Experten kritisieren fehlende Arbeitsanreize im Bürgergeld. Ein Gremium legt nun ein Konzept vor. Das zielt auch gegen die „Tarnkappe für Schwarzarbeit“ ab.
Berlin – Die Bundesregierung hat die Bürgergeld-Reform auf den Weg gebracht, das Thema soll „Geschichte“ sein, wie Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärt hat. Doch schon bevor die neue Grundsicherung überhaupt vom Kabinett beschlossen wurde, steht bereits der nächste Vorschlag für eine Neuregelung an – allerdings nicht aus dem Arbeits-, sondern dem Finanzministerium. Im Fokus: Die Anrechnungsregeln für Einkommen der Empfänger.
In der neuen Grundsicherung soll es größere Belohnungen für Mehrarbeit geben, forderte der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums. Bürgergeld-Empfänger sollen für 100 Euro Zuverdienst künftig grundsätzlich 30 Euro behalten dürfen, zitierte das Handelsblatt aus einer Stellungnahme des Beirats.
Experten wollen Bürgergeld-Fehlanreiz schließen: Mehr Arbeit soll sich stärker lohnen
Die Maßnahme werde den Anreiz zur Mehrarbeit massiv steigern, zitierte die Zeitung Jörg Rocholl, der Präsident der European School of Management and Technology in Berlin ist und den Beirat leitet. Fachleute wie Clemens Fuest, Präsident des Ifo Instituts, hatten die bisherigen Anrechnungsregeln im Bürgergeld und anderen Sozialleistungen kritisiert. „Es lohnt sich in vielen Fällen nicht, mehr zu arbeiten“, hatte der Ökonom erklärt.
| Einkommen | Freibetrag (bisherige Anrechnung) |
|---|---|
| 100 Euro | 100 Euro (Grundfreibetrag) |
| 100,01–520 Euro | 120–184 Euro |
| 520,01–1000 Euro | 184–328 Euro |
| 1000,01–1200 Euro | 328–448 Euro |
Im Bürgergeld gibt es aktuell einen Grundfreibetrag von 100 Euro, den Empfänger ohne Anrechnung auf ihre Leistungen hinzuverdienen können. Anschließend hängt der Freibetrag von ihrem Einkommen ab. Von 520 bleiben etwa 184 Euro übrig, von 1000 Euro bleiben 328 Euro nicht angerechnet. Union und SPD hatten sich auf eine Anpassung der Regeln und Vereinfachungen geeinigt. Bei der genauen Ausgestaltung will die Regierung jedoch Empfehlungen der Sozialstaatskommission abwarten und sie 2026 in einem zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform angehen.
Minijob-Gehälter sollen in der neuen Grundsicherung vollständig angerechnet werden
Der Vorschlag der Expertenrunde des Finanzministeriums sieht also pro 100 Euro grundsätzlich 30 Euro vor, die Empfänger behalten dürfen. Insofern ist das neue System im Vergleich zur bisherigen Regelung eine Vereinfachung. Diese sei für den Staat aufkommensneutral, wenn eine Bedingung erfüllt werde, berichtete das Handelsblatt.
Einkommen bis zur Minijob-Obergrenze – aktuell sind es 556 Euro im Monat – müssten komplett mit dem Regelsatz der Grundsicherung verrechnet werden, so der wissenschaftliche Beirat des Hauses von SPD-Chef Lars Klingbeil. Damit würde sich Arbeit stärker lohnen, sobald man über die Minijobgrenze hinaus verdient. Auch die Kosten des Staates für die Erhöhung der Arbeitsanreize im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung insgesamt würden gesenkt, zitiert die Zeitung aus dem Bericht. Es verhindere, dass die Gesamtzahl der Leistungsbeziehenden steige.
Berater des Finanzministeriums wollen „Tarnkappe für Schwarzarbeit“ im Bürgergeld bekämpfen
Ein Minijob lohnt sich für Bürgergeld-Empfänger damit jedoch nicht mehr. Doch das ist von den Fachleuten so gewünscht. Denn bei der vollständigen Verrechnung könnte ein Minijob nicht länger „als Tarnkappe für Schwarzarbeit genutzt werden“. Zahlen dazu, dass Minijobs als Verschleierung von Schwarzarbeit genutzt werden, gibt es nicht. Befragungen hätten aber gezeigt, dass der Anteil derer, die Schwarzarbeit nicht verwerflich finden, „bei Bürgergeld-Empfängern mit Minijob doppelt so hoch ist wie bei den anderen“, zitierte das Handelsblatt Ifo-Ökonom Andreas Peichl, der Mitglied des Beirats des Finanzministeriums ist.
Der Beirat sieht die Möglichkeit, dass Leistungsempfänger nach der Reform lieber schwarzarbeiten. Doch das könne man verhindern, indem die Jobcenter konsequenter auf Mitwirkung drängen. Das wären etwa Angebote für zumutbare Jobs. Wenn es diese nicht gebe, sollen die Betroffenen „in einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft tätig werden“, berichtete das Handelsblatt. Damit könnten Arbeitsgelegenheiten gemeint sein, deren Wirkung für die Integration in sozialversicherungspflichtige Jobs umstritten ist. Laut Fachleuten eignen sich die umgangssprachlichen Ein-Euro-Jobs als „Ultima Ratio“ für sehr arbeitsmarktferne Personen.
Auch Teilzeitbeschäftigte, „bei denen der begründete Anfangsverdacht besteht, dass sie weniger arbeiten als möglich“, sollten zu Weiterbildung oder gemeinnütziger Tätigkeit aufgefordert werden. Bedingung soll sein, dass es sich mit der Betreuung von Kindern oder Angehörigen vereinbaren lasse. Denn bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten steigerten zwar den Anreiz zur Mehrarbeit, garantierten aber nicht, dass „Betroffene tatsächlich immer Vollzeit arbeiten“, so der Beirat.
Experten fordern Zusammenlegung von Bürgergeld-Leistungen mit Wohngeld und Kinderzuschlag
Die Vorschläge des Beirats gehen zudem über die Grundsicherung hinaus. Zuvor hatten die Fachleute für eine Zusammenlegung von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag plädiert. Das sei derzeit „politisch nicht durchsetzbar“, deshalb sieht das Gremium laut Handelsblatt ein Drei-Säulen-Modell vor: Eine „Kindergrundsicherung“ soll für Bürgergeld-Beziehende sowie Empfänger des bisherigen Kinderzuschlags gelten. Ähnlich soll das „neue Wohngeld“ künftig auch die Kosten der Unterkunft der Grundsicherung einschließen. Die Grundsicherung würde dann nur noch den Regelbedarf für Erwachsene umfassen.
Grundsätzlich bietet die Anpassung der Anrechnungsregeln für Einkommen ein großes Potenzial, um die Mehrarbeit von Sozialleistungsempfängern zu steigern. Laut einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) könnten 170.000 Vollzeitäquivalente gewonnen und 390.000 Haushalte aus dem Bürgergeld-Bezug befreit werden. Ein Problem dabei könnte jedoch die aktuelle Konjunktur und die Lage am Arbeitsmarkt werden, die Erwerbslosen die Arbeitsaufnahme erschwert.