„Arme Sau“: Unternehmer (45) hat Kalaschnikow im Schuppen

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Ebersberg
  4. Aßling

KommentareDrucken

SEK-Beamte stehen vor dem Cafe Central, ehemals Mocca, am Grafinger Marktplatz. Im Januar 2023 stürmte die Polizei den Laden. Bei dem Einsatz wurde der ehemalige Geschäftspartner des Angeklagten festgenommen. © Josef Ametsbichler

Bei zwei Hausdurchsuchungen finden SEK-Beamte vergangenes Jahr Kriegswaffen im Schuppen eines Aßlingers. Nun musste sich der 45-jährige Mann vor dem Amtsgericht verantworten. Im Verfahren zeigten sich schnell Parallelen zu einem Polizeieinsatz in einer Grafinger Kneipe.

Aßling/ Ebersberg – Eine Hausdurchsuchung in der Gemeinde Aßling ließ 2023 den ganzen Ort rätseln. Als das SEK am nächsten Tag dann auch noch eine Kneipe am Grafinger Marktplatz mit Schutzschilden und Sturmgewehren stürmte, brodelte die Gerüchteküche (wir berichteten). Die Einsätze, so die Spekulationen damals, sollen in direktem Zusammenhang stehen – und mitten drinstecken soll ein Unternehmer aus Aßling. Diese Vermutung bestätigte sich nun in Teilen vor dem Ebersberger Schöffengericht. Dort musste sich besagter Aßlinger wegen des Besitzes von Kriegswaffen verantworten.

Nach Kriegswaffenfund: Unternehmer aus Aßling sei „kein Waffennarr“

Laut Anklage soll der mittlerweile 45-jährige Mann in seinem Haus im Aßlinger Gemeindegebiet eine automatische Selbstladepistole gelagert und in seiner Scheune ein jugoslawisches Sturmgewehr mitsamt der dazugehörigen Munition – insgesamt 97 Schuss, darunter auch Brandsatz – versteckt haben. Eine waffenrechtliche Erlaubnis für die Kriegswaffen hatte er nicht.

Vor Gericht zeigt sich der Unternehmer, der in Hemd und Sakko zur Verhandlung erschienen ist, zurückhaltend, aber geständig. Über seinen Anwalt lässt er erklären, die Pistole habe er von seinem ehemaligen Geschäftspartner geschenkt bekommen. „Ihm wurde gesagt, die Waffe ist nicht schussfähig“, betont der Verteidiger. Ein späteres Gutachten bestätigt jedoch deren volle Funktionstüchtigkeit. Dennoch: Als Waffennarr bezeichne sich der Angeklagte nicht. „Er war einfach froh, dass die Pistole von seinem Bekannten weg ist“, führt sein Verteidiger aus. Schließlich sei der aus Steinhöring stammende Geschäftspartner dafür bekannt, mit scharfen Waffen zu hantieren.

Ehemaliger Geschäftspartner soll Kriegswaffe im Schuppen des Angeklagten versteckt haben

So sei es auch der Steinhöringer gewesen, der die Kalaschnikow im Schuppen des Angeklagten versteckt habe. „Mein Mandant wollte von dem Sturmgewehr nichts wissen“, so der Verteidiger. Mehrmals habe der Aßlinger seinen Bekannten gebeten, die Waffe wieder mitzunehmen. Doch der habe nicht auf die Bitte des 45-Jährigen reagiert und ihn bedroht. „Er hatte unheimliche Angst“, berichtet der Anwalt von dem Verhältnis der Ex-Geschäftspartner.

Eine als Zeugin geladene Polizistin bestätigt kurz darauf das einschüchternde Erscheinungsbild des Geschäftspartners, der im Verfahren noch eine tragende Rolle spielen wird. Denn kurz vor der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten habe der damals 32-jährige Steinhöringer seine Freundin verprügelt und sei anschließend mit der Kalaschnikow im Kofferraum nach Aßling, so die Polizistin. Dort habe er die Waffe im Schuppen verstaut. „Wir sind später von der Freundin über die Waffe informiert worden.“

SEK-Einsätze in Grafing und Aßling: Beamte finden Pistole und Kalaschnikow

Es folgte die Hausdurchsuchung, bei der das Sturmgewehr schließlich zwischen Umzugskartons und Metallgestängen aufgefunden wurde. Der Angeklagte ist zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht zu Hause, wird aber wenig später von der Polizei verhaftet. Beim Einsatz in der Grafinger Kneipe am darauffolgenden Tag wird auch der Geschäftspartner, der vom Landgericht München mittlerweile zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, festgenommen. Die halbautomatische Pistole kann die Polizei erst bei einer weiteren Hausdurchsuchung bei der Mutter des Angeklagten beschlagnahmen (wir berichteten).

Auf die Frage von Richter Frank Gellhaus, wie es überhaupt so weit kommen konnte, findet der Angeklagte keine Antwort. Bei einer späteren Handyauswertung können dem Unternehmer jedoch Verbindungen zur Reichsbürgerszene nachgewiesen werden. Laut eigenen Aussagen hat der Aßlinger zudem regelmäßig Alkohol und Drogen konsumiert – allen voran Kokain. Angesichts des Schuldeingeständnisses und des „verzwickten Sachverhaltes“ plädiert sein Verteidiger auf eine niedrige Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Mein Mandant ist eine arme Sau, dem ein Sturmgewehr untergeschoben wurde, das er nicht wollte“, bekräftigt er. Richter Gellhaus verurteilt den Mann schließlich zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro. „Ohne Geständnis wären sie in Haft gegangen“, mahnt er in der Urteilsverkündung.

Auch interessant

Kommentare