Wurstwaren bleiben Zankapfel: Insolvenzverwalter zieht erneut vor Bundesgerichtshof

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Insolvenzverwalter Dr. Josef Hingerl vor der ehemaligen Großmetzgerei Sieber in Geretsried. © Sabine Hermsdorf

Es geht um mehrere Millionen Euro Schadensersatz: Der Rechtsstreit wegen Listerien-Funden und der folgenden Pleite der Großmetzgerei Sieber beschäftigt erneut den Bundesgerichtshof.

Geretsried – Der Streit um Wacholderwammerl, die gefährliche Bakterien enthielten und in Umlauf gebracht worden waren, ist für Dr. Josef Hingerl noch nicht beendet. Der Insolvenzverwalter der Großmetzgerei Sieber, die nach dem Fund von Listerien in einigen ihrer Produkte Insolvenz anmelden musste, kündigt an, in der Sache erneut den Bundesgerichtshof in Karlsruhe anrufen zu wollen. Mit dem kürzlich wie berichtet vom Oberlandesgericht (OLG) München ergangenen Urteil ist der Wolfratshauser nicht einverstanden.

Oberlandesgericht bestätigte das Handeln des Freistaats

Das OLG bestätigte knapp zehn Jahre nach dem Geschehen, dass der Freistaat zu Recht öffentlich vor dem Verzehr der Produkte des Geretsrieder Betriebes gewarnt hatte. Auch hinsichtlich der Wurstwaren, die nachpasteurisiert waren. Die Kontrolleure des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit waren laut OLG nicht dazu verpflichtet, das Sieber-Personal seinerzeit zu nachpasteurisierten Produkten zu befragen. Hingerl hatte dies als „Amtspflichtverletzung“ benannt und den Freistaat auf zwölf Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Von der nachpasteurisierten Ware – die eine zusätzliche Hitzebehandlung erfahren hatte –, sei keine Gefahr für die Konsumenten ausgegangen, so der Jurist.

Rund 120 Männer und Frauen verloren ihren Job

Rund 120 Mitarbeiter beschäftigte die Großmetzgerei, die allesamt durch die Firmenpleite ihren Job verloren. Hingerls Vorwurf im Kern: Die Vertreter des Landesamts hätten bei Sieber explizit nachfragen müssen, ob Produkte nachpasteurisiert worden seien. Der Erste Zivilsenat des OLG sah das anders. Er bestätigte damit das Urteil des Landgerichts München I, das Anfang 2021 die Forderung des Insolvenzverwalters über mehrere Millionen Euro Schadensersatz abgewiesen hatte. Vor dem OLG errang Hingerl anschließend einen Teilerfolg. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Beamten bei ihrer Warnung differenzierter hätten vorgehen müssen. Dieses Urteil wiederum kippte der Bundesgerichtshof mit der Begründung, dass Sieber das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ungefragt auf die Nachpasteurisierungen hätte hinweisen müssen.

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Die Prozessfinanzierung erfolgt durch die Lebensmittelindustrie und private Personen, die die Schließung der Firma Sieber für unrechtmäßig ansehen.

So kam der Fall zurück an das Münchner Oberlandesgericht – doch gegen das jetzt gefällte Urteil will Hingerl erneut angehen. Nach wie vor steht er auf dem Standpunkt: Die Schließung des Betriebes hätte nicht erfolgen dürfen, weil ein Großteil der Wurstproduktion nachpasteurisiert gewesen sei. Das heiße, die Ware sei vor dem Verkauf so stark erhitzt worden, dass alle Bakterien „tot“ gewesen seien – auch Listerien.

Das OLG habe sich „umfänglich“ mit den Zeugen des Freistaats befasst, bilanziert Hingerl. Die entscheidende Frage, ob die Beamten „von den pasteurisierten Würsten hätten wissen müssen, wurde nur rudimentär und damit unzureichend beantwortet“. Das aber sei „die Kardinalfrage“ gewesen. „Allein aus diesem Grund muss Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.“

Josef Hingerl legt großen Wert auf die Feststellung, dass der mittlerweile beinahe zehn Jahre andauernde Prozess nicht auf Kosten der Gläubiger der insolventen Großmetzgerei geführt werde: „Die Prozessfinanzierung erfolgt durch die Lebensmittelindustrie und private Personen, die die Schließung der Firma Sieber für unrechtmäßig ansehen.“