Koalitionsausschuss am Mittwoch: Merz-Regierung ringt um Lösungen

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Der Koalitionsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch mit vielen Themen. Auch das Heizungsgesetz soll erneut auf der Tagesordnung stehen.

Berlin – Die Spitzen von CDU, SPD und CSU treffen sich am Mittwochabend (10. Dezember) erneut zum Koalitionsausschuss. Auf der Tagesordnung stehen gleich mehrere Themen, darunter die private Altersvorsorge sowie der Industriestrompreis und die Kraftwerksstrategie. Auch die Beschleunigung beim Ausbau der Infrastruktur und der Klimaschutz sollen thematisiert werden. Im Mittelpunkt könnten aber die Neuregelungen beim Heizungsgesetz stehen.

Bundeskanzler Friedrich Merz, CSU-Vorsitzender Markus Söder und SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil (von links nach rechts) präsentieren am 28. November die Ergebnisse des Koalitionsausschusses.
Bundeskanzler Friedrich Merz, CSU-Vorsitzender Markus Söder und SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil (von links nach rechts) präsentieren am 28. November die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Damals stand das Thema Rente im Mittelpunkt. © Michael Kappeler/dpa

Kaum ein anderes Projekt der Ampel-Koalition war so umstritten wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das oft als Heizungsgesetz bezeichnet wird. Vor allem der frühere Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne), der das Gesetz auf den Weg gebracht hatte, stand dabei immer wieder in der Kritik. Eine Reform ist allerdings nicht sehr dringend. Doch die Koalition kommt hier zunehmend unter Druck, denn Branchenverbände wollen Planungssicherheit.

Koalitionsausschuss tagt am Mittwoch – Kurswechsel beim Heizungsgesetz?

Im Koalitionsvertrag wurde ein grundlegender Kurswechsel angekündigt – aber wie hart soll der Schnitt werden? „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Diesen Satz hat die Union im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Allerdings geht es dabei eher um eine weitere Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Union und SPD wollen „die Sanierungs- und Heizungsförderung (…) fortsetzen“, heißt es im Koalitionsvertrag ebenfalls. Die gesetzlichen Vorgaben sollen dabei „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden.

Federführend bei dem Thema sind das Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) und das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU). Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) ist involviert – ginge es nach ihm, würde das Heizungsgesetz „im Grundsatz so bleiben“. Vor allem an der grundsätzlichen Vorgabe, dass neue Heizungen zumindest perspektivisch zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll sich demnach nichts ändern.

Unionsvertreter wie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann oder CSU-Chef Markus Söder reagierten darauf allergisch und pochten auf die „Abschaffung“. Söder führte etwa aus, dass es weniger Subventionen für den Einbau von Wärmepumpen geben sollte. Der Koalitionsausschuss berät nun darüber, wie das GEG geändert werden kann, damit glaubhaft von „Abschaffung“ die Rede sein kann und zugleich Klimaziele und Planungssicherheit für Haushalte und Unternehmen nicht gefährdet werden.

Heizungsgesetz

Die GEG-Reform trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.

Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen – also zum Beispiel eine Wärmepumpe. Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. 

Schwarz-Rot will das Heizungsgesetz reformieren – Was macht der Koalitionsausschuss?

Reiche deutete Einschnitte bei der Heizungsförderung an. Beim Heizungstausch werde künftig mehr Eigenverantwortung gefragt sein, sagte die CDU-Politikerin bei einer wirtschaftspolitischen Grundsatzrede in Berlin. Reiche bekräftigte ihr Ziel, in der Energiepolitik insgesamt die Kosten zu senken und sie marktwirtschaftlicher auszurichten. Dazu gehöre, dass Fördermaßnahmen effizienter ausgerichtet und im Zweifel auch stärker zugeschnitten werden sollten auf die Fälle, bei denen es tatsächlich auf die Förderung ankomme. 

Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klima­geschwindig­keits­bonus und einen Ein­kommens­bonus, wenn das Haushalts­jahres­einkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro. Die Förderung kostet den Staat viele Milliarden. Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte sich bereits für eine sozial stärker gestaffelte Förderung ausgesprochen. (Quellen: dpa, AFP) (cs)