Grundsteuer: In Schongau bleibt der Hebesatz gleich
Mit Spannung erwarten Immobilienbesitzer die Abrechnung der neuen Grundsteuer. Zum 1. Januar 2025 muss diese auf Basis der neuen Grundsteuerwerte festgesetzt werden. Für Schongau hat der Stadtkämmerer empfohlen, den Hebesatz von 380 v.H. beizubehalten. In Stein gemeißelt ist dies aber nicht.
Die Grundsteuerreform kommt 2025 erstmals zum Tragen. In Bayern war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 das sogenannte Flächenmodell für die Berechnung zugrunde gelegt worden. Der Grundsteuermessbetrag, der sich aus dieser Berechnung ergibt, muss nun noch mit dem Hebesatz der Stadt Schongau multipliziert werden. „Bisher war man gewohnt, in der Haushaltssatzung die Hebesätze zu regeln. Das müssen wir jetzt vorziehen, da wir zum 1. Januar rechtskräftige Hebesätze vorweisen müssen“, so Stadtkämmerer Kurt Konrad.
Rund 72.000 Euro Mehreinnahmen
Stand heute ergibt sich beim gleichen Hebesatz nach neuem Grundsteuerrecht eine Mehrung bei der Grundsteuer B von rund 72 000 Euro auf dann 2,125 Millionen. Wirklich erklären lässt sich die Mehrung nicht. Die gute Nachricht: Beim Wohneigentum sinken die Messbeträge. Konrad hatte Beispielrechnungen parat. Während für die 55 Quadratmeter große Eigentumswohnung nach altem Recht 122 Euro Grundsteuer bezahlt werden musste, werden jetzt nur 92 Euro fällig.
Höhere Abgaben fürs Gewerbe
Ersparnisse ergeben sich auch bei einem 130 Quadratmeter großen Reihenmittelhaus (vorher 239 Euro, jetzt 202 Euro). Und bei Konrads Beispiel eines 145 Quadratmeter großen Einfamilienhauses sinkt die Grundsteuer von 375 auf 361 Euro.
Im Gegensatz zu den Wohnimmobilien werden die Abgaben bei den Gewerbebetrieben etwas höher. In der Musterberechnung ergeben sich bei einer Fläche von 5000 Quadratmetern nach alter Grundsteuer 2637 Euro, nach neuer hingegen 3084 Euro.
Vom Finanzamt seien bisher 95 Prozent der Schongauer Grundstücksfälle bearbeitet worden. „Die Finanzämter sind immer noch beschäftigt, wir werden zu dem Thema noch kleine Überraschungen erleben“, schätzt Konrad. Mögliche Gründe für sinkende Messbeträge beim Wohneigentum könnten falsch angegebene Daten in der Grundsteuererklärung sein, die bei einer Überprüfung dann aber korrigiert werden müssten. „Wenn wir eine sichere Datenbasis haben, kann es sein, dass wir nochmal nachsteuern müssen“, so Konrad. Die Zahlen könnten sich nach oben wie nach unten verändern. „Wir fahren so lange auf Sicht.“
Warum die Belastung für die Gewerbebetriebe?
Stefan Konrad (SPD) wollte wissen, warum die Belastung bei den Gewerbebetrieben steige. Dies könne man nicht nachvollziehen, so Konrad, da man nicht wisse, welche Daten die Gewerbetreibenden dem Finanzamt mitgeteilt hätten. „Die gute Nachricht ist, wir beschließen den alten Hebesatz, was zu Mehreinnahmen bei der Stadt führt“, so Bürgermeister Falk Sluyterman. Die Belastung sei auf alle gleichmäßig verteilt. Die Entscheidung fiel einstimmig.W
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