Das Thema Mountainbiken in den Landschaftsschutzgebieten wird im Kreis Miesbach kontrovers diskutiert. Die Radverbände kritisieren weiter die geplanten Beschränkungen. Derzeit ist eine „Zonierung“ im Gespräch.
Landkreis – Auch in der zweiten Auslegungsrunde lässt das Thema Landschaftsschutzgebiete (LSG) die Emotionen hochschlagen. Die gewünschte Regulierung des Mountainbikens soll dabei vom eigentlichen Ausweisungsverfahren abgekoppelt werden, der Kreistag soll einen eigenen Beschluss dazu fassen. Nun steht eine „Zonierung“ im Raum. Heißt: Es sollen Bereiche festgelegt werden, in denen Wege unter 1,5 Metern Breite nicht mehr befahren werden dürfen. Die Radverbände üben deutliche Kritik an dem Vorgehen: Sie fürchten ein „Verbot durch die Hintertür“.
Erst im Oktober hatte die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) deutlich gemacht, dass sie eine pauschale Wegebreiten-Regelung für Radfahrer in den LSG für „rechtlich nicht haltbar“ hält. Dass der Landkreis nun auf eine Zonierung umgeschwenkt ist, versetzt den Interessensverband erneut in Alarmbereitschaft. Gemeinsam mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) und dem Bayerischen Radsportverband (BRV) hat die DIMB eine weitere Pressemitteilung herausgegeben.
Ein Knackpunkt ist folgende Aussage des Landratsamtes, nachzulesen auf der Homepage der Behörde: „Sollte die Zonierung nicht vom Kreistag beschlossen werden, tritt ab 1. April 2027 ein flächendeckendes Verbot für Wege unter 1,5 Meter in Kraft.“ Für Thomas Holz, Sprecher der DIMB IG Bayerische Voralpen, ist diese Klausel „eine Farce“. „Damit besteht keinerlei Druck auf eine Einigung“, wird Holz in der Pressemitteilung zitiert.
„Die Woche“ – Der Newsletter für alle, die Tegernsee, Miesbach und Holzkirchen lieben
Post vom Redaktionsleiter: Stephen Hank blickt in unserem neuen wöchentlichen Newsletter zurück auf das, was den Landkreis in der vergangenen Woche bewegt hat – und nach vorne auf die Themen, die demnächst anstehen. Tipps für Veranstaltungen und zauberhafte Bilder aus unserer Region gibt es noch dazu.
Nach einer kurzen Registrierung können Sie sich hier kostenlos für den Newsletter anmelden.
Überhaupt wird eine 1,5-Meter-Regel für Radfahrer auch innerhalb festgelegter Zonen von den Verbänden weiterhin abgelehnt. Ein solches Verbot basierend auf der Wegebreite sei „weder ein sachgerechtes noch leicht verständliches Kriterium“ und widerspreche klar der Bayerischen Verfassung, heißt es in der Mitteilung. „Sollte eine solche Regelung tatsächlich erlassen werden, ist die DIMB bereit, diese rechtlich überprüfen zu lassen und sich auch auf dem Rechtsweg für die berechtigten Interessen der Radfahrer einzusetzen“, stellt DIMB-Vorstandsmitglied Roland Albrecht klar.
Nach Ansicht der Verbände verrenne sich das Landratsamt mit seiner Regelung für Mountainbiker „immer mehr in ein vor Bürokratie nicht mehr zu überbietendes Konstrukt“. Auch die Begründung, warum eine Regulierung des Radfahrens in den LSG überhaupt notwendig sei, ist für die Interessensvertreter nicht nachvollziehbar. Offenbar geht es auch um den unabgestimmten Bau von Trails. Ein solcher sei aber schon jetzt „gesetzeswidrig und verboten“, macht Sonja Schreiter, Fachreferentin bei der DIMB, deutlich. Sie sagt: „Unabgestimmter Trailbau lässt sich am effektivsten durch mitgestaltete, offizielle und attraktive Angebote verringern – nicht durch ein Radfahrverbot.“
Für die Verbände ist mehr als fraglich, ob durch eine Beschränkung des Radfahrens eine wirksame Beruhigung tatsächlich sensibler Bereiche erreicht werden kann. Um Maßnahmen festzulegen, die zu einer Verbesserung des Naturschutzes führen und von allen Beteiligten mitgetragen werden, sollten alle Nutzergruppen aus den Bereichen Sommer- und Wintersport einbezogen werden, findet Tobias Frischmann, Aus- und Fortbildungsleiter beim BRV. „Die derzeit vorgeschlagenen Regelungen treffen vor allem lokale Radsportvereine und deren Mitglieder.“
Bisher fühlen sich die Verbände DIMB und DAV am Abstimmungsprozess zu wenig beteiligt. Auch in Sachen Zonierung sei eine Einbindung der Vertreter der Mountainbiker nicht vorgesehen. „Wir werden unseren Wunsch nach Beteiligung von DIMB, DAV und auch dem BRV noch einmal mit Nachdruck an das Landratsamt herantragen“, wird Nicolas Gareis, Referent Mountainbike beim DAV, zitiert. Zudem rufen die Verbände alle Mitglieder und Mountainbiker, die sich persönlich von den geplanten Regelungen betroffen fühlen, dazu auf, auch in der zweiten Auslegungsrunde ihre Einwände schriftlich vorzubringen. „Wir hoffen diesmal auf eine noch größere Beteiligung als bei der ersten Auslegungsrunde“, so Thomas Holz.
gab