Union will Heizungsgesetz „korrigieren“: Hausbesitzern droht Falle – das ist der Gegenvorschlag

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Die Union will das Heizungsgesetz „zurücknehmen“. Ein solcher Schritt könnte Hausbesitzer schwer treffen. Das Potsdam-Institut warnt nun davor.

Berlin – Die Bundestagswahl rückt näher. Eines der umstrittensten Themen ist das sogenannte Heizungsgesetz. Die CDU/CSU hatte sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, wichtige Änderungen daran vornehmen zu wollen – gesetzt den Fall eines Wahlsiegs. Kritiker hatten der Union bereits vorgeworfen, für Unsicherheit und Unruhe zu sorgen. Trotzdem hatten sich zahlreiche Immobilieneigentümer wenige Wochen vor der Wahl für den Einbau einer Wärmepumpe entschieden. Jetzt kam ein Gegenvorschlag ins Spiel.

Experte fordert „Gebäude-Klimageld“ – Union soll Heizungsgesetz nicht rückabwickeln

Vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) kam nun eine Warnung. „Es braucht keine Rückabwicklung, sondern es muss vorrangig eine wirksame und gerechte Kompensation geschaffen werden“, erklärte der PIK-Direktor Ottmar Edenhofer gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Er könne „nur davor warnen“, jetzt „die Flucht nach hinten anzutreten“. Eine Rückabwicklung der Wärmewende würde nicht in die Zukunft führen.

Im Gegenteil: Er forderte ein „Gebäude-Klimageld“. Dieses solle nicht mit einer pauschalen Pro-Kopf-Rückerstattung nach Einkommen funktionieren. Stattdessen soll sich die Kompensation am energetischen Standard des Gebäudes berechnen. Die Rückerstattung müsse dann so ausgestaltet sein, dass ein „Druck“ aufkommt, eine Sanierung oder einen Heizungstausch durchzuführen.

Friedrich Merz in Berlin.
CDU verspricht, das Heizungsgesetz zu „korrigieren“ – und erntet Kritik aus der Öl- und Gasbranche © IMAGO / Future Image/Frederic Kern

„Schon 2027 – also in zwei Jahren! – wird sich der CO₂-Preis für das Heizen mit Gas und Öl genau wie für das Autofahren mit Diesel und Benzin nicht mehr über ein deutsches Gesetz, sondern über den europäischen Emissionshandel bilden“, erklärte Edenhofer zur Begründung dieses Vorschlags. Viele Bürger hätten das nicht auf dem Schirm. Die Politik müsse eine „klare Ansage“ liefern, dass das fossile Heizen sich zunehmend zur Belastung entwickelt. Der CO₂-Preis müsse 2030 schon bei 275 Euro pro Tonne liegen (von aktuell 55 Euro), im Jahr 2040 dann bei 400 Euro – es sei denn, es gelingt, anderweitig massiv Emissionen einzusparen.

Regierung treibt Heizungsgesetz voran – Wärmewende bis 2028

Hinter der Debatte steht das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt. Dieses sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für Neubauten, die in Baulücken entstehen, und für Bestandsgebäude gelten längere Übergangsfristen.

Mit dem Gesetz wollte die Bundesregierung bereits unter der Ex-Kanzlerin Angela Merkel den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – so teilte es die Bundesregierung mit. All das soll „eng“ an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sein. Ebenfalls bis Mitte 2028 muss bundesweit feststehen, wo innerhalb der Jahre danach Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze entstehen können.

Wie die Bundesregierung selbst dazu mitteilte, soll dieses Gesetz dazu beitragen, die Wärmewende in Deutschland schneller voranzubringen. Das darüber stehende Ziel steht fest: Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral sein, das heißt, der Netto-Abgasausstoß muss bei null liegen. Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen schließt auch das Heizen ein. Laut der Bundesregierung laufen immer noch drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl – wer also heute in eine neue Heizung investiert, solle das „nachhaltig und klimafreundlich“ tun.

Union kritisiert Heizungsgesetz – und will es „korrigieren“

Obwohl die Union das Heizungsgesetz selbst mit vorangetrieben hatte, hat sie im Wahlkampf für die Bundestagswahl im Februar 2025 bereits eine Anti-Rolle eingenommen. Gegenüber der ARD sagte Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz, er wolle „neue Übergangsfristen“ und „mehr Technologie-Offenheit“ im Rahmen der konkreten Emissionswerte. Selbst ein überarbeitetes Heizungsgesetz würde jedoch „das Aus für Öl- und Gasheizungen“ bedeuten – zumindest „in einer überschaubaren Zeit“.

„Wir werden dieses Gesetz korrigieren, und zwar auf den ursprünglichen Stand wieder zurückbringen. Wir werden es so wieder regeln, dass die Menschen eine eigene Entscheidung treffen können, was sie einbauen und wir werden Grenzwerte haben, dass wir in der Zeit auch CO₂-frei im Haus heizen“, sagte der Kanzlerkandidat. Schon zuvor hatten sich verschiedene Stimmen aus Wirtschaft und Politik kritisch dazu geäußert. Florian Munder von der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach warnende Worte aus – im Mitteldeutschen Rundfunk warnte er, dass die Union mit dieser Wahlkampfstrategie Verunsicherung und Desorientierung bei diesem Thema auslösen könnte.

‚Ähnlich hatte es auch Jörg Dittrich gesehen, Präsident beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. „Es ist an der Zeit, dass die Politik klare Signale sendet und die notwendigen Voraussetzungen schafft, um Verbindlichkeit und Kontinuität zu gewährleisten“, sagte er der Augsburger Allgemeinen.

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