Niedersachsen. Demnach können Nebenwohnsitze nun mittels eines Bebauungsplans (B-Plan) dauerhaft verboten werden. Dieses Instrument nutzte der Bauausschuss am Dienstagabend erstmals: mit jeweils einstimmigen Beschlüssen untersagte er Zweitwohnungen im „Hopfener Dreieck“ und in der Enzianstraße in Weißensee. Wobei es sich in dem Ortsteil um einen „besonders dreisten Fall“ handle, wie Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU) sagte.

Bislang war die Politik mangels rechtlicher Möglichkeiten machtlos gegen die Umnutzung von Wohnraum in Zweitwohnungen. Dass nun per B-Plan auch Zweitwohnungen grundsätzlich ausgeschlossen werden können, macht ein Urteil des OVG Lüneburg aus 2022 möglich. Mit dem Urteil der niedersächsischen Verwaltungsrichter im Rücken kann die Stadt nun mit dem Aufstellen eines einfachen B-Plans nicht nur neue Ferien-, sondern auch Zweitwohnsitze dort untersagen, wo es das 2021 in Kraft getretene kommunale Beherbergungskonzept empfiehlt. So sollen unliebsame Entwicklungen auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt und deren negative Folgen für Wirtschaft und Stadtleben entgegengewirkt werden. Ausgenommen davon sind bereits bestehende und genehmigte Ferien- und Zweitwohnsitze.

Immerhin wird laut Beherbergungskonzept jede fünfte Wohnung in der Lechstadt nicht für dauerhaftes Wohnen genutzt. Bislang war ein Verbot über den B-Plan nur bei Ferienwohnungen möglich. Doch mittlerweile sind Nebenwohnsitze ein genauso großes Problem für den angespannten Wohnungsmarkt. „Ferienwohnen wird wiederum von Zweitwohnen verdrängt, sodass teilweise ebenfalls negative Entwicklungen bei touristischen Infrastrukturen beobachtet werden können“, heißt es dazu vonseiten des Bauamts. Allein im Ortsteil Weißensee existieren demnach aktuell 400 Zweitwohnungen.

Geht es nach nach einem Bauwerber, werden es sogar noch mehr: Im Juni 2020 hatte der Bauausschuss nach mehreren Umplanungen schließlich grünes Licht für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils sechs Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen gegeben – in dem Glauben, das dort dringend benötigter Wohnraum gebaut wird. Umso größer ist nun die Enttäuschung darüber, dass der Bauherr die Wohnungen im Internet offensiv als Zweitwohnungen bewirbt, wie Eichstetter im Ausschuss berichtete. „Es tut einem im Herzen weh, das zu lesen“, sagte er am Dienstagabend.

Stadträte und Verwaltung reagierten prompt und beschlossen noch am selben Abend für das Gebiet einen einfachen B-Plan aufzustellen, der in den Häusern Zweitwohnungen untersagt.

Veränderungssperre wird erlassen

Ähnliche Befürchtungen wie für Weißensee hegt man im Rathaus auch mit Blick auf das „Hopfener Dreieck“. Hier will ein Bauwerber aus einer Wohnung in der Abt-Goßwin-Straße 1 eine Ferienwohnung machen. Da das städtische Beherbergungskonzept aber empfiehlt, im „Hopfener Dreieck“ keine weiteren Beherbergungsbetriebe zuzulassen und in der Nachbarschaft bereits mehrere vorhanden sind, sagte der Bauausschuss auch zu diesem Antrag nein und beschloss ohne Diskussionen die Aufstellung eines B-Plans. Damit ausgeschlossen sind im Geltungsbereich künftig auch sogenannte Vergnügungsstätten und Wettbüros.

Um zu verhindern, dass während des Zeitraums der B-Plan-Aufstellung von den Antragstellern Maßnahmen ergriffen werden, die dem B-Plan entgegenstehen, verhängte der Ausschuss in beiden Fällen zudem eine Veränderungssperre. Gegenüber dem Kreisboten kündigte Bürgermeister Eichstetter an, das dieses Vorgehen auch bei künftigen Bauvorhaben, Mehrfamilienhäusern und B-Plänen zur Anwendung kommen soll.

Froh darüber ist der Füssener Jürgen Brecht. Er hat eigenen Angaben zufolge die Stadtverwaltung auf das Urteil aus Niedersachsen aufmerksam gemacht. Dass die Stadt prompt gehandelt habe, sei „ein großer Gewinn für die Stadt Füssen“, so Brecht gegenüber dem Kreisboten.

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