Veränderungssperre zeigt Wirkung: Bauherr rudert bei großem Bauvorhaben in Ortsmitte zurück

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So sieht der neue Entwurf für ein Mehrfamilienhaus mit Satteldach aus, das an der Müllerstraße 12 entstehen soll. © Neuner Ingenieure

Um ein moderndes Mehrfamilienhaus mit Flachdach im Ortskern zu verhindern, hatte der Peitinger Gemeinderat im Juli eine Veränderungssperre für das betroffene Gebiet beschlossen. Nun darf der Bauherr doch bauen – nachdem er seine Pläne grundlegend geändert hat.

Als im Juni im Bauausschuss gezeigt wurde, was anstelle des alten Bestandsgebäudes an der Müllerstraße 12 in der Peitinger Ortsmitte entstehen sollte, waren sich die Mitglieder des Gremiums schnell einig: Ein dreigeschossiger Neubau mit Flachdach, das gehe an der Stelle gar nicht, so die einhellige Meinung. Die Planung sei eine „reine Katastrophe“. Mit den Zielen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die sensible Ortsmitte sei das Vorhaben nicht vereinbar, hieß es.

Das Dilemma aus Sicht der Gemeinde: Ein Veto gegen den Antrag auf Vorbescheid hatte wenig Aussicht auf Erfolg, da das überarbeitete ISEK noch nicht vorliegt und die Dachform baurechtlich allein keinen Hinderungsgrund darstellt. So nutzte der Gemeinderat das einzige Mittel, das ihm blieb, den Neubau in dieser Form zu verhindern: Im Juli beschloss das Gremium die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Retscher-, Müller- und Weidachstraße und verhängte eine Veränderungssperre.

Am Dienstag landete das Thema nun überraschend erneut auf dem Tisch der Räte, denn der Bauherr hatte einen neuen Bauantrag für das Grundstück eingereicht. Und dabei offensichtlich Lehren aus der jüngsten Ablehnung gezogen. Statt eines Flachdach-Neubaus zeigten die Ansichten, die Marktbaumeister Christian Hack an die Wand des Sparkassensaals warf, ein Mehrfamilienhaus mit Satteldach. Der Bauherr sei damit zu seiner ursprünglichen Planung zurückgekommen, erinnerte Hack. Tatsächlich hatte der Bauausschuss im Herbst 2023 einer entsprechenden formlosen Anfrage für ein solches Vorhaben schon einmal sein Plazet erteilt.

Für den rot markierten Bereich zwischen Retscher-, Müller- und Weidachstraße gilt eine Veränderungssperre.
Für den markierten Bereich zwischen Retscher-, Müller- und Weidachstraße gilt eine Veränderungssperre. © Bayernatlas

Aus Sicht der Bauverwaltung gab es keine Bedenken gegen den neuen Entwurf. Die angedeutete Architektur mit Holzelementen, die Dachneigung von 37,5 Grad, die Gauben und die Dachüberstände würden zum Ortsbild passen, lautete das Urteil. Auch Stadtplanerin Vanessa Dörges, deren Büro derzeit das ISEK erarbeitet, habe keine Einwände vorgebracht, sagte Hack. Das Vorhaben entspreche den Zielen der Sanierung und einer verträglichen Innenentwicklung.

Das rund 18 mal 13,5 Meter große Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,30 Meter soll laut Hack zwölf Wohneinheiten umfassen, alle unter 50 Quadratmeter Wohnfläche. Die nötigen Stellplätze – unter anderem sind Carports geplant – seien nachgewiesen, sagte der Marktbaumeister. Das Vorhaben füge sich in die Umgebung ein.

Plädoyer für rote Dachziegel

Auch im Gremium war man sich einig: Diesmal könne man mit der Planung mitgehen, befand nicht nur Christian Lory (Unabhängige). Einzig die dunkle Ziegelfarbe, die auf den Ansichten zu sehen war, störte ihn an der Stelle. Doch da konnte ihn der anwesende Planer Mathias Neuner beruhigen. „Daran soll es nicht scheitern“, versicherte er, der Bauherr sei auch mit roten Ziegel einverstanden.

„Es hat Wirkung, wenn man Kontra gibt“, begrüßte Bürgermeister Peter Ostenrieder die erfolgte Umplanung. „Vom Ortsbild passt es jetzt besser.“ Dem pflichtete auch Michael Deibler (CSU) bei. „Mit der Veränderungssperre haben wir erreicht, was wir wollten.“

Nur die dichte Bebauung des Grundstücks war für Andreas Barnsteiner (BVP) Anlass für Kritik. „Mit einer Tiefgarage hätten wir das Problem nicht“, griff Herbert Salzmann (SPD) den Ball sofort auf. Doch diskutiert wurde darüber nicht mehr.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Ende, für das Bauvorhaben wie beantragt eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu machen.

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