Rentner in der Schweiz bekommen bald eine Extra-Zahlung. Diese wurde bereits im Jahr 2024 beschlossen und soll nun landesweit umgesetzt werden.
München – In der Schweiz herrscht Freude unter Rentnern. Denn das Alpenland zahlt zum ersten Mal eine Art „Weihnachtsgeld“ aus. Ab Ende des Jahres erhalten Rentner in der Schweiz eine 13. Monatsrente. Möglich wurde das durch eine Volksabstimmung im Mai 2024. Eine Mehrheit von 58 Prozent sprach sich für die zusätzliche Rente aus. Damit reagiert das Land auf steigende Lebenshaltungskosten und wachsenden finanziellen Druck im Alter, so das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Initiiert wurde die Renten-Revolution als Reform vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Er sammelte genügend Unterschriften, um das Thema zur Abstimmung zu bringen. Die Regierung warnte zwar vor hohen Kosten, konnte die Abstimmung jedoch nicht verhindern. In der direkten Demokratie entschied letztlich die Bevölkerung. Mit der 13. Monatsrente steigt die staatliche Altersrente AHV rechnerisch um 8,3 Prozent. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich im Dezember und erinnert damit an ein Weihnachtsgeld.
„Weihnachtsgeld“ für Rentenr: So setzt sich die 13. Monatsrente zusammen
Die AHV bildet die erste Säule des Schweizer Rentensystems und sichert die Grundversorgung im Alter. Die maximale monatliche AHV-Rente liegt derzeit bei 2.520 Franken (Stand: Januar 2026). Ergänzt wird sie meist durch eine zweite Säule, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen. Die 13. Rente betrifft ausschließlich die AHV, erklärt das Bundesamt für Sozialversicherungen der Schweiz.
Die Finanzierung der zusätzlichen Monatsrente ist politisch umstritten. Indessen schlägt die Schweizer Regierung vor, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Der reguläre Satz soll von 8,1 auf 8,8 Prozent steigen. Damit würden die Kosten auf die gesamte Gesellschaft verteilt. Darüber muss das Parlament allerdings noch entscheiden.
Schweiz zahlt nicht als einziges Land ein „Weihnachtsgeld“ an Rentner aus
Im europäischen Vergleich ist die 13. Rente kein Sonderfall. Auch Länder wie Österreich, Polen oder Liechtenstein kennen ähnliche Modelle. Deutschland hingegen zahlt keine zusätzliche Monatsrente. Dort wird die Rente, laut der Deutschen Rentenversicherung, ausschließlich monatlich angepasst, etwa über Rentenerhöhungen, nicht aber über Sonderzahlungen. Befürworter sehen in der Zusatzrente einen wirksamen Schutz vor Altersarmut. Kritiker warnen hingegen vor langfristigen Belastungen für jüngere Generationen.
Dass Rentner im Alpenland nun ein „Weihnachtsgeld“ erhalten, ist vor allem Ausdruck politischer Teilhabe. Die Bevölkerung entschied sich bewusst für höhere Rentenausgaben. Ob das Modell sich auch langfristig trägt, hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Akzeptanz der Steuererhöhung ab, heißt es abschließend vom Schweizer Bundesrat. (Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Schweizer Gewerkschaftsbund, Deutsche Rentenversicherung) (lu)
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