Deutschland kommt mit der Wärmewende voran: In diesen Städten gilt das Heizungsgesetz schon jetzt

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Seit 2024 müssen deutsche Städte und Kommunen die Wärmewende dezidiert planen. Ein Jahr nach der Einführung des Heizungsgesetzes gibt es eine erste Bilanz.

Berlin – Vor einem Jahr ist das Heizungsgesetz in Kraft getreten, zusammen mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Über letzteres hatte es wesentlich weniger Streit gegeben als über das Heizungsgesetz. Dabei sind beide Gesetz eng miteinander verbunden: Wer in einer Stadt oder einer Gemeinde wohnt, indem die kommunale Wärmeplanung bereits vorliegt, muss langsam auch über die private Wärmewende nachdenken. Im Heizungsgesetz sind nämlich viele Fristen auch an die Wärmeplanung gebunden.

Die meisten Städte arbeiten am Wärmeplan: „Die Wärmeplanung kommt voran“

Daher sollte es Immobilienbesitzer besonders interessieren, wie ihre Stadt oder Kommune bei der Wärmeplanung vorankommt. Für Städte mit über 100.000 Einwohnern naht die Frist zur Erstellung des Wärmeplans: Bis 30. Juni 2026 muss der Plan vorliegen. Kleinere Gemeinden haben bis 30. Juni 2028 Zeit. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat zu Jahresbeginn eine erste Bilanz der größten deutschen Städte gemacht – und insgesamt gute Nachrichten zu vermelden.

Laut Untersuchung des BDEW haben bereits fast alle (98 Prozent) Städte mit mehr als 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihre Wärmeplanung begonnen oder abgeschlossen. „Die Wärmeplanung kommt voran. Um diese Dynamik zu erhalten, braucht es jetzt verlässliche Rahmenbedingungen“, erklärte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, am Montag (6. Januar) in Berlin. Kommunen, Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger benötigten demnach „weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit“.

Baden-Württemberg ist Vorreiter: Diese Städte in Deutschland haben einen Wärmeplan erstellt

Laut BDEW-Recherche haben folgende Städte mit mehr als 45.000 Einwohnern eine fertige Wärmeplanung:

  • Weinheim
  • Heidelberg
  • Bruchsal
  • Karlsruhe
  • Heilbronn
  • Pforzheim
  • Rastatt
  • Baden-Baden
  • Ludwigsburg
  • Waiblingen
  • Filderstadt
  • Stuttgart
  • Leonberg
  • Böblingen
  • Sindelfingen
  • Esslingen am Neckar
  • Fellbach
  • Göppingen
  • Schwäbisch Gmünd
  • Aalen
  • Heidenheim an der Brenz
  • Ulm
  • Albstadt
  • Tübingen
  • Reutlingen
  • Offenburg
  • Lahr/Schwarzwald
  • Freiburg im Breisgau
  • Lörrach
  • Villingen-Schwenningen
  • Singen
  • Konstanz
  • Friedrichshafen
  • Ravensburg
  • Augsburg
  • München
  • Mannheim
  • Bergisch-Gladbach
  • Hannover
  • Rostock
  • Neumünster

Dass die Mehrzahl der hier gelisteten Städte in Baden-Württemberg liegen, ist kein Zufall. Dort hat es nämlich schon vor der bundesweiten Diskussion um die Wärmewende ein Landesgesetz gegeben, dass die Städte zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtete. Laut Landesgesetz mussten die Kreisstädte bis Ende 2023 ihre Wärmepläne erstellt haben, kleinere Kommunen waren nicht verpflichtet, wurden aber zur freiwilligen Erstellung aufgerufen.

Fernwärme in Leipzig
80 Prozent der Fernwärme in Deutschland stammen aus fossilen Energieträgern. (Archivbild) © Jan Woitas/dpa

Laut BDEW haben auch die meisten anderen Städte in Deutschland mit 45.000 Einwohnern oder mehr eine Wärmeplanung zumindest in Arbeit. Lediglich fünf Städte machten keinerlei Angaben: Neunkirchen, Bergheim, Marl, Bamberg und Hameln.

Heizungsgesetz ist an kommunale Wärmeplanung geknüpft

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein für die Wärmewende. Sobald die kommunale Wärmeplanung erstellt wurde, müssen Immobilienbesitzer eine Entscheidung treffen: Wie soll ihr Haus oder ihre Wohnung in Zukunft erneuerbar geheizt werden? Die Anforderungen des Heizungsgesetzes gelten nämlich ein Monat nach Bekanntgabe der kommunalen Wärmeplanung, spätestens jedoch ab 30. Juni 2026 (bei mehr als 100.000 Einwohnern) oder ab 30. Juni 2028 (bei weniger als 100.000 Einwohnern).

In den oben gelisteten Gemeinden müssen Hausbesitzer also schon beim Heizungstausch das Heizungsgesetz beachten. Wer sich entschieden hat, den Anschluss an eine Fernwärme abzuwarten, wird von der Kommune alle nötigen Informationen und Kosten zur Umrüstung erhalten. Weitere Anlagen, die laut Gesetz erlaubt sind:

  • Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Solarthermische Anlage
  • Heizung mit Biomasse oder Wasserstoff
  • Hybridheizungen (z.B. Wärmepumpe + Gas oder Solarthermie + Gas)

Bis 2045 müssen alle in Deutschland betriebenen Heizungsanlagen klimaneutral sein, also zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien beitrieben werden.

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