Nur 3,33 Prozent der 461 Millionen Euro Bundesförderung wurden bisher abgerufen. Gleichzeitig rückt der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze näher.
München – Bayern verschenkt Millionen von Euro an Bundesförderung für die Ganztagsbetreuung. Nur ein Bruchteil der verfügbaren Mittel wird tatsächlich abgerufen – während der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze immer näher rückt.
Nur 3,33 Prozent der Fördergelder abgerufen
Die Zahlen sind ernüchternd: Von den fast 461 Millionen Euro, die dem Freistaat Bayern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zur Verfügung stehen, wurden bis Anfang Dezember 2025 gerade einmal 15,3 Millionen Euro abgerufen. Das entspricht lediglich 3,33 Prozent der Gesamtsumme. Diese Angaben gehen aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine SPD-Anfrage im Landtag hervor.
Seit 2023 stellt der Bund den Ländern zusätzliches Geld für den beschleunigten Ausbau an Ganztagsplätzen bereit. Doch Bayern scheint diese Chance nur zögerlich zu nutzen. Auch bei den bereits bewilligten Mitteln zeigt sich ein verhaltenes Bild: Nur 27,93 Prozent des Etats – knapp 128 Millionen Euro – wurden bis zum Stichtag am 4. Dezember 2025 für konkrete Projekte verplant.
Ministerium verweist auf bürokratische Hürden – SPD kritisiert komplizierte Verfahren
Das Sozialministerium betonte in seiner Stellungnahme, dass der Vollzug bei den Bezirksregierungen liege. „Für viele Projekte wurden zwar bereits Mittel bewilligt, aber aufgrund zuwendungs- und haushaltsrechtlicher Vorgaben noch nicht abgerufen“, erklärte das Ministerium. Daher müsse zwischen gebundenen und tatsächlich abgerufenen Mitteln unterschieden werden.
Die SPD-Bildungspolitikerin Simone Strohmayr sieht in dem mangelhaften Abrufen der Fördermittel ein deutliches Zeichen für zu komplizierte Verfahren. „Das Geld ist längst da. Die Staatsregierung muss den Abruf der Gelder dringend vereinfachen“, forderte sie. Die Zeit dränge, denn der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Grundschule greife bereits ab dem Schuljahr 2026/27 und beginne mit der ersten Klasse.
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – das steckt dahinter
Ab dem 1. August 2026 gilt in Deutschland schrittweise ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Zunächst betrifft er Erstklässlerinnen und Erstklässler, anschließend wird er jährlich um eine Klassenstufe erweitert.
Gesetzliche Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert ist. Der Anspruch umfasst acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen, einschließlich der Unterrichtszeit. Der Bund stellt für Investitionen bis zu 3,5 Mrd. EUR bereit und beteiligt sich ab 2026 dauerhaft an den Betriebskosten.
Ziel ist es, Bildungschancen zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Die Umsetzung erfolgt in Horten sowie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Strohmayr mahnte mehr Unterstützung für die Kommunen an: „Die Staatsregierung muss hier weiter nachbessern, um die Bundesmittel besser auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass jede Familie, die einen Ganztagsplatz für ihr Kind möchte, diesen auch bekommt.“ Es dürfe nicht sein, dass so viel Geld durch Bürokratiehürden und fehlendes politisches Interesse liegengelassen werde.
Booster-Programm lässt weiter auf sich warten – Neue Förderkonditionen ab Januar 2026
Aus Sicht der SPD-Politikerin reicht der aktuelle Mittelabruf bei weitem nicht aus, um den bayernweiten Bedarf an Ganztagsplätzen zu decken. „Die Staatsregierung hat nun einen Booster angekündigt, zusätzliches Geld ist allerdings noch nicht bei den Kommunen angekommen“, kritisierte Strohmayr. Noch schlimmer: „Die Booster-Richtlinie lag bis zur parlamentarischen Winterpause noch nicht mal vor.“
Immerhin kündigte das Ministerium Verbesserungen an: Ab dem 1. Januar 2026 sollen im Freistaat verbesserte Förderkonditionen gelten. Dann werden auch Bestandsplätze mit bis zu 1.500 Euro pro Platz unterstützt, außerdem wird der Erwerb von Grundstücken gefördert. „Mit den Verbesserungen kann weiter kräftig investiert werden. Vor Ort weiß man am besten, wie die Ganztagsbetreuung gestaltet werden muss, damit das Angebot zu den Bedürfnissen der Familien passt“, sagte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). (Quelle: dpa), (fhz)