Tiny-House darf in einem großen Garten gebaut werden

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Blick in ein Tiny-House (Beispielfoto) © Stefan Roßmann

Der Eigentümer eines Grundstücks am Jägerweg darf neben sein bestehendes Haus noch ein sogenanntes Tiny-House errichten.

Germering – Dabei würde er zwar Baugrenzen überschreiten, aber aus Sicht des Bauamtes ist dies möglich. Der Bauausschuss billigte einen Antrag auf Vorbescheid.

Den Begriff „Tiny-House“ gibt es laut Stadtbaumeister Jürgen Thum im Planungsrecht nicht. Für das Bauamt handle es sich um ein ganz normales Gebäude, dass der Antragsteller in seinem großen Garten bauen wolle – allerdings ist es mit einer Grundfläche von 30 Quadratmetern und nur einem Geschoss für ein Haus ungewöhnlich klein. Einen Keller gibt es nicht. Die Pultdach-Form schließt auch ein Dachgeschoss aus. Bauamtsmitarbeiterin Astrid Ernst beschrieb es so: „Von den Ausmaßen her ist es mit einer Doppelgarage vergleichbar.“

Die Umgebung

Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1977 gilt. Der Bau des Tiny-Houses würde die dort festgesetzten Baugrenzen überschreiten, erklärte der Stadtbaumeister. Eine Befreiung ist laut Baugesetzbuch zulässig, wenn sich das geplante Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würde. Das ist hier aus Sicht des Bauamts der Fall. Thum erklärte zudem: „Im Zuge einer Nachverdichtung sollte der Bau möglich sein.“

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Maximilian Streicher (ÖDP/Parteifreie) wollte wissen, ob dies auch für die ähnlich großen Nachbargrundstücke des Antragstellers gelten würde. Die Antwort von Jürgen Thum war eindeutig: „Wer ein großes Grundstück hat, darf es auch machen.“

Zwiespältig

Grünen-Stadtrat Gerhard Blahusch stand dem Vorhaben zwiespältig gegenüber. Er wies darauf hin, dass die Verbraucherzentrale Tiny-Houses nicht empfehlen werden. Grund: Das Verhältnis von Flächenversiegelung zu Wohnraum ist ungünstig. Blahusch stellte zudem die Frage, ob der Neubau Auswirkungen auf die Bäume habe, die auf dem Grundstück stehen. Diese Frage wird laut Astrid Ernst allerdings erst im Zuge des konkreten Bauantrags geklärt.

Daniel Liebetruth (SPD) wollte wissen, ob man dem Antrag zustimmen muss. Die Entscheidung sei Sache des Stadtrates, erklärte Stadtbaumeister Thum: „Wenn Sie keine Befreiung wollen, können Sie sie ablehnen.“

Franz Hermannsdorfer (FWG) gab zu bedenken, dass es sich bei dem Haus möglicherweise nur um eine kurzfristige Wohnmöglichkeit handelt. Das dürfe allerdings bei der Entscheidung keiner Rolle spielen, erklärte Jürgen Thum: „Die Zeit ist hier irrelevant.“ Der Bauausschuss stimmte dem Antrag letztlich gegen die Stimmen von Streicher und Blahusch zu.

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