Kommunikation versagt, Flüge gestrichen: Rentnergruppe erlebt Albtraum-Rückreise von Mallorca

Eine Rentnergruppe aus Schweden erlebte nach ihrem Mallorca-Urlaub ein unverhofftes Reisechaos. Gunnar (67) und Annegrete Boijsen (72) wollten mit ihrer Gruppe am Samstag zurückfliegen. Doch am Flughafen Palma erhielten sie die Nachricht, dass ihr Flug gestrichen wurde. „Es war ein ziemliches Debakel dort am Flughafen“, berichtete Gunnar Boijsen der skandinavischen Zeitung „Aftonbladet“.

Reisender: „Überschreitet nach einer Weile doch eine gewisse Grenze der Anständigkeit“

Die Reisenden mussten nach stundenlanger Wartezeit zurück ins Hotel. Drei Tage später befanden sie sich noch immer im Dorf Paguera. „Die Stimmung unter den Reisenden ist allgemein sehr aufgebracht“, ergänzt Gunnar. 

Eine Person aus der Gruppe hatte sogar eine Operation geplant, die verschoben werden musste. Trotz ihrer Hoffnung auf eine Umbuchung reagierte die Airline SAS nicht schnell genug. „Das überschreitet nach einer Weile doch eine gewisse Grenze der Anständigkeit“, kritisiert Gunnar, der selbst beruflich in der Luftfahrt tätig war.

Senioren können nach 56 Stunden nach Hause

Laut „Aftonbladet“ hatte SAS die Gruppe angeblich auf einen Flug am Sonntag umgebucht. Doch die Senioren erschienen nicht. „Das deutet darauf hin, dass sie die Informationen nicht von ihrem Reisebüro erhalten haben“, vermutet Alexandra Lindgren Kaoukji, Pressesprecherin von SAS. Gunnar ist schockiert über diese Nachricht: „Wenn das stimmt, ist das eine Art Skandal.“

Das Reisebüro Bella Resor widerspricht den Angaben von SAS. Es betont, dass die Umbuchung nicht korrekt war. E-Mails zeigen eine geplante Verbindung über München, die ebenfalls gestrichen wurde. „Wir möchten betonen, dass Bella Resor alles in seiner Macht Stehende getan hat“, heißt es in einer Mitteilung des Büros. Ein zügiger und sicherer Rückflug sei besonders für Senioren wichtig.

Gunnar und Annegrete konnten schließlich 56 Stunden nach dem geplanten Rückflug nach Hause fliegen. Laut „Aftonbladet“ übernimmt SAS die Verantwortung für die fehlerhafte Buchung und entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Gunnar schließt mit den Worten: „Es ist schön, wieder zu Hause zu sein, aber die Reise war wesentlich komplizierter, als wir gedacht hatten.“

Fluggastrechte in der EU: Entschädigungen bei Flugausfällen

Innerhalb der Europäischen Union gelten für alle 27 Mitgliedstaaten sowie deren Überseeterritorien wie Guadeloupe oder die Azoren einheitliche Fluggastrechte. Diese Rechte betreffen Flüge innerhalb der EU sowie von der EU ins Ausland, unabhängig davon, ob sie von europäischen oder nicht europäischen Airlines durchgeführt werden. 

Wird ein Flug annulliert, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, Erstattung des Ticketpreises, Umbuchung oder Unterstützung am Flughafen. Laut EU-Recht steht Reisenden eine Entschädigung zu, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wird und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • bis 1500 Kilometer: 250 Euro,
  • über 1500 Kilometer innerhalb der EU oder bis 3500 Kilometer außerhalb der EU: 400 Euro,
  • ab 3500 Kilometer: 600 Euro.