Kehrtwende bei Habecks Heizungsgesetz – CDU-Kläger plötzlich gegen Abschaffung
CDU rückt von Heizungsgesetz-Abschaffung ab – wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Eine Kompromisslösung in Sachen Klimaschutz zeichnet sich ab.
Berlin – Die CDU rudert in Sachen Abschaffung des Heizungsgesetzes zurück. Die Verfassung würde ihr wohl einen Strich durch die Rechnung machen. Der scheidende CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann warnt vor einer Rücknahme des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ohne gleichwertige Alternativen.
Als Vorsitzender des unionsnahen Vereins Klimaunion betonte Heilmann bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens in Berlin, dass eine einfache Abschaffung verfassungsrechtlich problematisch sei. Heilmann, der vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich eine Verlängerung der Beratungszeit zum Gesetz erstritten hatte, erklärte: „Wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen würden.“ Detailänderungen, etwa zur Entbürokratisierung, seien hingegen möglich. Das forderte auch die SPD laut Angaben der ARD.

Rechtsgutachten widerspricht Unions-Wahlprogramm: Heizungsgesetz kann nicht ersatzlos fallen
In dem gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU zur Bundestagswahl hieß es noch, das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition solle abgeschafft werden. Im Sondierungspapier von Union und SPD, das die Ergebnisse der Vorverhandlungen zur geplanten Koalition zusammenfasst, taucht das Gesetz jedoch nicht auf.
Ein von Heilmann vorgestelltes Gutachten der Jura-Professoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof hebt die verfassungsrechtliche Verpflichtung Deutschlands zu effektivem Klimaschutz hervor. Grund für die Probleme bei der Rücknahme des Heizungsgesetzes ist besonders das sogenannte Verschlechterungsverbot:
Eine Absenkung des Klimaschutzniveaus sei problematisch und werde von Experten lediglich im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle diskutiert. Der letzte Satz des fast 90-seitigen Gutachtens fasst zusammen: „Deutschland ist jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet und muss handeln.“ Auch Heilmann sagte dazu laut der AFP: „Klimaschutz ist kein nettes Extra, sondern eine rechtliche Verpflichtung“.
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Union und SPD schließen Kompromiss mit Grünen: Klimaneutralität bis 2045 soll besänftigen
Ein aktueller Kompromiss zwischen CDU, CSU, SPD und Grünen sieht bis zu 500 Milliarden Euro für Klimaschutz und Infrastruktur vor. Diese Pläne entstanden nach dem Gutachten und sind darin nicht berücksichtigt. Der Gesetzentwurf sieht eine Grundgesetzänderung vor, um die Mittel für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 einzusetzen.
Heilmann betonte, dass die vorgesehenen 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz entscheidend seien. „Damit kann der Staat stärker auf Förderung setzen und harte gesetzliche Vorgaben vermeiden.“
Ob Klimaneutralität bis 2045 zum Staatsziel wird, ist weiter offen. Laut Heilmann zielt die geplante Grundgesetzänderung nicht auf eine Verschärfung der Klimaziele ab, sondern regelt vorrangig die Mittelverwendung. „Gilt eh alles schon“, kommentierte Heilmann die bestehenden Klimaschutz-Auflagen. Die Klimaunion, ein CDU/CSU-naher Verein, setzt sich nach eigenen Angaben für „glaubwürdige Klimapolitik mit nachhaltiger Wirtschaftspolitik“ ein. (lismah/dpa)