Diese Spar-Idee für die Stromkosten scheitert an der deutschen Regelwut

Der Gesetzgeber hat mit §14a EnergieWirtschaftsGesetz (EnWG) einen wichtigen Rahmen geschaffen: Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen sollen zum Schutz der Versorgungssicherheit bei drohenden Netzengpässen gezielt gedimmt werden können. Seit Anfang 2024 gilt diese Pflicht für alle neuen Anlagen ab 4,2 kW Leistung, insbesondere im Bereich der Ladeinfrastruktur. 

Ziel ist es, die Netze durch eine koordinierte Steuerung zu entlasten und gleichzeitig finanzielle Anreize für die Verbraucher zu schaffen, wie durch reduzierte Netzentgelte, um so proaktiv Lasten in Zeiten zu verschieben, in denen das Netz weniger unter Stress steht. Doch in der Praxis zeigt sich: Eine gute Idee allein reicht nicht aus. Sie muss auch praxistauglich umgesetzt sein.

Über den Autor

Jan Rabe ist CEO von Rabot Energy, einem Anbieter digitaler Stromtarife mit Sitz in Hamburg, Berlin und München. Das Unternehmen entwickelt intelligente Lösungen für dynamische Preisgestaltung und energieeffiziente Verbrauchssteuerung.

Energiewende in der Warteschleife

Der Einstieg in die neue Systematik beginnt für Verbraucher mit einem formalen Akt. Wer künftig eine Wallbox installiert, muss diese als steuerbares Gerät beim zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) anmelden – das muss zwingend über einen Elektroinstallateur geschehen. Viele Installationsbetriebe sind jedoch weder mit den Vorgaben vertraut, noch nutzen sie routiniert die jeweiligen Anmeldeportale der VNBs.

Leider führt die föderale Struktur Deutschlands dazu, dass dies über 800 sind. Die Vielfalt und Komplexität dieser Plattformen, von Bayernwerk über E.DIS bis hin zu lokalen Stadtwerken, führt zu Bearbeitungsfehlern, Rückfragen und langen Wartezeiten. Selbst standardisierte Eingaben werden teils manuell geprüft.

Ein Beispiel: Bei einem Kunden in Brandenburg dauerte es fast sechs Wochen, bis die Rückmeldung des VNB nach Anmeldung über den Elektriker an den Stromversorger durchgestellt war. Erst dann konnte das reduzierte Netzentgelt weitergegeben werden. Mehrere Wochen Verzögerung trotz formgerechter Anmeldung, das ist eher Warteschleife als Energiewende.

Das eigentliche Ziel bleibt unerreicht

§14a verpflichtet nicht nur zur Anmeldung, sondern verlangt auch die technische Steuerbarkeit. Dafür muss eine sogenannte Steuerbox installiert werden – in der Regel durch den VNB selbst. Doch hier zeigt sich der nächste Engpass: Viele Netzbetreiber kommen mit dem Rollout nicht hinterher. Termine für die Einrichtung der Steuerbox lassen auf sich warten; Anschlüsse bleiben technisch unvollständig.

Hinzu kommt, dass die Kommunikation zwischen Steuerbox (am digitalen Zähler) und dem Asset, wie der Wallbox, vom Kunden oder dessen Fachbetrieb eingerichtet werden muss. Auch hier fehlt es an einfachen Lösungen, oft auch an klarer Dokumentation. So entstehen Lücken zwischen rechtlicher Vorgabe und technischer Umsetzung.

Viele Haushalte profitieren aktuell zwar bereits von reduzierten Netzentgelten, allein durch die Anmeldung, doch eine aktive Steuerung der Last findet in weiten Teilen noch nicht statt. Das eigentliche Ziel, das Netz aktiv zu entlasten, bleibt unerreicht.

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Vor allem Ärmere werden ausgesperrt

§14a bringt Vorteile, aber nicht für alle. Wer in einem Neubau mit modernem Stromzähler lebt und eine förderfähige Wallbox anschafft, kann vom System profitieren. Doch Mieterhaushalte oder Bewohner älterer Häuser scheitern häufig an technischen Voraussetzungen wie einem nicht vorhandenen Smart Meter. Auch ist vielerorts unklar, ob und wann ältere Anlagen nachgerüstet werden können oder müssen. Die Regulierung droht damit, ungewollt, soziale Unterschiede zu verstärken.

Neben der Pflichtsteuerung durch den Netzbetreiber gibt es bereits marktwirtschaftlich orientierte Steuerverfahren, etwa durch sogenannte Smart-Charging-Tarife. Diese setzen lediglich einen intelligenten Stromzähler voraus, keine zusätzliche Steuerbox. Wer Preissignale einer Strombörse nutzen kann, entlastet nicht nur das Netz, sondern profitiert auch finanziell. Studien wie die von Professor Lion Hirth (Hertie School) zeigen, dass Einsparungen von bis zu 68 Prozent beim Laden eines Elektrofahrzeugs möglich sind. Das greift vor allem bei intelligentem Lademanagement und einer dynamischen Tarifstruktur.

Smart Charging ist also heute schon Realität, ohne staatliche Steuerpflicht, aber auf freiwilliger Basis. Es ergänzt die Möglichkeiten von §14a und schafft echten Nutzen für Netz und Kundschaft.

Fazit: Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Der politische Wille, mit §14a EnWG eine flexible und netzdienliche Verbrauchssteuerung einzuführen, ist richtig und notwendig. Doch solange Meldepflichten, technische Auflagen und lange Bearbeitungszeiten den Umgang verkomplizieren, bleibt das Instrument hinter seinem Potenzial zurück. Verbraucher, die aktiv Teil der Energiewende sein wollen, brauchen mehr als Fördersätze – sie brauchen Transparenz, funktionierende Prozesse und digitale Unterstützung.

Eine praktikable Netzintegration ist keine Zukunftsvision. Sie erfordert jetzt eine Vereinfachung der Umsetzung, klare Zuständigkeiten und verlässliche digitale Standards, damit aus einer guten Idee endlich gelebte Realität wird.