Scheidung vor 20 Jahren – und heute der Schock: Ex-Frau kassiert komplettes Sparvermögen

Eine scheinbar kleine Nachlässigkeit nach einer Scheidung hatte für eine Britin gravierende Folgen. Wie die „Daily Mail“ berichtet, verlor die 61-jährige Linda aus Wales nach dem Tod ihres langjährigen Partners das gesamte Sparvermögen von rund 50.000 Pfund (57.747 Euro). Der Grund für den Verlust: Das Geld lag weiterhin auf einem gemeinsamen Konto ihres Partners mit dessen Ex-Frau – trotz Testament.

Gemeinsames Konto hebelt Testament aus

Linda war 22 Jahre mit John zusammen, die beiden waren nicht verheiratet. In seinem letzten Willen hatte John festgelegt, dass sein Vermögen zwischen Linda und seiner Tochter aufgeteilt werden sollte. 

Doch nach seinem Tod stellte sich heraus, dass das Sparkonto noch als Gemeinschaftskonto mit seiner früheren Ehefrau geführt wurde. „Ich hatte Zugriff auf seine Konten, aber er hat mir nie gesagt, dass seine Ex-Frau noch eingetragen war“, sagt Linda. Rechtlich bedeutete das: Das gesamte Guthaben ging automatisch an die Ex-Frau – unabhängig vom Testament.

Das Testament legt den letzten Willen fest – und regelt die Erbschaft.
Das Testament legt den letzten Willen fest – und regelt die Erbschaft. Getty Images

Scheidung, Erbe, Konto: Fehler mit Folgen

John habe die Gefahr unterschätzt, weil die Scheidung bereits mehr als 20 Jahre zurücklag. „Ich glaube, er sah darin kein Problem, weil sie geschieden waren“, sagt Linda. Wie die „Daily Mail“ schreibt, bestätigte auch die Bank später, dass die Auszahlung nach britischem Recht korrekt gewesen sei. Ein Einspruch beim Ombudsmann blieb erfolglos.

Juristen warnen, dass der Fall kein Einzelfall ist. Anwältin Judit Kerese erklärt, dass gemeinsame Konten im britischen Rechtssystem besonders tückisch seien: Unabhängig vom Inhalt eines Testaments gehe das Guthaben beim Tod eines Kontoinhabers automatisch an die andere eingetragene Person. Gerade nach Scheidungen würden solche Konten häufig vergessen.

Gemeinschaftskonto und Erbe: So ist die Lage in Deutschland

Auch in Deutschland ist entscheidend, wie ein gemeinsames Konto geführt wird. Meist, so berichtet es „Erbrecht.de“, handelt es sich um ein sogenanntes Oder-Konto. Dabei darf jeder Kontoinhaber allein über das Geld verfügen. Stirbt einer, kann der andere das Konto zunächst weiter nutzen. Das Guthaben gehört aber nicht automatisch ihm – gegenüber den Erben kann eine Ausgleichspflicht bestehen.

Anders ist es beim Und-Konto. Hier sind Abhebungen nur gemeinsam möglich. Im Todesfall fällt das Guthaben in den Nachlass, der überlebende Kontoinhaber darf nur mit Zustimmung der Erben darüber verfügen.