Die Sanktionen gegen „Totalverweigerer“ stehen im Bundestag auf dem Prüfstand. Sie seien „potenziell verfassungswidrig“, so eine SPD-Politikerin. Damit wackelt ein Kern der Bürgergeld-Reform.
Berlin – Mit der Bürgergeld-Reform werde die Regierung dafür sorgen, ein „gerechtes System“ zu schaffen. Davon zeigte sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann bei der ersten Aussprache zum Gesetzentwurf der „neuen“ Grundsicherung überzeugt. „Wir kehren zum System des Förderns und Forderns zurück“, sagte Linnemann. „Wir machen es denen schwer, die nicht mitwirken wollen.“ Dabei stellte er die Sanktionen in den Vordergrund.
„Wer arbeiten kann, aber Termine partout verstreichen lässt oder zumutbare Arbeit wiederholt nicht annimmt, der erhält zukünftig auch keine Leistungen mehr“, erklärte Linnemann. „Damit stellen wir sicher, dass jeder das Seine zu unserer Solidargemeinschaft beiträgt.“ Doch genau um diesen Entzug der Grundsicherungsleistungen könnte es wieder Streit mit der SPD geben.
SPD will sich Sanktionen gegen „Totalverweigerer“ im Bundestag „ganz genau anschauen“
Annika Klose, SPD-Abgeordnete und Sprecherin der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ ihrer Fraktion, verteidigte die Reform zwar grundsätzlich. Sie sieht die „neue“ Grundsicherung als Weiterentwicklung des Bürgergelds „mit schmerzhaften Rückschlägen“, wie sie im Bundestag erklärte. „Die Vollsanktionen und Leistungseinstellungen halte ich persönlich für ziemlich populistischen Bullshit und für potenziell verfassungswidrig.“
„Wir werden uns diese Regelung im Parlament auch noch mal ganz genau anschauen“, kündigte Klose an, die selbst im Ausschuss für Arbeit und Soziales sitzt. Dieser ist für die Beratungen und Anhörungen von Verbänden und Fachleuten zuständig und bereitet anschließend eine Beschlussfassung für das Plenum vor, ehe der Bundestag das Gesetz beschließt.
Merz-Regierung führt bei Bürgergeld-Reform 100-Prozent-Sanktionen ein
Die Regierung um Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant, Empfängern das Grundsicherungsgeld für zwei Monate vollständig zu entziehen, wenn sie ein Arbeitsangebot ablehnen. Dabei zahlen die Jobcenter weiterhin die Wohnkosten. Dazu sieht der Gesetzentwurf härtere Sanktionen für sogenannte „Terminverweigerer“ vor. Beim zweiten verpassten Termin kürzen Jobcenter den Regelsatz um 30 Prozent, beim dritten um 100 Prozent. Melden sich die Betroffenen danach nicht, ist der vollständige Leistungsentzug möglich. Das betrifft auch Mittel für Miete und Heizung. Um wieder Leistungen zu bekommen, müssen die Bedürftigen einen neuen Antrag stellen.
Arbeitsministerin Bas betont zwar immer wieder, „Menschen, die erkrankt sind oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können“, vor Sanktionen zu schützen. Ihr Entwurf sieht dazu eine Härtefallprüfung vor. Dennoch gibt es Kritik an den geplanten Leistungsentziehungen. „Das ist nichts anderes als kalkulierter Verfassungsbruch“, sagte etwa Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei der Frankfurter Rundschau. Die Streichungen treffen laut Steinhaus „auch Menschen, die sich nicht wehren können, zum Beispiel, weil sie psychisch oder physisch krank sind“. Sie kritisierte dabei den Mechanismus der Sanktionen. Dieser basiere auf der Nichterreichbarkeitsdefinition. „Das ist eine ganz bewusste Umgehung des Urteils, das ist der kalkulierte Verfassungsbruch“, sagte Steinhaus.
Vollständige Leistungsstreichungen in der Grundsicherung sind rechtlich heikel
Rechtlich ist die Verschärfung der Sanktionen heikel. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 eine Minderung von über 30 Prozent als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass die Grundsicherung, damals noch als Hartz IV, kein bedingungsloses Grundeinkommen sei. Empfänger haben damit eine Mitwirkungspflicht und müssen damit alles ihnen Mögliche und Zumutbare tun, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Damit haben die Richter eine Lücke für die vollständige Streichung des Regelsatzes geöffnet: Wenn Bedürftige durch eine Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar das Existenzminimum sichern können und der Job „willentlich verweigert“ wird, kann diese harte Sanktionierung möglich sein.
Merz-Regierung zurrt Hürden für Entzug der Grundsicherung fest
Im Gesetzentwurf findet sich die Formulierung des Verfassungsgerichtsurteils als Bedingung für die Minderung des Grundsicherungsgeldes um 100 Prozent. „Die Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar möglich sein und willentlich verweigert werden“, heißt es darin. „Wir werden uns das im parlamentarischen Verfahren sehr genau anschauen müssen, inwiefern die Vorgaben des Gerichts eingehalten werden“, sagte die SPD-Abgeordnete Klose der vom Bundestag herausgegebenen Wochenzeitung Das Parlament. Der Entwurf operiere „an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit“.
Die Änderungen der sogenannten „Arbeitsverweigerer-Regelung“ betreffen jedoch ohnehin nur eine Minderheit der Bürgergeld-Empfänger. So dreht sich die „Totalverweigerer“-Diskussion um eine kleine Minderheit. Im vergangenen Jahr sprachen Jobcenter etwas mehr als 29.000 Sanktionen wegen abgelehnten Arbeits- und Ausbildungsangeboten aus. Die Bundesagentur für Arbeit hat dabei keine Zahlen, ob einzelne Beziehende mehrfach sanktioniert wurden.
„Totalverweigerer“ machen verschwindend geringe Minderheit der Bürgergeld-Empfänger aus
Selbst, wenn man davon ausgeht, dass jeder Einzelne ein „Totalverweigerer“ wäre, sind das nur 1,6 Prozent der 1,8 Millionen arbeitslosen Leistungsberechtigten, die dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung stehen. Die tatsächliche Zahl der Bürgergeld-Empfänger, die wiederholt Arbeitsangebote ablehnen, ist noch geringer. Laut einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) gab es lediglich eine „niedrige zweistellige“ Anzahl an Regelsatzstreichungen. Denn bereits seit April 2024 können Jobcenter den Regelsatz für zwei Monate um 100 Prozent kürzen, wenn Beziehende nach einer vorherigen Pflichtverletzung ein Arbeitsangebot ablehnen.