Weil bayernweite Vorschriften gestrichen werden, musste die Stadt Weilheim jetzt ihre Stellplatz-Vorgaben für Autos und für Fahrräder neu regeln. Dabei kam die Frage auf, ob Letztere überhaupt noch zeitgemäß sind.
Das Zauberwort „Entbürokratisierung“ steckt hinter einigen recht weitreichenden Änderungen der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Die Staatsregierung schaffte per „Modernisierungsgesetz“ unter anderem die Verpflichtung ab, beim Neubau von Wohnungen Stellplätze schaffen zu müssen – und sorgte damit bei Kommunen landauf, landab für Regelungsbedarf, zu dem einem das Wort „Entbürokratisierung“ nun nicht auf Anhieb einfallen würde. Praktisch jeder Stadt- oder Gemeinderat musste in den vergangenen Wochen Stellplatzsatzungen für die eigene Kommune erlassen oder diese auf neue Füße stellen (wir berichteten). Denn ohne Vorgaben, so waren sich die meisten Entscheider einig, geht es diesbezüglich schlichtweg nicht.
Flache Dächer von Garagen und Carports müssen jetzt begrünt werden
Weilheims Stadtrat hat die städtische Stellplatzsatzung schon mit Wirkung zum 1. August entsprechend geändert. War bislang die bayernweite Stellplatzpflicht Grundlage für die darin getroffenen Regelungen, so hat die Stadt diese in der neuen Fassung nun selbst begründet. Zugleich wurde im Sinne des Klimaschutzes mit aufgenommen, dass die Dächer von Garagen und Carports mit Flachdach oder flach geneigtem Pultdach ab sofort „zumindest extensiv zu begrünen“ sind.
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Die zahlenmäßigen Vorgaben wurden nicht verändert: So sind in Weilheim für Häuser mit bis zu zwei Wohnungen weiterhin zwei Autostellplätze je Wohneinheit über 35 Quadratmeter zu erstellen. Bei Mehrfamilienhäusern gilt: ein Stellplatz je Wohnung bis 35 Quadratmeter, anderthalb Stellplätze für jede größere Wohnung. Bei sozialgeförderten Mietwohnungen genügt ein Stellplatz pro Wohneinheit.
Auch die CSU findet: „Hier braucht es klare Regelungen für das gesamte Stadtgebiet“
Auch von Seiten der CSU – die ja die bayernweite Deregulierung mit beschlossen hat – wurde die Neufassung dieser städtischen Satzung rundum begrüßt. Prinzipiell sei sie durchaus „für Freiheiten und für Bürokratieabbau“, betonte Fraktionssprecherin Marion Lunz-Schmieder im Stadtrat: „Aber hier braucht es eine klare Regelung für das gesamte Stadtgebiet; das darf nicht wie Kraut und Rüben sein.“
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In der jüngsten Stadtratssitzung ging es dann noch um die „Satzung der Stadt Weilheim über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder“ – kurz: „Fahrradabstellplatzsatzung“. Denn auch diese gilt es rasch zu überarbeiten, damit sie ab Oktober noch rechtssicher ist. Das Stadtbauamt schlug vor, die bislang gültigen Richtzahlen für Radl-Abstellplätze beizubehalten, denn diese hätten sich bewährt. Demnach müssen, wie der Stadtrat einstimmig beschlossen hat, bei Mehrfamilienhäusern weiterhin zwei Fahrradstellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser gibt es diesbezüglich keine Vorgaben.
Sind die Weilheimer Regelungen für Fahrrad-Stellplätze veraltet?
Nach Ansicht von Roland Bosch sind zwei Radl-Stellplätze pro Wohneinheit zu wenig: „Inzwischen sind viel mehr Fahrräder unterwegs, die Abstellsituation hat sich verschärft“, sagte der ÖDP-Vertreter. Zudem fehlten in der Satzung gänzlich Regelungen für Lastenfahrräder: Diese benötigten deutlich mehr als jene 1,5 Quadratmeter Fläche, wie sie die Satzung pro Rad vorsieht; und sie könnten auch „nicht in den Keller geschleppt werden, sondern brauchen oberirdisch Platz“, so Bosch. Bürgermeister Markus Loth (BfW) grätschte an dieser Stelle aber dazwischen: Solche Überlegungen seien „zu detailliert für die Vollversammlung“ und müssten im Ausschuss vorberaten werden. Bosch könne diesbezüglich einen Antrag stellen.