Nachpflanzung für Buche „an Mickrigkeit nicht zu überbieten“

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Die Nachpflanzung für die mächtige Rotbuche, die bei den Bauarbeiten beschädigt worden war, fällt eher klein aus. Auch habe der Bauherr die Maßnahmen nicht abgesprochen. © Hans-Helmut Herold

Ursprünglich standen auf der Fläche der neuapostolischen Kirche eine prächtige Rotbuche und eine mächtige Blauzeder. Zumindest die Buche hatte die Stadt erhalten wollen und dies auch dem Bauherrn zur Auflage gemacht. Am Ende stand kein Baum mehr. Die Nachpflanzung ärgert Stadträte wie Nachbarn.

Schon vor einigen Wochen hatten die Schongauer Nachrichten bei Stadtbaumeister Sebastian Dietrich nachgefragt, ob denn die Nachpflanzungen, die der Bauherr auf dem Grundstück an der Schönlinder Straße hatte machen lassen, den Vorgaben der Stadt entspreche. Denn Nachbarn bezweifelten dies sofort: Dort, wo einst eine mächtige Rotbuche stand, wurde ein eher kleiner, junger Baum nachgepflanzt. „Der Zorn von Bürgern ist berechtigt darüber, das ist keine Nachpflanzung für den Verlust eines Baumes“, brachte Bettina Buresch (Grüne) das Thema in der jüngsten Bauausschuss-Sitzung zur Sprache.

Kritik an Weilheimer Bauunternehmer

Anhand von Vorher-/Nachher-Bildern zeigte sie auch ganz deutlich die Unterschiede auf und sparte nicht an Kritik an dem Weilheimer Bauunternehmer: „Die Nachpflanzungen sind an Mickrigkeit nicht zu überbieten“, ärgerte sich Buresch, die auch Umweltreferentin der Stadt Schongau ist. In jedem Fall entsprächen die nun gesetzten Bäume nicht dem, was die ursprüngliche Rotbuche ersetzen könne. „Und es gab auch keine Rücksprache mit der Verwaltung“, monierte Buresch, die sich zuvor darüber mit Stadtbaumeister Sebastian Dietrich besprochen hatte. „Es war alles gegen die Abmachung.“ Zwar habe es eine Konventionalstrafe gegeben, so sei das jedoch nicht in Ordnung, man dürfe das nicht so stehen lassen. „Wir sollten uns etwas überlegen, damit das kein Präzedenzfall wird“, forderte die Umweltreferentin.

Stadtförster sprach von „Verstümmelung“

Schon bei Beratungen zum Bebauungsplanverfahren hatte Buresch immer wieder gekämpft, um Bäume auf dem Grundstück, anfangs auch um eine Blauzeder. Während Letztere vom Bauherrn rasch gefällt wurde, da der Baum im Weg stand, hatte die Stadt die Rotbuche auf ehemalig öffentlichen Grund als schützenswert eingestuft. „Zu erhaltender Laubbaum“ steht im Bebauungsplan Nr. 96, im Textteil ist von einer „prägenden Buche“ die Rede. Bei Vorbereitungen der Baugrube war die Buche dann derart beschnitten worden, dass Stadtförster Klaus Thien im Januar 2022 von einer „Verstümmelung“ und einem „Tod auf Raten“ für den Baum sprach, er sah voraus, dass die großen Schnittflächen von Pilzen und Bakterien befallen würden. Dies trat auch ein, der Baum musste gefällt werden.

Bei den Erdarbeiten für die Baustelle wurde mächtige Äste der Buche stark zurückgeschnitten und der Baum dadurch stark beschädigt.
Bei den Erdarbeiten für die Baustelle wurde die Buche stark zurückgeschnitten und der Baum beschädigt. © Hans-Helmut Herold

Dass die vereinbarte Nachpflanzung nun anders ausfällt als erwartet, bestätigte dann auch der Stadtbaumeister. „Wir waren auch erstaunt über die Größe des Baumes und dass wir im Vorfeld nicht beteiligt wurden“, führte er aus. Es handele sich um eine kleine Eiche. Die Baum-Art sei in Ordnung und auch die richtige Wahl an dieser Stelle, aber es sei nicht wirklich ein Ersatz. Bei dieser Größe könne nicht mehr von „Sinnhaftigkeit“ einer Nachpflanzung gesprochen werden. Man wolle dem nachgehen, auch in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Unteren Naturschutzbehörde. Auch wolle das Bauamt klären, ob ein anderer Baum geplanzt werden könne.

Verfahren übers Landratsamt

Martin Schwarz (SPD) wollte wissen, ob nicht die Stadt eine Ersatzpflanzung vornehmen und dies dem Bauherrn dann in Rechnung stellen könne. Die Rechtslage sei da schwammig, so Dietrich. Es gebe keine konkreten Vorgaben. Auch könne man selbst nichts pflanzen, es handele sich nicht um ein Grundstück der Stadt. Buresch hinterfragte außerdem, was mit dem auf der Fläche eingeplanten Kinderspielplatz sei, dieser sei bisher nicht realisiert worden und auch gar kein Platz mehr dafür vorhanden. Dazu sei der Bauherr aber verpflichtet, so Dietrich.

Auf Nachfrage bestätigte Dietrich, dass es üblich sei, solche Pflanzmaßnahmen erst zu kontrollieren, wenn der Bauherr signalisiere, dass er fertig sei. Es sei richtig, dass ein Verstoß gegen die Auflagen im Bebauungsplan strafbewährt sei, in welcher Größenordnung sich die Geldbuße bewege, darüber dürfe er jedoch nicht sprechen. Ohnehin müsse das Verfahren übers Landratsamt laufen. Ob und welche Maßnahmen seitens der Unteren Naturschutzbehörde fällig werden, konnte gestern nicht geklärt werden.

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