Großprojekt im Hinterhof: Anbau an Stadtvilla mit vier Vollgeschossen
Der Wolfratshauser Bauausschuss pocht auf den Erhalt einer Stadtvilla an prominenter Stelle.
Wolfratshausen – Dass ein „altehrwürdiges Gebäude“ erhalten bleibe, freut Stadtrat Hans-Georg Anders (Grüne) sehr. Doch dass „dahinter ein Riesenblock“ entstehen soll – dieses Bild „kann ich mir noch nicht vorstellen“. Anders hat wie die übrigen Mitglieder des Bauausschusses des Stadtrats noch Zeit, sich intensiv mit dem Vorhaben zu beschäftigen. In seiner jüngsten Sitzung brachte das Gremium zunächst eine Änderung des Bebauungsplans für das Areal auf den Weg, auf dem das prominente Haus steht.
Gebäude aus dem Jahr 1929
Die Rede ist von der Stadtvilla an der Sauerlacher Straße 21, Baujahr 1929, die sich in Privatbesitz befindet. Beantragt hat die Änderung des Bebauungsplans die Schneider Wohnbau GmbH. Geplant ist, das Bestandsgebäude auf dem Areal zu erhalten und nach der Verschiebung des vorhandenen Baurechts weiter nach Norden auf der Rückseite einen Anbau mit vier Vollgeschossen zu errichten. Anders als bislang erlaubt, sollen auch im Erdgeschoss Wohnungen entstehen. Der aktuelle Bebauungsplan gestattet nur eine gewerbliche Nutzung der ebenerdigen Räume. Die Höhe des Neubaus soll sich laut der Wolfratshauser GmbH am Nachbargebäude im Westen, am Haus an der Sauerlacher Straße 19 orientieren – das unter anderem das Geschäft Hörgeräte und Augenoptik Kind beheimatet. Um eine zusätzliche Bodenversiegelung zu vermeiden, ist eine Tiefgarage vorgesehen.
Das Bestandsgebäude steht nicht unter Denkmalschutz, theoretisch könnte der Bauherr es abreißen.
„Vom Ansatz her“ gebe es gegen die beantragte Änderung des Bebauungsplans, die für insgesamt vier Grundstücke gelten würde, nichts einzuwenden, sagte der Wolfratshauser Stadtrat Josef Praller. Der Fraktionschef der Bürgervereinigung wollte allerdings wissen, ob der Bauherr zum Erhalt der historischen Stadtvilla quasi gezwungen werden könne. Ein Aspekt, der auch Renate Tilke (CSU) wichtig war. Sebastian Sens, Mitarbeiter im Rathaus-Referat Planen und Umwelt, zeigte sich zuversichtlich: „Da gibt‘s bestimmt Möglichkeiten“. Eine Option wäre es, den Wunsch der Mandatsträger im Städtebaulichen Vertrag mit dem Bauherrn festzuschreiben. Rathauschef Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung) gab jedoch zu bedenken: „Das Bestandsgebäude steht nicht unter Denkmalschutz, theoretisch könnte der Bauherr es abreißen.“ Dann allerdings dürfe der nur im derzeitigen Baufenster bauen, die anvisierte Ausweitung des Baurechts wäre vom Tisch.
Mischung als Alt und Neu „charmant“
Gerlinde Berchtold (SPD) bezeichnete die Idee, „Altes zu erhalten und durch Neues zu ergänzen“, als „charmant“. Grünen-Stadtrat Dr. Hans Schmidt (Grüne) würde es sehr begrüßen, wenn durch das Projekt „günstiger Wohnraum geschaffen wird“. Dieser „Verpflichtung“ müsse die Kommune nachkommen – und dies mit Nachdruck vom Bauherrn einfordern. Im Fachgremium „geht‘s ums Baurecht“, belehrte Richard Kugler (Wolfratshauser Liste) seinen Amtskollegen. „Hier geht‘s nicht um teure oder günstige Wohnungen.“ Das seien „politische Reden“, die Schmidt gerne halten könne – „doch mir reicht‘s hier“, konstatierte Kugler.
Städtebaulicher Vertrag soll geschlossen werden
Einstimmig beauftragte der Ausschuss Rathauschef Heilinglechner, ein Büro mit der Anfertigung eines Bebauungsplanentwurfs zu beauftragen. Dieser wird den Stadträten zur Abstimmung vorgelegt. Mit der Schneider Wohnbau GmbH wird ein Städtebaulicher Vertrag bezüglich der Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.
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