Sexuelle Belästigung in Metzgerei: Poinger (41) vor Gericht

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Das Amtsgericht Ebersberg. © PETER KEES

Ein 41-jähriger Metzger soll seine Angestellte in seinem Betrieb sexuell belästigt haben. Nun musste sich der Mann vor Gericht verantworten und kam mit einer Geldauflage davon.

Ebersberg – Über ein Jahr lang soll ein 41-jähriger Metzger aus Poing seine Angestellte in seinem Betrieb im westlichen Landkreis sexuell belästigt haben. Nun fand sich der Mann auf der Anklagebank des Ebersberger Amtsgerichts wieder.

Metzger (41) aus Poing soll seine Angestellte an Brust und Gesäß begrapscht haben

Die Vorwürfe wogen schwer: Bereits Ende 2019 soll der Angeklagte angefangen haben, seiner Angestellten ungefragt Bilder mit pornografischem Inhalt via WhatsApp zu schicken – darunter Penisfotos mitsamt Ejakulat. Über die folgenden Monate hinweg habe er die Frau mehrmals in seinem Betrieb an Brust und Gesäß begrapscht.

Bei einem Spaziergang ließ der Poinger laut Anklage sogar seine Hose runter, griff seiner Angestellten an den Kopf und versuchte, sie so zum Oralverkehr zu zwingen. Die Frau habe sich losreißen und fliehen können. Einen ähnlichen Vorfall soll es auch auf der Firmen-Toilette gegeben haben.

Rechtsanwalt des Angeklagten handelt Deal mit Richterin und Staatsanwalt aus

Vor Gericht wollte sich der 41-Jährige zu den Vorfällen nicht äußern. Stattdessen verhandelten sein Verteidiger und der Staatsanwalt unter Vorsitz von Richterin Julia Ströhlein einen Deal: Sollte sich der Angeklagte bei der Frau entschuldigen und 2000 Euro Wiedergutmachung zahlen, werde das Verfahren eingestellt.

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Eine ernsthafte Entschuldigung fiel dem Angeklagten schwer. „Für das Missverständnis tut es mir leid“, brachte er über die Lippen. Auf Anraten seines Anwalts und verständnisloses Kopfschütteln von Richterin und Staatsanwalt korrigierte er seine Wortwahl zu „Unannehmlichkeiten“.

„Ich fühle mich dadurch erniedrigt“: Mutmaßliches Opfer lehnt Geld ab

„Das ist schon sehr dünn“, kommentierte der Staatsanwalt die Worte des Angeklagten, der vor einem Jahr wegen illegalen Glücksspiels an gleicher Stelle gesessen war. Auch das mutmaßliche Opfer gab sich mit der Erklärung nicht zufrieden und lehnte das Geld ab. „Ich fühle mich dadurch erniedrigt“, betonte die Frau. „Er hat mich bedroht und mir 10 000 Euro geboten, damit ich nicht zur Polizei gehe. Warum sollte ich das Geld jetzt annehmen?“

Das Gesicht des Angeklagten verzog sich, er lehnte sich nach vorne, hatte die Zeugin mit starrem Blick im Visier und murmelte vor sich hin. „Wir bleiben ruhig“, versuchte der Verteidiger seinen Mandanten zu beruhigen, indem er ihn an den Schultern zurück in seinen Platz zog. Der Staatsanwalt ließ die Sache auf sich beruhen. Es blieb bei dem Deal. Richterin Ströhlein stellte das Verfahren gegen den Poinger ein. Die 2000 Euro muss er dennoch zahlen, statt an die Frau an eine gemeinnützige Organisation.

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