Schäden nach Luxus-Bau am Tegernsee: „Einheimische sind die Verlierer“

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Ein tiefer Riss tat sich auf dem Anwesen von Sepp Kandlinger auf, als nebenan ein Luxus-Bau begann. Er klagte – doch nach dem Urteil sieht er selbst erhebliche Kosten auf sich zukommen.

Rottach-Egern – Nach fünf Jahren Streit um einen Schaden an Sepp Kandlingers Grundstück in der Auenstraße in Rottach-Egern hat das Landgericht München II nun das Urteil gefällt. Die Klage des Volksmusikanten vom Tegernsee gegen einen Bauträger aus Grünwald und eine Rottacher Tiefbaufirma wurde abgewiesen. Der 82-Jährige sieht erhebliche Kosten auf sich zukommen.

Den tiefen Riss in der Auffahrt führt Kandlinger auf das Luxus-Bauprojekt zurück
Den tiefen Riss in der Auffahrt führt Kandlinger auf das Luxus-Bauprojekt zurück © Klaus Wiendl

Die Kosten des Rechtsstreits beziffert Kandlingers Anwalt auf etwa 30 000 Euro. Immerhin boten die beklagten Parteien drei Anwälte auf, das Gericht bemühte zwei Sachverständige, hinzu kommen Kandlingers Rechtsbeistandskosten. Mit einer weiteren Summe weit im fünfstelligen Bereich rechnet er zur Behebung von Schäden, die er auf den Neubau von vier exklusiven Mehrfamilienhäusern der Marke „Alpen-Chalets“ zurückführt.

Sepp Kandlinger, Musikant vom Tegernsee
Als Musikant ist Sepp Kandlinger am Tegernsee bekannt. Mit seiner Klage gegen die Macher der „Alpen-Chalets“ hatte er keinen Erfolg. © THOMAS PLETTENBERG

Rottacher führt Schäden auf Luxus-Bauprojekt zurück

Zur Vorgeschichte: Mitte 2020 begann die Firma CR26 Selection aus Grünwald mit Bauarbeiten für 17 Luxus-Wohnungen unweit des Ortszentrums an der Auenstraße. Beteiligt an Planung und Bauausführungen waren namhafte Rottacher Firmen.

Das 3200 Quadratmeter große Grundstück wurde für eine Tiefgarage, in der den Chalets drei Stellplätze geboten wurden, bis auf den letzten Zentimeter ausgereizt – bis unmittelbar an die Grundstückgrenze zu Kandlinger, der gegenüber ein Mehrfamilien-Mietshaus besitzt. Das Bauvorhaben war auch im Bauausschuss des Rottacher Gemeinderats auf Kritik gestoßen, verhindern konnte die Gemeinde das Projekt aber nicht.

Streit seit 2020: Tiefer Riss durch Spundwände

Der Streitfall begann im Oktober 2020, als die Spundwände in der Baugrube gezogen wurden. Kandlingers Grundstückskante rutschte deutlich ab: Ein tiefer Riss von 40 Metern Länge entstand. „Es war fast ein Schützengraben“, schilderte der Volksmusikant vor Gericht. „Wenn ich da reingestiegen wäre, hätte nur noch der Kopf rausgeschaut.“

Zwar hätten die beteiligten Firmen, Bauträger und Architekt damals schnell ihr Bedauern ausgedrückt, versicherten sogar schriftlich, dass jegliche Schäden auf ihre Kosten „selbstverständlich wieder saniert“ würden. Doch laut Kandlinger sei lediglich in einer Art Nacht- und Nebelaktion ohne Absprache mit ihm der Spalt zur Garageneinfahrt notdürftig verfüllt worden. Er klagte, da ihm laut Gutachten und Leistungsverzeichnis ein Schaden von über 55 000 Euro entstanden sei.

Anwälte bestreiten Vorwurf – Richter macht Vergleichsangebot

Die Anwälte der beklagten Parteien bestreiten dies: Es sei nicht erwiesen, dass Kandlingers Grundstück durch die Bauarbeiten „den Anschluss verloren hätte oder abgerutscht wäre“. Doch auch ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger sah die Schuld beim Bauträger, der Trägerverbau sei „nicht fachgerecht ausgeführt worden“.

Richter Andreas Zeug machte im Oktober 2023 ein Vergleichsangebot für den Schadenersatz von 30 000 Euro. Diese dürften für die Beklagten „keinen wirklichen Gewinnverlust darstellen“, schließlich gehe es bei diesem Objekt mit „Millionen teuren Wohnungen um ziemliche Gewinnmargen“. Doch den Vergleich lehnten beide Seiten ab.

Nach Urteil: Kandlinger fällt aus allen Wolken

Kandlinger fiel aus allen Wolken, als ihm nun das Urteil zugestellt wurde. Womöglich brachte der zweite Sachverständige, beauftragt von den Beklagten, die Wende. Das allerdings wurde nicht öffentlich verhandelt. Der Richter macht in seiner Urteilsbegründung nun geltend, dass die Bauunternehmen zwar „in fahrlässiger Weise nicht für eine ausreichende Befestigung“ der Spundwände gesorgt hätten, aber es sich hier um „alt für neu“ handeln würde.

Denn Kandlingers „48 Jahre alte Asphaltdecke“ der Garageneinfahrt sei schon vor Beginn der Baumaßnahme ein „Flickenteppich“ gewesen, übersät mit „notdürftig geflickten Rissen“. Deshalb seien auch die vom Sachverständigen errechneten Sanierungskosten mit 17 000 Euro niedriger anzusetzen, als Kandlinger forderte. Die beklagten Firmen haben für den entstandenen Schaden laut Urteil knapp 9000 Euro an Kandlinger zu zahlen.

In Berufung geht Kandlinger nicht – das könne er sich nicht mehr leisten. „Alles, was ich mir ein halbes Leben lang als Musiker hier im Tal verdient habe, ist damit weg. Und die Beklagten verdienen sich eine goldene Nase“, meint er. Die Enttäuschung sitzt tief: „Es kann doch nicht sein, dass die Einheimischen immer die Verlierer sind.“

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