„Unverantwortlich“: Kleine Tochter auf dem Beifahrersitz - Fahrer zweimal mit 2 Promille unterwegs

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Wegen zweimaliger Trunkenheit am Steuer musste sich ein Ickinger vor der Justiz verantworten. © S. Puchner/dpa

Ein Ickinger fährt Schlangenlinien auf der Autobahn. Kurz darauf hat er zwar keinen Führerschein - fährt aber trotzdem. Nun stand er vor Gericht

Icking – Gleich zweimal innerhalb von vier Monaten steuerte ein Ickinger seinen Audi mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut durch die Gegend. Nur wenige Tag nach der letzten Trunkenheitsfahrt Mitte April vorigen Jahres wurde er zwar nüchtern, aber ohne Führerschein am Steuer erwischt.

Wegen fahrlässiger Trunkenheit in zwei Fällen sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhielt der 35-Jährige nun eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro, insgesamt 3600 Euro. Dass die Strafe deutlich milder ausfiel, als von der Staatsanwältin beantragt – sie hatte 3000 Euro mehr gefordert –, verdankte der Angeklagte der stationären Entzugstherapie, zu der er sich in der Zwischenzeit entschlossen hatte.

Zweimal mit 2 Promille am Steuer: Mit Schlangenlinie auf der Autobahn nach München

Gesundheitliche Probleme und Stress mit seiner damaligen Freundin führte der Ickinger als Grund dafür an, dass er seinerzeit „Ausflucht im Alkohol gesucht“ habe. An Heiligabend 2022 fiel er zum ersten Mal auf. Nach einer Weihnachtsfeier in Starnberg hatte er im Auto auf einem Supermarktparkplatz übernachtet. In der Früh sei er von einer Verkäuferin „geweckt“ worden. „Ich habe mich topfit gefühlt, deshalb bin ich nach Hause gefahren“, erklärte der Beschuldigte. Die Supermarktmitarbeiterin hatte einen anderen Eindruck gewonnen und die Polizei informiert. Eine Blutprobe, die dem Mann eine Stunde später abgenommen wurde, ergab, dass er auf dem Heimweg nach Icking noch circa 2,18 Promille Alkohol im Blut hatte.

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Vier Monate später, am Abend des 15. April 2023, ging bei der Polizei in Wolfratshausen der Hinweis auf einen Schlangenlinien fahrenden Pkw auf der A95 ein – mit einem kleinen Kind auf dem Beifahrersitz. Wieder hatte sich der Alkoholspiegel des 35-Jährigen laut Blutprobe bei rund zwei Promille eingependelt. „Ich habe mich nicht betrunken gefühlt, zwei Promille war damals der normale Pegel“, berichtete der Angeklagte. Doch dieses Mal „hat es umgeschlagen, ich habe angefangen zu überlegen“.

Polizist sorgt für ein Umdenken: Kopfwäsche bringt Mann in den Entzug

Ausschlaggebend dafür sei der Polizist gewesen, der ihn aufgrund der Anzeige zu Hause aufgesucht hatte. „Ich habe ihm gesagt, dass das bodenlos ist“, bestätigte der Beamte die verbale Kopfwäsche. „Einfach unverantwortlich, sich mit der Tochter im Auto alkoholisiert ans Steuer zu setzen.“

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Ein paar Wochen suchte der Angeklagte Hilfe bei der Caritas-Suchtberatung. Eine ambulante Therapie habe er bereits hinter sich, nun begebe er sich zusätzlich noch in eine stationäre Behandlung, erklärte der Ickinger. Dass er am 27. April vorigen Jahres mit dem Auto von daheim zum S-Bahnhof gefahren sei, statt die paar 100 Meter zu gehen, sei einfach nur dumm gewesen, so der Beschuldigte.

„Betrunken die Tochter in Gefahr zu bringen, ist ein absolutes No Go“

Das Gericht folgte beim Strafmaß von 90 Tagessätzen à 40 Euro dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwältin hatte 120 Tagessätze zu je 50 Euro, insgesamt 6600 Euro, beantragt. Zudem ordnete Richter Helmut Berger eine Führerscheinsperrfrist von noch drei Monaten an, insgesamt war der Schein damit 17 Monate weg.

„Die Therapie ist ihnen ganz hoch anzurechnen“, erklärte Richter Berger in seiner Urteilsbegründung. Er machte jedoch auch noch einmal deutlich: „Betrunken die Tochter im Auto mitzunehmen und in Gefahr zu bringen, ist ein absolutes No Go.“

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