Anwalt (48) zahlt vier Jahre keinen Unterhalt - Verfahren dennoch eingestellt
Vor dem Ebersberger Amtsgericht muss sich ein 48-jähriger Münchner verantworten. Der Grund: Seit vier Jahren zahlt er keinen Unterhalt für seine Tochter. Vor Gericht liefert der Angeklagte nun eine triftige Erklärung.
Ebersberg / Markt Schwaben – Seit fast vier Jahren zahlt ein 48-jähriger Mann keinen Unterhalt für seine mittlerweile 17-jährige Tochter. Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht musste sich der Mann nun vor dem Ebersberger Amtsgerichts verantworten.
Münchner (48) zahlt keinen Unterhalt - Jugendamt schaltet sich ein
Laut Anklage hätte der bis vor kurzem noch als Anwalt tätige Münchner monatlich rund 550 Euro an die Mutter seiner Tochter überweisen müssen. Doch seit Dezember 2020 sind auf dem Konto der Markt Schwabenerin keine Zahlungen des Kindsvaters mehr eingegangen. In völliger Verzweiflung wendet sich die Frau Anfang 2021 ans Kreisjugendamt, das schließlich in Vorleistung geht. „In den darauffolgenden Monaten haben wir mehrere Mahnungen an den Herrn geschickt, alle blieben unbeantwortet“, berichtete die zuständige Mitarbeiterin des Ebersberger Landratsamtes vor Gericht.
Die letzte Zahlungsaufforderung habe das Jugendamt im Februar diesen Jahres versendet. „Auch auf die haben wir keine Rückmeldung bekommen“, erklärte die Sachbearbeiterin. Mittlerweile schulde der Münchner der Behörde somit knapp 20 000 Euro. Um den Schuldenberg nicht noch weiter anwachsen zu lassen, habe das Jugendamt Ende vergangenen Jahres schließlich über eine Lohnpfändung verfügt.
„Ich lebe am Existenzminimum“: Konten des Angeklagten werden gepfändet
„Warum musste es soweit kommen? Sie verdienen doch gut. Warum zahlen sie nicht einfach den Unterhalt?“, hakte Richter Frank Gellhaus beim Angeklagten nach. „Ich habe keinen Zugriff mehr auf meine Konten. Die werden alle gepfändet“, erklärte der mit gesenktem Kopf, während sein Verteidiger dem Gericht etwaige Kontoauszüge vorlegte. Die bestätigten: Von den durchschnittlich 4000 Euro netto, die der Mann monatlich verdient, pfändet der Staat gut ein Drittel.
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Denn der 48-Jährige hat nicht nur beim Kreisjugendamt einen satten Schuldenberg. Auch das Finanzamt sitzt dem Münchner mit im Nacken. „Ich lebe am Existenzminimum. Ich musste wieder bei meinen Eltern einziehen“, sagte der Münchner. „Das war meiner Noch-Ehefrau aber auch bekannt.“.
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„Die schmutzige Scheidungswäsche waschen Sie mir nicht im Sitzungssaal“, mahnte Richter Frank Gellhaus, der das Verfahren gegen den Münchner angesichts der andauernden Kontopfändungen schließlich einstellen musste.
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