Bürgergeld-Aus für Ukrainer: Experte warnt vor kostenreichen Folgen für den Staat

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Ukrainische Geflüchtete sollen nach dem Willen der Merz-Regierung keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. Der Ökonom Marcel Fratzscher warnt vor den Folgen des Vorhabens.

Berlin – Es wurde monatelang diskutiert, nun ist es soweit: Der Bundestag debattiert am Donnerstag (15. Januar) über den Gesetzentwurf, nach dem Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland geflohen sind, keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben sollen. Diese Leistung wurde ihnen im Juni 2022 zugesprochen; nun sollen die Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 31. März 2025 eingereist sind, nach dem Willen der schwarz-roten Koalition unter Friedrich Merz (CDU) nur noch die niedrigeren Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten.

Bürgergeld-Aus für Ukrainer: Ökonom warnt vor den Folgen

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, warnte vor den Folgen des Vorhabens. „Die Kürzungen der Leistungen für Geflüchtete wird deren Integration in den Arbeitsmarkt erschweren und damit mittelfristig die Kosten für den deutschen Staat erhöhen“, sagte Fratzscher der Süddeutschen Zeitung.

Bundeskanzler Friedrich Merz will das Bürgergeld-Aus für Ukrainer. Ökonom Marcel Fratzscher argumentiert dagegen. (Montage) © Kay Nietfeld/Annette Riedl/dpa

Dieser sogenannte Rechtskreiswechsel von ukrainischen Geflüchteten „dürfte sich als kontraproduktiv erweisen“, sagte der Ökonom. Die Integration von ukrainischen Geflüchteten in den Arbeitsmarkt bewertete er „im Großen und Ganzen“ als Erfolg. Denn im Bürgergeld-Bezug seien die Jobcenter für die Ukrainer zuständig gewesen – mit ihren entsprechenden Instrumenten zur Fortbildung und Vermittlung in Arbeit.

„Im Jobcenter erhalten die Menschen Beratung und gezielte Unterstützung, um eine Arbeit zu finden. Gerade für neu Zugewanderte ist diese koordinierte Begleitung wichtig“, sagte Yuliya Kosyakova vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gegenüber der Süddeutschen. Von der Neuregelung seien eher negative Effekte zu erwarten: „Damit wird ein bislang erfolgreiches Modell infrage gestellt.“

Bürgergeld-Aus für Ukrainer: Das ist geplant

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass alle Geflüchteten aus der Ukraine, die nach dem 31. März 2025 eingereist sind oder einreisen, nur noch Anspruch auf Unterstützung nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Für Menschen aus der Ukraine, die nach dem 31. März 2025 eingereist sind und bereits Bürgergeld beziehen, gilt eine Übergangslösung: Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes können sie noch maximal drei Monate lang Bürgergeld beziehen.

Aufgrund des sogenannten „Rechtskreiswechsels“ fallen dann die staatlichen Unterstützungsleistungen niedriger aus. Die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen um etwa 20 Prozent unter dem Bürgergeld. Die genaue Höhe hängt von individuellen Voraussetzungen ab, für Alleinstehende gilt seit dem Jahreswechsel ein Grundbedarf von 455 Euro. Beim Bürgergeld beträgt der Regelsatz 563 Euro, wobei die Leistungen nicht genau vergleichbar sind. Zuständig ist nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt.

Merz-Regierung will mit Bürgergeld-Aus für Ukrainer Geld sparen – doch das klappt wohl nicht

Die Merz-Regierung hat mit dem Vorhaben große Einsparungen versprochen – die es aber wohl zunächst einmal nicht geben wird. Erwartet werden für das laufende Jahr Minderausgaben für den Bund beim Bürgergeld von 680 Millionen Euro und für die Kommunen von 50 Millionen Euro. 2027 sollen der Bund 300 Millionen Euro und die Kommunen 20 Millionen Euro einsparen. Hinzu kommen weitere, kleinere Ersparnisse, etwa bei der Grundsicherung im Alter.

Durch die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen Ländern und Kommunen jedoch voraussichtlich 2026 Mehrkosten von 862 Millionen Euro und 2027 von 394 Millionen Euro. Ein Grund dafür ist ein erheblich höherer Verwaltungsaufwand, vor allem für die Kommunen. Der Bund will den Ländern für die Mehrkosten eine pauschalierte Entlastung zahlen. (Quellen: Süddeutsche Zeitung, dpa, AFP)

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