Bürgergeld-Reform kommt: Das ist der Zeitplan der neuen Grundsicherung

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Kommentare

Die Merz-Regierung baut das Bürgergeld um. Doch bis die neue Grundsicherung da ist, sind noch mehrere Schritte nötig. Der Zeitplan im Überblick.

Berlin – 2026 soll das Jahr der Bürgergeld-Reform sein. Erwerbslose sollen künftig „Grundsicherungsgeld“ erhalten. Dazu verschärft die Regierung von Union und SPD die Anforderungen an Empfänger. Das wichtigste Ziel bleibe, „Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen“, ließ sich die zuständige Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss zitieren. „Hier setzen wir künftig noch stärker auf Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung.“

Friedrich Merz und die Union haben auf die Bürgergeld-Reform gedrängt, nun rückt die Einführung der neuen Grundsicherung immer näher. (Montage) © Bernd von Jutrczenka/Sven Hoppe/dpa

Doch mit dem Beschluss der Ministerinnen und Minister um Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vom 17. Dezember 2025 ist der Bürgergeld-Umbau noch nicht final beschlossen. Damit die neue Grundsicherung am 1. Juli 2026 in Kraft treten kann, sind noch weitere Schritte nötig. Entscheidend dabei ist die Zustimmung des Bundestags.

Bürgergeld-Reform: Das ist der Zeitplan der neuen Grundsicherung

Der Bundestag berät erstmals am 15. und 16. Januar 2026 in der ersten Lesung über das Gesetz zum Bürgergeld-Umbau. Am 28. Januar soll die Einführung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales folgen. Dessen Mitglieder hören schließlich bis in den März hinein Fachleute und Interessenvertreter an. Bereits zu Beginn des Monats sind die zweite und dritte Lesung im Bundestagsplenum geplant.

Datum Geplante Schritte bis zur neuen Grundsicherung
17. Dezember 2025 Kabinettsbeschluss
15. und 16. Januar 2026 Erste Lesung im Bundestag
28. Januar 2026 Einführung im Ausschuss für Arbeit und Soziales
23. Februar 2026 Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales
4. März 2026 Abschluss der Anhörung
5. und 6. März 2026 Zweite und dritte Lesung im Bundestag
27. März 2026 Zweiter Durchgang im Bundesrat
1. Juli 2026 Inkrafttreten der Änderungen

Ende März soll sich der Bundesrat im zweiten Durchgang mit der Grundsicherung befassen. Bei Gesetzesinitiativen der Bundesregierung bekommt die Länderkammer bereits nach der Zustimmung des Kabinetts den Entwurf zur Stellungnahme. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die schwarzrote Regierung plant das Inkrafttreten am 1. Juli.

Härtere und schnellere Sanktionen kennzeichnen die neue Grundsicherung

Neben der Umbenennung der Geldleistung von Bürgergeld in Grundsicherungsgeld – das entsprechende Zweite Sozialgesetzbuch hieß zuvor bereits Grundsicherung für Arbeitsuchende – sind Verschärfungen bei den Anforderungen an die Empfänger Kern der Merz-Reform. Etwa gilt künftig wieder der Vermittlungsvorrang, wonach die Integration in Arbeit über Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterbildung priorisiert wird. Dazu müssen Empfänger Vollzeitstellen antreten, wenn es als „zumutbar“ gilt.

Dazu sollen in der Grundsicherung härtere Sanktionen gelten. Bei einer Pflichtverletzung ist dann eine Kürzung um 30 Prozent des Regelsatzes möglich. Bisher gab es ein mehrstufiges Verfahren, bei dem die Minderung der Leistung bei zehn Prozent startete und schrittweise um zehn Prozent erhöht wurde – bis maximal 30 Prozent.

Mehrfach verpasste Termine können zum Entzug des Grundsicherungsgeldes führen

Empfänger, die künftig Termine im Jobcenter verpassen, sollen sofort zu einem neuen Termin eingeladen werden. Verpassen sie diesen erneut, kürzt das Jobcenter ihren Regelsatz um 30 Prozent. Im nächsten Schritt folgt die vollständige Streichung. Lediglich die Kosten für Miete und Heizung werden noch übernommen, jedoch direkt an den Vermieter gezahlt. Melden sich die Betroffenen nicht innerhalb von 30 Tagen, verlieren sie alle Grundsicherungsleistungen.

Zusätzlich streicht die Merz-Regierung die Karenzzeit beim Vermögen. Erwerbslose müssen damit zuerst ihr eigenes Vermögen bis zu einem – für die meisten Altersgruppen reduzierten – Schonvermögen aufbrauchen, ehe sie das Grundsicherungsgeld erhalten. Dazu werden die Wohnkosten bereits in der Karenzzeit gedeckelt.

Abweichend vom Merz-Plan können Abgeordnete Bürgergeld-Reform noch ändern

Im Gesetzgebungsprozess sind noch weitere Änderungen möglich. Selten nimmt der Bundestag einen Regierungsentwurf ohne Änderungen an. Gerade aus Kreisen der SPD-Basis gibt es Kritik an den Verschärfungen. Die Abgeordneten könnten im Sozialausschuss sowie in der zweiten Lesung noch Änderungsanträge einbringen und etwa die kritisierten Sanktionen noch abschwächen.

Unabhängig vom vorliegenden Gesetz planen Union und SPD weitere Änderungen am Grundsicherungssystem. So sollen etwa Hinzuverdienstgrenzen angepasst und andere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag besser mit der Grundsicherung abgestimmt werden. Dabei kursiert etwa der Vorschlag, die genannten Leistungen in einem System zusammenzufassen. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/wirtschaft/buergergeld-reform-kommt-das-ist-der-zeitplan-der-neuen-grundsicherung-zr-94110062.html