Einigung im Wasser-Konflikt: Betreiberin des „Gauklerhofs“ verbucht Erfolg vor Gericht
Für Renate Gaukler findet ein jahrelanger Kampf nun endlich ein Ende. Die Rotterin, die große Probleme mit Wasser aus benachbarten Grundstücken hat, konnte vor Gericht einen Erfolg erzielen.
Rott – Die Last, die seit über zehn Jahren auf Renate Gauklers Schultern lag, ist endlich abgefallen. „Wir haben eine gütliche Einigung gefunden“, berichtet die Betreiberin des „Gauklerhofs“ in Rott. Nur wenige Stunden zuvor saß sie im Augsburger Landgericht, wo es bei einer Verhandlung um das Wasser-Problem ging, das ihren Hof belastet.
Wie berichtet, kämpft Gaukler schon seit geraumer Zeit mit dem Oberflächenwasser, das es bei starkem Regen an ihre Hauswand und in den Keller drückt. Das Wasser kommt ihrer Schilderung nach von der Wiese gegenüber, auf dem das Staatliche Bauamt Weilheim eine Streusalzlagerhalle hat. Weil die Entwässerung über den angebrachten Sickerschacht nicht ausreicht und Wiese und Straße bei starkem Regen regelmäßig überflutet sind, klagte die Rotterin gegen den Freistaat. Auch die Gemeinde ist an der Sache beteiligt: als Nebenbeklagte, weil sie das Oberflächenwasser der Straße über einen Straßensinkkasten mit in den Gulli einleitet.
Betreiberin des „Gauklerhofs“ kann Erfolg verbuchen
Bei der Verhandlung waren neben Renate Gaukler und ihrem Anwalt deshalb auch Rotts Bürgermeister Fritz Schneider sowie ein Staatsanwalt und Vertreter des Staatlichen Bauamts Weilheim anwesend.
Wie das Landgericht Augsburg auf Anfrage mitteilt, einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. So werden die Kosten des Rechtsstreits, des vorangegangenen selbständigen Beweisverfahrens und des Vergleichs nun gegeneinander aufgehoben. „Das bedeutet, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt, die Gerichtskosten geteilt werden“, erklärt Pressesprecherin Diana Bestler.
Flächenversickerung soll umgesetzt werden
Gaukler hat nach eigenen Angaben insgesamt knapp 30 000 Euro in das Verfahren gesteckt. „8000 bis 10 000 Euro sollte ich wiederbekommen“, schätzt sie. „Immerhin.“ An dem Gutachten, das Gaukler in der Streitsache beauftragt und bezahlt hatte, werde sich die Gegenseite zur Hälfte beteiligen. Allein das habe 8000 Euro gekostet, sagt die Cafébetreiberin.
Neben dem finanziellen Ausgleich wurde Gaukler auch zugesagt, dass die Entwässerung so gestaltet wird, dass ihr Hof nicht mehr durch das Fremdwasser belastet wird. Bis Ende 2025 soll eine Flächenversickerung umgesetzt werden, damit das Dach- und Oberflächenwasser künftig nicht mehr in den Sickerschacht, sondern in eine Geländemulde auf der Nord- und Ostseite der Salzlagerhalle abfließt. Und darum ging es der Rotterin schließlich: „Mir ist wichtig, dass das behoben wird.“
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Insgesamt ist Gaukler mit dem Ausgang des Prozesses zufrieden. Auch, wenn sie voraussichtlich auf einer beträchtlichen Summe Geld sitzenbleibt. „Da müssen wir viel Kaffee verkaufen, um das wieder reinzuholen“, sagt sie. Jedoch wisse sie von anderen Privatpersonen, die gegen den Freistaat vorgingen und vor Gericht weitaus weniger Erfolg hatten.
Die Staatsanwaltschaft kann die Abmachung über den Vergleich noch bis Ende November widerrufen. Dann stehe auch fest, wie viel Geld sie letztlich zurückbekommt, sagt Gaukler.