Rente: Millionen Deutsche verzichten auf Geld – bis zu 300 Euro monatlich möglich

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Viele ältere Menschen in Deutschland beziehen nur geringe Renten. Glücklicherweise gibt es mehrere Möglichkeiten, die eigenen Altersbezüge zu erhöhen.

Hamm – Die Rente soll den Lebensunterhalt im Ruhestand absichern, doch viele Rentner in Deutschland leben nahe am Existenzminimum: So erhält über ein Viertel von ihnen hierzulande weniger als 1300 Euro monatlich, wie eine Auswertung des Bundesarbeitsministeriums Mitte 2025 zeigte. Zum Tragen kommt dabei jedoch auch, dass viele Rentner auf Rentenzuschüsse verzichten, von denen sie eigentlich profitieren könnten. Doch welche Möglichkeiten haben Menschen im Ruhestand, um ihre Rente aufzustocken?

Zahlreiche Rentner in Deutschland leben nah am Existenzminimum. Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten, die eigenen Altersbezüge aufzubessern.
Menschen im Rentenalter vor einer Schneelandschaft (Symbolbild) © IMAGO / Lehtikuva

Wenn die Rente nicht ausreicht, kommen Grundsicherung und Grundrente infrage

Wer als Rentner in die Bedürftigkeit abzurutschen droht, sollte sich umbedingt mit Grundsicherung und Grundrente vertraut machen. Grundsätzlich empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) allen Rentnern mit einem Einkommen unter 1062 Euro, prüfen zu lassen, ob ihnen ein Anspruch auf Grundsicherung zukommt. Möglich ist der Bezug von Grundsicherung im Alter, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt abdecken – zum Beispiel Kosten für Lebensmittel, Wohnen und Sozialversicherungsbeiträge. Wie viel Geld man im Rahmen der Grundsicherung erhält, hängt mit Höhe des Einkommens und Vermögens zusammen, berechnet wird sie jedoch letztendlich von den Sozialämtern. Stellen sollten Rentner den Antrag auf Grundsicherung deshalb auch direkt beim örtlichen Sozialamt.

Im Gegensatz zur Grundsicherung, die als Sozialleistung das Existenzminimum sichern soll, ist die Grundrente laut DRV ein Zuschlag, mit dem sich zu geringe Renten aufstocken lassen. Sie muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird bei geringen Renten automatisch zum eigentlichen Bezugsbetrag mit ausgezahlt. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen Beschäftigte mindestens 33 Jahre sogenannter Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen sowohl Zeiten, in denen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung im Zuge der Berufstätigkeit geleistet wurden, aber auch Kindererziehung, Pfllegezeiten und Phasen von Krankheit und Rehabilitation. 

Auch bei ihrer Krankenversicherung können Rentner sparen

Doch mit Grundsicherung und Grundrente nicht genug: Rentner können auch bei Krankenversicherungsbeiträgen ansetzen, wenn sie mehr Geld zur Verfügung haben wollen. Denn wer als Rentner freiwillig oder privat krankenversichert ist, kann sich einen Teil seiner Krankenversicherungsbeiträge erstatten lassen. 

Der Zuschuss kommt von der DRV und orientiert sich am Beitragssatz der Versicherten. Er umfasst die Hälfte des allgemeinen GKV-Beitragssatzes plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und liegt aktuell bei maximal 8,55 Prozent der Bruttorente. Wichtig für einen Zuschuss zur Krankenversicherung ist das Formular R0820, das auf der DRV-Website einsehbar ist.

Wohngeld und Lastenzuschuss können das Budget von Rentnern verbessern

Finanzielle Vorteile können sich für Menschen im Ruhestand aber auch durch das Wohngeld ergeben. Anspruch darauf haben Rentner mit einem Einkommen zwischen 857 und 1543 Euro netto, wie das Onlineportal wohngeld.org informiert. Durchschnittlich erhalten Rentner in Deutschland aktuell 220 Euro Wohngeld, wobei Einkommen, Haushaltsgröße und Mietsrufe zur Berechnung des jeweiligen individuellen Zuschusses relevant sind. 

Seit 2025 wurde das Wohngeld um 15 Prozent angehoben, womit nun im Schnitt rund 300 Euro monatlich an Zuschuss möglich sind. Um Wohngeld erhalten zu können, müssen daran interessierte Rentner einen entsprechenden Antrag stellen – möglich ist dies online oder bei der örtlichen Wohngeldstelle.

Unklar dürfte vielen Rentnern allerdings sein, dass nicht nur Mieter Zuschüsse erhalten können. Auch für selbst genutztes Wohneigentum kann es Unterstützung geben, und zwar in Form des sogenannten Lastenzuschusses, der dem Wohngeld ähnelt. Dieser Zuschuss wird an der finanziellen Belastung berechnet, die die eigene Immobilie mit sich bringt – zum Beispiel, wenn man im Alter noch Kreditkosten zahlen muss. Eingereicht werden muss ein Antrag auf Lastenzuschuss bei der jeweiligen Wohngeldbehörde.

Pflegende Rentner können von Pflegezuschüssen profitieren 

Und dann gibt es auch noch Pflegezuschüsse, mit denen Rentner von mehr Geld im Ruhestand profitieren können. Um sie erhalten zu können, muss eine pflegebedürftige Person gepflegt werden, die mindestens Pflegegrad 2 aufweist, wie die DRV informiert. Außerdem muss die Pflege mindestens zehn Stunden wöchentlich ausgeübt werden, verteilt auf mindestens zwei Wochentage. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zudem im Zuge einer Reform am 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser umfasst bis zu 3539 Euro ab Pflegegrad 2 und wird durch einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro ergänzt. (Quellen: Bundesarbeitsministerium, Deutsche Rentenversicherung, wohngeld.org) (fh)

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