Rausch am Straßenrand ausgeschlafen: Geldstrafe und Führerscheinsperre
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 3250 Euro und zehn Monate Führerscheinsperre wurde eine Wolfratshauserin (20) verurteilt. Sie hatte sich alkohosiert ans Steuer gesetzt.
Wolfratshausen – Als der Polizist die junge Frau, die in ihrem Auto am Straßenrand schlief, gegen 1.40 Uhr in der Nacht aufweckte, war schnell klar, was den Tiefschlaf verursacht hatte. Eine Blutprobe ergab einen Wert von 1,55 Promille. Nun musste sich die Wolfratshauserin (20) wegen fahrlässiger Trunkenheit vor dem Jugendgericht verantworten. Verurteilt wurde sie nach Erwachsenenstrafrecht – zu einer Geldstrafe von 3250 Euro (50 Tagessätze) und einer Führerscheinsperre von insgesamt zehn Monaten.
„Ich sehe ein, dass das ein riesen Fehler war“, zeigte sich die Angeklagte einsichtig. Nach einer Betriebsfeier Ende August vorigen Jahres in München habe sie geglaubt, es werde schon noch passen mit dem Fahren. Als sie gemerkt habe, dass sie müde wurde, habe sie an der Wolfratshauser Straße stadtauswärts „das Auto rechts hingestellt“ und sei eingeschlafen, „bis die Polizei kam“.
Das war eine klassische Trunkenheitsfahrt.
Ob die Heranwachsende deswegen noch nach Jugendstrafrecht zu ahnden sei oder wie ein Erwachsener verurteilt werden müsse, dazu hatte der Staatsanwalt eine klare Meinung: Auffassung: „Das ist kein jugendtypisches Vergehen, sondern der Klassiker für Erwachsenenstrafrecht.“ Zu Lasten der Angeklagten sei zudem zu werten, dass sie mit 1,5 Promille in der Stadt gefahren war, „wo sie jeden einzelnen Menschen gefährdet, der ebenfalls unterwegs war“. Der Verteidiger wertete das Verhalten seiner Mandantin (auch weil diese damals noch bei ihrer Mutter wohnte) „in der Gesamtschau eher jugendtypisch“.
Richterin folgt Antrag des Staatsanwalts
Richterin Friederike Kirschstein-Freund teilte die Auffassung des Staatsanwalts. Sie sah ebenfalls keine Reifeverzögerungen, die eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht rechtfertigen würden. „Das war eine klassische Trunkenheitsfahrt“, so die Richterin. Positiv zu bewerten sei, dass die Angeklagte „immerhin angehalten hat“, als sie merkte, dass sie nicht in der Lage war, ihr Auto sicher nach Hause zu steuern. Mit ihrem Strafmaß von 50 Tagessätzen zu je 65 Euro sowie einer Führerscheinsperre von noch fünf Monaten folgte die Richterin ebenfalls dem Antrag des Staatsanwalts.
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