E-Auto-Ladestationen ab 2028: Neues Gesetz verärgert Tankstellen-Betreiber

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Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf bei E-Auto-Schnellladestationen. Ab 2028 soll es eine Versorgungsauflage für Tankstellen richten. Doch die Betreiber haben Einwände.

München – Lange war die Ladeinfrastruktur für Elektroautos von Experten und E-Auto-Kritikern dafür bemängelt worden, dass sie zu schleppend vorankommt. Während deutsche Autobauer und damit auch die deutsche Elektroauto-Industrie 2024 ein Krisenjahr erlebten, wurde die Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut. Obwohl das dem Verhältnis an Ladesäulen zu zugelassenen Elektroautos guttat, hat die Bundesregierung bereits im Mai des Vorjahres (29. Mai 2024) eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, um das Vorkommen von E-Ladesäulen an Tankstellen ab dem Jahr 2028 zu erhöhen. Doch die Betreiber zeigen sich vom Vorhaben nur wenig begeistert.

Verhältnis zugelassener E-Autos zu verfügbaren Ladesäulen sank zuletzt

Insgesamt 154.037 E-Ladesäulen, darunter 120.618 Normalladepunkte und 33.419 Schnellladepunkte waren am 1. Dezember 2024 in Deutschland in Betrieb, wie die Bundesnetzagentur an jenem Stichtag mitteilte. Ein sichtbarer Zuwachs im Vergleich zu den 142.793 E-Ladestationen, die am 1. Juli desselben Jahres von der Bundesnetzagentur gezählt worden waren. 

Zwar sank das Verhältnis an E-Autos zu Ladestationen zuletzt, doch gerade bei Schnellladestationen sieht die Bundesregierung Bedarf zum Ausbau. Mit einem Gesetz soll sich das ab 2028 ändern.
Ein E-Auto des Herstellers Tesla an einer Ladesäule in München © IMAGO / Wolfgang Maria Weber

In Relation zu den 2,48 Millionen E-Autos (auch Plug-in-Hybride), die mit Stand des 1. Juli des Vorjahres hierzulande zugelassen waren, verbesserte sich das Verhältnis zugelassener E-Autos zu vorhandenen E-Ladesäule damit deutlich: Hatte die Quote beim Ladestationcheck 2023 noch bei 21 gelegen, sank sie im November laut Verband der Automobilindustrie (VDA) auf 17,3. 

Damit es Elektroauto-Inhaber aber auch unabhängig von dieser Entwicklung künftig einfacher haben, eine Ladesäule für ihr Elektroauto zu finden, brachte die Bundesregierung im Frühjahr vergangenen Jahres einen neuen Plan vor: Sie richtet sich an Tankstellenketten und sieht vor, den Unternehmen ab 2028 Schnellladesäulen in ihrem Repertoire vorzuschreiben.

Ab 2028 gilt eine Versorgungsauflage betreffend Schnellladestationen für Tankstellen

Die Ende Mai von der Bundesregierung und dem Bundeskabinett initiierte Versorgungsauflage schreibt Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen vor, ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt für E-Autos anzubieten. Jene E-Ladesäulen müssten zudem mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt betrieben werden, heißt es dem Gesetzentwurf zufolge weiter.

Von der Verpflichtung seien voraussichtlich etwa ein Dutzend Unternehmen betroffen, hieß es dazu in einem Papier des Bundesverkehrsministeriums. Im Gesetzentwurf heißt es zur Begründung für die Versorgungsauflage, der Ausbau von Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen habe zwar bereits begonnen. „Allerdings erfolgt dieser bislang noch nicht flächendeckend und regional heterogen.“

Zum Tragen kommt den Plänen der Bundesregierung zufolge dabei auch ein sogenannter Flexibilisierungsmechanismus. Dieser erlaubt es Unternehmen, die Vorgaben an maximal 50 Prozent seiner Tankstellen abweichend umzusetzen als dem Gesetz nach vorgeschrieben. Jener Flexibilisierungsmechanismus könnte es den Unternehmen dann etwa erlauben, auf Schnellladestationen an bestimmten ihrer Tankstellen zu verzichten und an anderen mehrere zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll eine Härtefallregelung greifen, falls es zu wirtschaftlich unzumutbaren Belastungen für die Tankstellen kommen sollte.

Betreiber kritisieren Versorgungsauflage für Tankstellen vehement 

Heftige Kritik regte sich nach Bekanntwerden der Pläne der Bundesregierung seitens der Tankstellen-Betreiber. Aral-Vorstandschef Achim Bothe etwa kritisierte die Idee zur Schnellladestations-Pflicht an Tankstellen vehement schon im Mai: „Wir lehnen die geplante Versorgungsauflage ab. Das erinnert an Planwirtschaft und funktioniert nicht“, resümierte Bothe gegenüber der ARD-Tagesschau.

In der Perspektive des Aral-Chefs könnte eine Verpflichtung zu Schnellladestationen letztlich auch zu Fehlinvestitionen bei den Betreibern führen: „Wir sollten uns auf Standorte konzentrieren, an denen wir das größte Potenzial für Nachfrage und Nutzung sehen. Es wird also an vielen Aral-Tankstellen und weiteren Standorten Ladepunkte geben, aber nicht jede Tankstelle braucht eine Ladesäule.“

Eine ähnliche Sichtweise teilt Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands en2x. Er sagte, die Tankstellengesellschaften bauten da, wo es am sinnvollsten für E-Autofahrer sei: „Nicht nur an Tankstellen, sondern auch an Supermärkten, am Straßenrand, zu Hause und am Arbeitsplatz.“ Ein Ladesäulenzwang an Tankstellen wäre „reine Symbolpolitik“, führte Küchen dabei aus. (fh)

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